Arbeitsrecht

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Die Arbeitswelt wird komplexer, digitaler und mobiler: Wir begleiten Sie in diesem Veränderungsprozess, sowohl im Tagesgeschäft als auch bei wichtigen Projekten. Das gilt für Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften, Schlichtungs- oder Einigungsstellen, in Auseinandersetzungen vor Arbeits- oder Zivilgerichten oder bei Verhandlungen mit Organmitgliedern. Wir geben Ihnen die arbeitsrechtliche Beratung, die Sie benötigen – jederzeit, individuell, auf den Punkt und zuverlässig. Unser Ziel ist die erfolgreiche Umsetzung Ihrer Anliegen und eine wertschätzende und persönliche Zusammenarbeit.

Große Themen brauchen zuverlässige Partner

Egal ob Arbeiten 4.0 und digitale Transformation, Compliance-Strukturen, Fremdpersonaleinsatz, Beschäftigtendatenschutz, Betriebsübergang, Restrukturierungsprozesse oder betriebliche Altersversorgung – unsere Spezialisten entwickeln maßgeschneiderte und pragmatische Lösungen für Ihre Herausforderungen. Wir beantworten Ihre Fragen zu aktuellen Themen wie CSR, ESG und nachhaltigem HR Management, Diversity und betrieblichem Eingliederungs- und Gesundheitsmanagement. Dabei profitieren Sie von unseren vielschichtigen Branchenkenntnissen, unserer Verhandlungsexpertise und unserer Erfahrung aus der strategischen Dauerberatung.

Sie planen ein internationales Projekt? Wir kümmern uns für Sie um alles Wichtige gemeinsam mit etablierten, unabhängigen Partnerkanzleien im Ausland. Für effiziente Arbeitsprozesse bieten wir außerdem ein breites Legal Tech-Angebot an.

Wissen, was wichtig ist

Bleiben Sie mit unserem vier Mal jährlich erscheinenden „Fokus Arbeitsrecht“ über alle wichtigen Änderungen auf dem Laufenden. Wir freuen uns auf einen regelmäßigen Austausch mit Ihnen – bei Lunch Lectures zum Arbeitsrecht, Web-Seminaren oder unserem jährlichen Arbeitsrechtstag. Bei Bedarf fragen Sie uns auch gerne nach unseren arbeitsrechtlichen Schulungen.

Jörn Kuhn

Jörn Kuhn

PartnerRechtsanwaltFachanwalt für Arbeitsrecht

Konrad-Adenauer-Ufer 23
50668 Köln
T +49 221 2091 349
M +49 173 6499 049

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Was andere über uns sagen

Ausgezeichnet als TOP Kanzlei im Arbeitsrecht.

WirtschaftsWoche, 2023

Enorm erfahrenes Arbeitsrechtsteam.

JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien, 2021/2022

Die Praxis ist sehr service- und vor allem lösungsorientiert, verbunden mit ausgezeichneter rechtlicher Expertise und strategischem Weitblick.

JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien, 2021/2022

Sehr vernetztes Team, welches nicht nur aus Arbeitsrechtlern besteht, sondern es werden auch angrenzende Rechtsgebiete durch weitere Kollegen aus anderen Teams mustergültig unterstützt.

Mandant:in in: Legal 500 Deutschland, 2021 (Arbeitsrecht)

Zum vierten Mal in Folge Top10-Kanzlei für Arbeitsrecht.

Unternehmensjuristen-Umfrage: kanzleimonitor.de, 2020/2021

Das Team

Relevante Newsbeiträge

Arbeitsrecht18.10.2024 Newsletter

Formerleichterungen im Arbeitsrecht durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV

Der Bundesrat hat am 18. Oktober 2024 dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz („BEG IV“) zugestimmt. Das BEG IV soll vereinfachte Arbeitsabläufe ermöglichen und so die Wirtschaft von überflüssiger Bürokratie entlasten. Nach Anpassungen im Gesetzgebungsprozess erfährt auch das Arbeitsrecht erhebliche Erleichterungen bei Formerfordernissen. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die im Arbeitsrecht geltenden Formerfordernisse und wendet sich den Erleichterungen durch das BEG IV zu.

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Gesellschaftsrecht / Arbeitsrecht17.10.2024 Pressemitteilungen

Oppenhoff berät Flossbach von Storch bei Formwechsel in SE

Oppenhoff hat die Flossbach von Storch AG bei ihrem Formwechsel in eine monistisch strukturierte Societas Europaea (SE) beraten. Der Formwechsel ist am 15. Oktober 2024 durch Eintragung im Handelsregister wirksam geworden.

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Arbeitsrecht11.10.2024 Newsletter

Referenten-Entwurf: Tariftreue

Am 5. September 2024 hat Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, den Referenten-Entwurf zum „Tariftreuegesetz“ vorgelegt, der als solcher zunächst wenig überraschend ist. Inhaltlich hat es der Entwurf hingegen in sich, da die Regelungen teils verfassungs- und europarechtlichen Bedenken begegnen. Aus Unternehmenssicht sind die maßgeblichen Neu-Regelungen zum digitalen Zugangsrecht von Gewerkschaften beachtlich.

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