- Kartellrecht als Spielverderber für Nachhaltigkeitsinitiativen?
- Oppenhoff berät den VDA bei Umsetzung eines Nachhaltigkeitsstandards für die Automobilindustrie
- BGH: Porsche darf Vertragshändlern nicht den Verkauf an Tuning-Unternehmen untersagen
- Was macht eigentlich? Der Dieselskandal – Ein Überblick über die jüngsten Entscheidungen
- Datenschutz in der Automobilbranche
- Autonomes Fahren
Automotive und Mobility

Der Automotive- und Mobilitätssektor steht vor komplexen Herausforderungen.
Trends wie E-Mobilität, Autonomes Fahren, Shared Mobility und Connectivity üben einen großen Transformationsdruck aus. Hinzu kommen Themen wie die zunehmende Reglementierung in den Bereichen Sicherheit, Umwelt- und Datenschutz, Risiken in der Lieferkette, Lizenzvereinbarungen, Patentrechtsstreitigkeiten und Sammelklagen.
Wir kennen die Themen der Branche und unterstützen unsere Mandanten mit maßgeschneiderten Lösungen, Herausforderungen zu meistern und Wettbe-werbsvorteile zu sichern und auszubauen.
Führende OEMs und Zulieferer im In- und Ausland vertrauen unseren Experten.
Unser Beratungsangebot im Bereich Automotive und Mobility umfasst u. a.:
- M&A-, Joint Venture- und Lieferverträge,
- Forschungs-, Entwicklungs- und Lizenzverträge,
- Regulierungs-, Lizenz- und Patentfragen,
- Sanierung und Restrukturierung im Bereich Distressed Supplier,
- In- und Outsourcing-Projekte,
- Schutz von geistigem Eigentum,
- Abwehr von Produkthaftungsansprüchen,
- Vertriebsstrukturen,
- Compliance.
Ansprechpartner
Newsbeiträge
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Automotive und MobilityGesellschaftsrecht / Mergers & Acquisitions / Arbeitsrecht / Kartellrecht und Fusionskontrolle / Steuerrecht13.03.2023 Pressemitteilungen
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Oppenhoff berät e.GO Mobile zu globaler Partnerschaft mit Fußballstar Neymar Jr.
Oppenhoff hat die Next.e.GO Mobile SE beim Abschluss eines Testimonial-Vertrags mit Fußball-Sensation Neymar Jr. beraten, der neuer, globaler Markenbotschafter der e.GO Mobile wird.
Automotive und Mobility, Handel und KonsumgüterCompliance22.11.2021 Newsletter
Kartellrecht als Spielverderber für Nachhaltigkeitsinitiativen?
Nachhaltiges Wirtschaften ist alternativlos: Die EU will mit ihrem „Green Deal“ bis zum Jahr 2050 Klimaneutralität erreicht haben. Effektiv sind Nachhaltigkeitsinitiativen, wenn sie eine möglichst breite Akzeptanz in der jeweiligen Branche finden. Dazu müssen Unternehmen zusammenarbeiten und sich auf einheitliche Standards festlegen. Das wirft kartellrechtliche Fragen auf: Wie eng dürfen Wettbewerber zusammenarbeiten? Wann sind die „roten Linien“ überschritten? Darf man zum Wohle der Umwelt vielleicht sogar ein Kartell schmieden?