Handel und Konsumgüter

Handel und Konsumgüter

Handel und Konsumgüter sind Ihr Geschäft – um die rechtlichen Themen kümmern wir uns.

Wir beraten täglich Mandanten aus der Handel- und Konsumgüterbranche und wissen deshalb um die Vielzahl und Komplexität der verschiedenen Rechtsfragen. Sie suchen den besten Berater für Ihre Anliegen? Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen passende Lösungen für jede Herausforderung. Egal ob Handels-, Liefer-, Lizenz- oder Vertriebsverträge, Immobilienthemen, Fragen zur Forschung und Entwicklung oder Produkthaftung, zum Markenschutz und Wettbewerbsrecht – wir unterstützen Sie in allen rechtlichen Belangen. Wenn es einmal nötig wird, vertreten wir Sie selbstverständlich auch vor Gericht oder in Schiedsverfahren.

Durch die langjährige fachbereichsübergreifende Erfahrung verfügen die Anwältinnen und Anwälte unsere Sektorgruppe über besondere Branchenexpertise in den Bereichen Beauty, Fashion & Luxury sowie Food & Beverage.

Beauty

Wir sind eine der führenden Kanzleien bei der Beratung internationaler und nationaler Unternehmen aus der Kosmetikbranche. Wir lösen laufend eine Vielzahl komplexer und sich ständig verändernder Rechtsfragen in der Branche. Die gebündelte Erfahrung unseres Teams ermöglicht es, Ihnen schnell maßgeschneiderte und verständliche Lösungen aufzuzeigen.

Wir sind ihr richtiger Ansprechpartner auch für alle aktuelle Themen wie E-Commerce, Nachhaltigkeit, Kosmetikrecht, des (Influencer-) Marketing, Markenpflege und Datenschutzes.

Fashion & Luxury

Vertrauen Sie auf unsere fundierte Expertise in allen rechtlichen Belangen der Fashion- und Luxusgüterindustrie.

Nachhaltigkeit, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, Digitalisierung und Metaverse oder Umbrüche auf dem Mietmarkt: Die Branche steht vor enormen rechtlichen Herausforderungen. Veränderte Erwartungen der Verbraucher sind ein Game Changer für die gesamte Branche, die sich inzwischen auf einen agilen Omnichannel-Vertriebsansatz festgelegt hat. Neue Marketing- und Absatzchancen bilden sich im Metaverse und etablieren sich dort immer stärker. Allgemein bleiben im Fokus Marken- und Urheberrechtsverletzungen sowie nationalen und internationalen Streitigkeiten über unlauteren Wettbewerb und unzulässige Leistungsübernahme.

Langjährige Beziehungen zu unseren Mandanten verschaffen uns das notwendige Branchen-Know-how, um für Sie die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen und verständliche Lösungen zu finden. Unser Ziel ist die erfolgreiche Umsetzung Ihrer Anliegen und persönliche Zusammenarbeit.

Food & Beverage

Wir beraten sämtliche Unternehmen der Lebensmittel- und Getränkeindustrie, die an der Verarbeitung und dem Vertrieb von landwirtschaftlichen Rohstoffen zu Lebensmitteln beteiligt sind. Dieses umfasst die Verarbeitung, Verpackung und den Vertrieb von Lebensmitteln.

Unsere Anwältinnen und Anwälte haben zum Teil langjährige Inhouse-Erfahrung. Zu unseren langjährigen Mandanten zählen Weltmarktführer unter den Herstellern und namhafte Handelshäuser.

Wir beraten Sie u. a. zu Lieferkettenthemen, zu Preisanpassungsregeln und Marken- und Vertriebssicherungen.

Beispiele unserer sektorspezifischen Beratungspraxis

  • Vertriebskartellrecht: Konditionenvereinbarungen On- und Offline, Garantiesysteme
  • Aufbau von (Flagship-) Stores
  • Optimierung und Restrukturierung von Retail-Immobilienportfolios
  • B2B-E-Commerce: digitale Marktplätze
  • B2C-E-Commerce: neue Anforderungen (Plattform-VO, UTP-RL)
  • Vorgehen gegen Markenpiraterie und -verletzungen
  • Social Media Marketing: Zusammenarbeit mit Influencern
  • kanalübergreifende Geschäftsmodelle (E-Commerce, Cross-Border)
  • Arbeitnehmervertretung in Filial- und Shop-in-Shop-Strukturen
  • Corporate Social Responsibility

Schwerpunkt: E-Commerce

E-Commerce ist weiterhin der Treiber der Handels- und Konsumgüterindustrie und stellt bestehende Strukturen auf den Prüfstand. Hersteller befürchten häufig einen Rückgang des stationären Geschäfts oder Auseinandersetzungen mit stationären Händlern. Dieser Strukturwandel setzt sich nicht zuletzt im Immobilienbereich fort.

Die rechtlichen Anforderungen sind in diesem Zusammenhang vielfältig:

  • Betrieb von Online-Stores
  • Verkauf über Online-Plattformen
  • Vertriebsvereinbarungen
  • Herstellerdirektvertrieb
  • Verkauf ins Ausland
  • Umgang mit Nutzerdaten und Verbraucherrechte
  • Social Media, Influencer- und Online-Marketing
  • Vertragsrecht (u. a. Liefer- und Mietverträge)
  • Streitbeilegung
  • Transport- und Wettbewerbsrecht

Wir beraten Sie zuverlässig und verständlich zu sämtlichen E-Commerce-Themen.

Jörn Kuhn

Jörn Kuhn

PartnerRechtsanwaltFachanwalt für Arbeitsrecht

Konrad-Adenauer-Ufer 23
50668 Köln
T +49 221 2091 349
M +49 173 6499 049

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Der europäische Rechtsrahmen für Sorgfaltspflichten in Lieferketten steht. Die EU-Mitgliedsstaaten und die Verhandlungsführer des EU Parlaments haben sich über Eckpunkte für eine Richtlinie zur Lieferkettencompliance (Corporate Sustainability Due Dilligence Directive / kurz CSDDD oder CS3D) geeinigt, die noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Parlaments und der Mitgliedsstaaten stand.

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Von „Zähnen und Klauen“: Die 11. GWB-Novelle ist da

Nachdem im September letzten Jahres ein erster Entwurf (Referentenentwurf; „Ref-E“) des BMWK über eine Novelle des GWB (sog. 11. GWB-Novelle) veröffentlicht wurde, legte das Bundeskabinett am 5. April 2023 nach und verabschiedete einen entsprechenden Regierungsentwurf („GWB-E“) zur Verschärfung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Nun ist die 11. GWB-Novelle am 07. November 2023 in Kraft getreten. Die Befürworter der Gesetzesnovelle überschlagen sich geradezu mit dentalen Metaphern: von einem „Kartellrecht mit Klauen und Zähnen“ oder einer „Wettbewerbsbehörde mit Biss“ ist die Rede. Wir geben Ihnen einen Überblick, ob und wie der Gesetzgeber die „Zähne“ des Bundeskartellamts letztlich verschärft hat.

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