Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht

Oppenhoff steht schon seit Jahrzehnten für hochqualifizierte  gesellschaftsrechtliche Beratung.

Zu unseren Kernthemen gehören komplexe, auch grenzüberschreitende Konzern- und Corporate Governance-Strukturen ebenso wie die Vorbereitung und Begleitung von Haupt- und Gesellschafterversammlungen, Fragen der Organhaftung, die Unternehmensnachfolge und gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten und Compliance-Fragen.

Wir beraten familiengeführte und börsennotierte Gesellschaften, Gesellschafter, Vorstands- und Organmitglieder in allen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen des Tagesgeschäfts ebenso wie zu Spezialfragen des Gesellschafts-, Aktien- und Konzernrechts und zu aktuellen gesetzlichen Veränderungen. Unsere Experten verfügen über langjährige Erfahrung in der Beratung rund um Corporate Governance-Themen. Besondere Expertise haben wir auch in Compliance-bezogenen Fragen sowie bei der Planung der Unternehmensnachfolge einschließlich der Berücksichtigung von Fragen des Erbrechts und der Erbschaftsteuer.

Spezifische Expertise haben wir auch in der umfassenden Beratung von Transaktionen und Konzernreorganisationen. Eingespielte Teams von Gesellschafts-, Steuer- und Arbeitsrechtlern (sowie weiteren Experten, je nach den Erfordernissen des Einzelfalls) garantieren ein effizientes Projektmanagement – von der Strukturierung bis zur Umsetzung. Dies gilt sowohl für gesellschaftsrechtliche Aspekte von M&A-Transaktionen wie für nationale und grenzüberschreitende Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel sowie Kapitalmaßnahmen (Kapitalerhöhung oder Kapitalherabsetzung).

In gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten beraten  wir kompetent sowohl außergerichtlich wie auch in Verfahren vor staatlichen Gerichten und vor Schiedsgerichten und im einstweiligen Rechtsschutz, etwa im Rahmen von Auseinandersetzungen zwischen Mehrheits- und Minderheitsgesellschaftern oder verschiedenen Gesellschafterstämmen, in Beschlussmängelstreitigkeiten (insbesondere aktienrechtlichen Anfechtungsklagen und Freigabeverfahren nach § 246a AktG oder § 16 Abs. 3 UmwG), bei Organhaftungsklagen sowie aktienrechtlichen Spruchverfahren, etwa nach einem Squeeze Out ober beim Abschluss von Beherrschungs- oder Gewinnabführungsverträgen.

Unser Beratungsangebot im Bereich Gesellschaftsrecht/Konzernreorganisation umfasst insbesondere:

  • Reorganisation von Konzernstrukturen
  • Verschmelzungen, Spaltungen und Rechtsformwechsel, national wie grenzüberschreitend
  • Errichtung, Strukturierung und Sitzverlegung von Europäischen Gesellschaften (SE)
  • Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen und sonstigen Gesellschafterversammlungen
  • Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten, einschließlich Beschlussmängelklagen (insb. Anfechtungsklagen und Freigabeverfahren) sowie aktienrechtlichen Spruchverfahren
  • Fragen der Organhaftung und der D&O-Versicherung
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Corporate-Governance-Strukturen

 

 

Dr. Günter Seulen

Dr. Günter Seulen

PartnerRechtsanwalt

Konrad-Adenauer-Ufer 23
50668 Köln
T +49 221 2091 405
M +49 162 2422 347

E-Mail

LinkedIn

Awards

Ausgezeichnet als eine der Top Kanzleien für Gesellschaftsrecht in Deutschland.

FOCUS-SPEZIAL Top-Wirtschaftskanzleien, 2021

Das Team

Newsbeiträge

Relevante Newsbeiträge

Oppenhoff berät SnowWorld bei Übernahme des Snow Dome Bispingen

Oppenhoff hat SnowWorld umfassend beim Erwerb der Skihalle in Bispingen beraten. Der Snow Dome Bispingen südlich von Hamburg ist damit neben dem Alpenpark Neuss der zweite Standort der Gruppe in Deutschland und wird zukünftig SnowWorld Bispingen heißen.

Zum Beitrag

Oppenhoff berät heristo bei strategischem Zukauf von Mar-Ko Fleischwaren

Oppenhoff hat die heristo aktiengesellschaft beim Kauf des Geschäftsbetriebes der Mar-Ko Fleischwaren GmbH & Co. KG beraten. Der Geschäftsbetrieb wird von einer Tochtergesellschaft der Heristo Gruppe, der Westfälische Fleischwarenfabrik Stockmeyer GmbH, erworben.

Zum Beitrag

Oppenhoff berät Argos Wityu beim Erwerb des Wäschedienstleisters Lavatio

Oppenhoff hat den unabhängigen europäischen Private Equity-Investor Argos Wityu beim Erwerb der Mehrheit der Lavatio GmbH umfassend beraten. Das Unternehmen gehört zu den führenden deutschen Full-Service Wäschedienstleistern. Ziel ist es, das Wachstum des Unternehmens zu beschleunigen und die nachhaltige Transformation voranzutreiben. Argos Wityu investiert gemeinsam mit dem Management des Unternehmens und BNP Paribas.

Zum Beitrag

NL-Anmeldung