Arbeitsrecht

Die Arbeitswelt wird komplexer, digitaler und mobiler: Wir begleiten Sie in diesem Veränderungsprozess, sowohl im Tagesgeschäft als auch bei wichtigen Projekten. Das gilt für Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften, Schlichtungs- oder Einigungsstellen, in Auseinandersetzungen vor Arbeits- oder Zivilgerichten oder bei Verhandlungen mit Organmitgliedern. Wir geben Ihnen die arbeitsrechtliche Beratung, die Sie benötigen – jederzeit, individuell, auf den Punkt und zuverlässig. Unser Ziel ist die erfolgreiche Umsetzung Ihrer Anliegen und eine wertschätzende und persönliche Zusammenarbeit.
Große Themen brauchen zuverlässige Partner
Egal ob Arbeiten 4.0 und digitale Transformation, Compliance-Strukturen, Fremdpersonaleinsatz, Beschäftigtendatenschutz, Betriebsübergang, Restrukturierungsprozesse oder betriebliche Altersversorgung – unsere Spezialisten entwickeln maßgeschneiderte und pragmatische Lösungen für Ihre Herausforderungen. Wir beantworten Ihre Fragen zu aktuellen Themen wie CSR, ESG und nachhaltigem HR Management, Diversity und betrieblichem Eingliederungs- und Gesundheitsmanagement. Dabei profitieren Sie von unseren vielschichtigen Branchenkenntnissen, unserer Verhandlungsexpertise und unserer Erfahrung aus der strategischen Dauerberatung.
Sie planen ein internationales Projekt? Wir kümmern uns für Sie um alles Wichtige gemeinsam mit etablierten, unabhängigen Partnerkanzleien im Ausland. Für effiziente Arbeitsprozesse bieten wir außerdem ein breites Legal Tech-Angebot an.
Wissen, was wichtig ist
Bleiben Sie mit unserem vier Mal jährlich erscheinenden „Fokus Arbeitsrecht“ über alle wichtigen Änderungen auf dem Laufenden. Wir freuen uns auf einen regelmäßigen Austausch mit Ihnen – bei Lunch Lectures zum Arbeitsrecht, Web-Seminaren oder unserem jährlichen Arbeitsrechtstag. Bei Bedarf fragen Sie uns auch gerne nach unseren arbeitsrechtlichen Schulungen.
Was andere über uns sagen
WirtschaftsWoche, 2023
Ausgezeichnet als TOP Kanzlei im Arbeitsrecht.
JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien, 2021/2022
Enorm erfahrenes Arbeitsrechtsteam.
JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien, 2021/2022
Die Praxis ist sehr service- und vor allem lösungsorientiert, verbunden mit ausgezeichneter rechtlicher Expertise und strategischem Weitblick.
Mandant in: Legal 500 Deutschland, 2021 (Arbeitsrecht)
Sehr vernetztes Team, welches nicht nur aus Arbeitsrechtlern besteht, sondern es werden auch angrenzende Rechtsgebiete durch weitere Kollegen aus anderen Teams mustergültig unterstützt.
Unternehmensjuristen-Umfrage: kanzleimonitor.de, 2020/2021
Zum vierten Mal in Folge Top10-Kanzlei für Arbeitsrecht.
Ansprechpartner
Relevante Newsbeiträge
Private Equity / Mergers & Acquisitions / Bank- und Kapitalmarktrecht, Finanzierungen / Arbeitsrecht / Immobilienwirtschaftsrecht / Kartellrecht und Fusionskontrolle / Commercial / Gewerblicher Rechtsschutz / IT-Recht und Datenschutz / Steuerrecht24.05.2023 Pressemitteilungen
Oppenhoff berät Family Trust bei der Beteiligung an Hyla Germany
Oppenhoff hat den in München ansässigen Private Equity-Investor Family Trust Investor bei der Beteiligung an der Hyla Germany GmbH umfassend rechtlich beraten. Die Hyla Germany GmbH ist der exklusive Vertriebspartner in Deutschland und Österreich der Hyla D.O.O., Hersteller hochwertiger Luft- und Raumreinigungsgeräte unter der Marke „Hyla“.
Digital BusinessMergers & Acquisitions / Gesellschaftsrecht / Immobilienwirtschaftsrecht / Gewerblicher Rechtsschutz / IT-Recht und Datenschutz / Arbeitsrecht / Steuerrecht15.05.2023 Pressemitteilungen
Oppenhoff berät MAI Group beim Kauf der xpose360
Oppenhoff hat die MAI Marketing Automation Intelligence Group GmbH (MAI Group) beim Kauf der Spezial-Agentur für digitales Performance-Marketing xpose360 GmbH (xpose360) beraten. xpose360 wird im Rahmen der Transaktion ein Teil der MAI Group, die bisherigen Gesellschafter der xpose360 werden an der MAI Group beteiligt.
Arbeitsrecht / Compliance12.05.2023 Newsletter
Newsflash: Implementierung von Hinweisgebersystemen
Bund und Länder konnten sich beim Thema Hinweisgeberschutz auf einen Kompromiss verständigen und der Bundesrat stimmte dem geänderten Hinweisgeberschutzgesetz am heutigen Tag, 12.5.2023, zu.