Außenhandel

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Stetiger Wandel auf politischer Ebene und in der Weltwirtschaft erfordern umfassendes Know-how zu Handelswegen und Exportkontroll-Compliance. Sie nennen das Ziel, wir finden einen Weg.

Themen wie Investitionskontrolle oder Sanktionen erfordern viel Erfahrung. Mit führender Expertise beraten wir Unternehmen, Logistikdienstleister und Finanzinstitute bei der Entwicklung und Umsetzung von Compliance-Strategien, bei der Vertragsgestaltung, in Genehmigungs- und Auskunftsverfahren sowie im Tagesgeschäft.

Wir vertreten Unternehmen vor den nationalen Behörden und der Europäischen Kommission sowie vor Finanz- und Verwaltungsgerichten bis hin zum Europäischen Gerichtshof. In Straf- und Bußgeldverfahren vertreten wir Unternehmen und ihre leitenden Mitarbeiter.

Zu unseren Beratungsschwerpunkten im Bereich Außenhandel zählen u. a.:

  • Außenwirtschaftsrecht/Exportkontrolle
  • Wirtschaftssanktionen und Embargos
  • Internationales Vertragsrecht
  • Verbrauchsteuerrecht
  • WTO-Recht und weitere internationale Wirtschaftsabkommen
  • Zollrecht
  • Investitionskontrolle
Stephan Müller

Stephan Müller

PartnerRechtsanwalt

Konrad-Adenauer-Ufer 23
50668 Köln
T +49 221 2091 448
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CBAM-Berichtspflicht ab 1. Oktober 2023: Europäische Kommission veröffentlicht Vorgaben an Berichtsinhalt und Methode zur CO2-Emissionsberechnung

Ab dem 1. Oktober 2023 sind Importeure von Gütern aus CO2-intensiver Produktion verpflichtet, bei der Europäischen Kommissionen quartalsweise einen Bericht über die bei der Herstellung der eingeführten Güter entstandenen CO2-Emissionen vorzulegen. Den ersten Bericht müssen Unternehmen spätestens am 31. Januar 2024 übermitteln.

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Außenhandel / Compliance28.06.2023 Newsletter

EU beschließt 11. Sanktionspaket gegen Russland

Die EU hat das 11. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet. Das neue Paket soll vor allem die Umgehung der bereits bestehenden restriktiven Maßnahmen verhindern. Nach langer Diskussion hat sich die EU auf ein neues Instrument zur Bekämpfung von Umgehungspraktiken geeinigt, indem sie Ausfuhren in Drittländer verbieten kann. Jedoch hat die EU noch keine Entscheidung getroffen, welche Waren oder Länder von diesem neuen Verbot betroffen sind. Dieses neue Instrument soll nur dann eingesetzt werden, wenn andere Einzelmaßnahmen und Kontakte mit den betroffenen Ländern keine Wirkung zeigen. Der Großteil der neuen Bestimmungen ist am 23. bzw. 24. Juni 2023 in Kraft getreten.

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Außenhandel / Compliance27.02.2023 Newsletter

One year of Russian aggression against Ukraine: EU adopts 10th sanctions package

A year after Russia started its war of aggression against Ukraine, the European Union (EU) further increases the pressure on Russia and Russian business with the tenth sanctions package. The package entered into force on 25 respectively 26 February 2023 and supplements the previous sanctions.

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