Mareike Heesing ist seit 2017 Rechtsanwältin bei Oppenhoff. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln sowie der Université Paris I Panthéon-Sorbonne in Paris (LL.M.) mit dem Schwerpunkt des Internationalen Wirtschaftsrechts. Sie verfügt über die Zusatzqualifikation der französischen Maîtrise en Droit. Von 2016 bis 2017 war sie in Frankreich als Rechtsberaterin in der Unternehmensführung von Airbus tätig.
Mareike Heesing ist Mitglied im Juristen des deutschen und französischen Rechts (J.D.F.R.) e.V.
Mareike Heesing
LL.M. (Köln/Paris I)
AußenhandelÖffentliches WirtschaftsrechtCompliance & Internal InvestigationsLuftfahrt und Verteidigung

Schwerpunkte
Mareike Heesing ist auf die Beratung von nationalen und internationalen Hochtechnologieunternehmen spezialisiert. Sie unterstützt diese insbesondere bei Projektverträgen, außenwirtschaftsrechtlichen Investitionsprüfungen und Fragestellungen zu Exportkontrolle und Sanktionen.
Über besondere Erfahrungen verfügt sie im Bereich der Vertragsgestaltung von multinationalen Beschaffungsprojekten der Luft- und Raumfahrttechnik. Mareike Heesing leitet das French Desk bei Oppenhoff.
Beruflicher Werdegang
Mareike Heesing
LL.M. (Köln/Paris I)
PartnerinRechtsanwältinLL.M. (Köln/Paris I)
Sprachen
Deutsch, Englisch, Französisch
Konrad-Adenauer-Ufer 23
50668 Köln
T +49 221 2091 320
M +49 172 5798 005
Artikel und Aufsätze
Haftungsrisiken im Außenwirtschaftsrecht reduzieren: Warenbezogene Umgehungsgeschäfte im Fokus
GMBH-GESCHÄFTSFÜHRUNG 2025, euroforum (gemeinsam mit Stephan Müller)
Fragwürdige Verschärfung der Ausfuhrkontrollen
Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 21.08.2024, S. 16
Haftungsrisiken im Außenwirtschaftsrecht: Sanctions Compliance im Fokus
GMBH-GESCHÄFTSFÜHRUNG 2023, euroforum, S. 53-56 (gemeinsam mit Stephan Müller)
Effektive Sanktionsdurchsetzung durch neue Regelungen
AnwaltSpiegel v. 01.02.2023 (gemeinsam mit Dr. Carsten Bormann)
EU Member States demand certification to comply with public procurement sanctions measures
Worldecr v. Oktober 2022, Auflage 113, S.22-23 (gemeinsam mit Holger Hofmann)
Die Rolle des Geschäftsführers als Ausfuhrverantwortlicher
GMBH-GESCHÄFTSFÜHRUNG 2022, euroforum, S.136-139 (gemeinsam mit Stephan Müller)
Verschärfte Kontrolle
Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 06.01.2021 (gemeinsam mit Stephan Müller)
Verschärfung der Investitionskontrolle in Deutschland
Deutscher Anwaltsspiegel v. 24.06 2020, Ausgabe 13 (gemeinsam mit Stephan Müller)
Technische Unterstützung vs. Deemed (Re-)Export: Was gilt für unverkörperten Know-How-Transfer?
Reguvis Fachmedien, US-Exportbestimmungen. Heft v. 05/2020 (gemeinsam mit Stephan Müller)
Pflichten des Güterhändlers nach dem Geldwäschegesetz
GMBH-GESCHÄFTSFÜHRUNG 2020, euroforum (gemeinsam mit Stephan Müller)
Der Konflikt zwischen den US-Exportkontrollvorschriften und dem EU-Recht
Fachmedien, US-Exportbestimmungen, Heft v. 11/2019 (gemeinsam mit Stephan Müller)
Luftfahrt und Verteidigung11.08.2026 Newsletter
Das 21. Sanktionspaket der Europäischen Union gegen Russland
Mit dem 21. Sanktionspaket verschärft die EU erneut ihre Russland-Sanktionen und nimmt dabei insbesondere den Finanz- und Energiesektor, Exportkontrollen und die Umgehung bestehender Sanktionen in den Blick. Zugleich werden die Rechtsschutzmöglichkeiten für europäische Unternehmen erweitert. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und zeigen, worauf Unternehmen jetzt achten sollten.
Luftfahrt und Verteidigung01.07.2026 Newsletter
Aktualisiertes BMWE-Merkblatt zur Kriegswaffeneinstufung von Loitering-Munition und Drohnen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat gemeinsam mit dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) das Merkblatt zur Kriegswaffeneinstufung von Loitering-Munition und Drohnen aktualisiert. Die neue Fassung vom 25. Juni 2026 ersetzt die am 1. Dezember 2025 veröffentlichte Vorgängerversion. Die Überarbeitung dient dazu, den in der Praxis aufgetretenen Abgrenzungsschwierigkeiten zu begegnen.
Außenwirtschaftsrecht / Compliance & Internal Investigations28.04.2026 Newsletter
EU verabschiedet 20. Sanktionspaket gegen Russland
Am 23. April 2026 hat die EU das 20. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen. Das Paket umfasst 120 neue Listungen von Einzelpersonen und Unternehmen und schärft das Sanktionsregime in mehreren für die Praxis besonders relevanten Bereichen nach. Neben dem Energie- und Schifffahrtssektor stehen auch Kryptowährungen und das sog. "Antiumgehungsinstrument" im Fokus. Gleichzeitig hat der Rat die Rechtsgrundlage für ein künftiges Verbot maritimer Dienstleistungen für russisches Öl gelegt. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen.