Arbeitsrecht
Die Arbeitswelt wird komplexer, digitaler und mobiler: Wir begleiten Sie in diesem Veränderungsprozess, sowohl im Tagesgeschäft als auch bei wichtigen Projekten. Das gilt für Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften, Schlichtungs- oder Einigungsstellen, in Auseinandersetzungen vor Arbeits- oder Zivilgerichten oder bei Verhandlungen mit Organmitgliedern. Wir geben Ihnen die arbeitsrechtliche Beratung, die Sie benötigen – jederzeit, individuell, auf den Punkt und zuverlässig. Unser Ziel ist die erfolgreiche Umsetzung Ihrer Anliegen und eine wertschätzende und persönliche Zusammenarbeit.
Große Themen brauchen zuverlässige Partner
Unsere Expertise erstreckt sich über ein breites Spektrum an arbeitsrechtlichen Themen. Wir unterstützen Sie insbesondere bei Restrukturierungen und Reorganisationen, begleiten Transformationsprozesse und stehen Ihnen bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen in M&A-Transaktionen kompetent zur Seite. Darüber hinaus bieten wir umfassende Lösungen in Compliance-Themen und beraten Sie in allen Bereichen des Betriebsrentenrechts. Unsere Spezialisten entwickeln maßgeschneiderte und pragmatische Lösungen für Ihre Herausforderungen. Dabei profitieren Sie von unseren vielschichtigen Branchenkenntnissen, unserer Verhandlungsexpertise und unserer Erfahrung aus der strategischen Dauerberatung.
Sie planen ein internationales Projekt? Wir kümmern uns für Sie um alles Wichtige gemeinsam mit etablierten, unabhängigen Partnerkanzleien im Ausland. Für effiziente Arbeitsprozesse bieten wir außerdem ein breites Legal Tech-Angebot an.
Wissen, was wichtig ist
Bleiben Sie mit unserem vier Mal jährlich erscheinenden „Fokus Arbeitsrecht“ über alle wichtigen Änderungen auf dem Laufenden. Wir freuen uns auf einen regelmäßigen Austausch mit Ihnen – bei Lunch Lectures zum Arbeitsrecht, Web-Seminaren oder unserem jährlichen Arbeitsrechtstag. Bei Bedarf fragen Sie uns auch gerne nach unseren arbeitsrechtlichen Schulungen.
Was andere über uns sagen
Legal 500-Forschungsteam, 2025 (Arbeitsrecht)
Jederzeitige Verfügbarkeit der Ansprechpartner, kurze Wege, gute Abstimmung innerhalb des Teams, keine langen Wartezeiten.
WirtschaftsWoche, 2023
Ausgezeichnet als TOP Kanzlei im Arbeitsrecht.
JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien, 2021/2022
Enorm erfahrenes Arbeitsrechtsteam.
JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien, 2021/2022
Die Praxis ist sehr service- und vor allem lösungsorientiert, verbunden mit ausgezeichneter rechtlicher Expertise und strategischem Weitblick.
Unternehmensjuristen-Umfrage: kanzleimonitor.de, 2020/2021
Zum vierten Mal in Folge Top10-Kanzlei für Arbeitsrecht.
Das Team
Relevante Newsbeiträge
Private Equity / Steuerrecht / Bank- und Kapitalmarktrecht, Finanzierungen / Arbeitsrecht / Compliance & Internal Investigations / IT- & Datenrecht / Immobilienwirtschaftsrecht / Gewerblicher Rechtsschutz / Handel, Vertrieb und Logistik / Kartellrecht und Fusionskontrolle / Außenhandel15.10.2026 Pressemitteilungen
Oppenhoff berät Resonant Clinical Solutions beim Erwerb von Labfish
Oppenhoff hat das Portfoliounternehmen von Audax Private Equity, Resonant Clinical Solutions, beim Erwerb der labfish rental solutions GmbH sowie ihrer verbundenen Unternehmen in den USA und Großbritannien beraten. Mit der Übernahme baut Resonant seine Präsenz im europäischen Markt für Equipment & Ancillaries weiter aus und erweitert sein Leistungsangebot für komplexe klinische Studien.
Arbeitsrecht30.09.2026 Newsletter
Fokus Arbeitsrecht - 3. Quartal 2026
Das Arbeitsrecht bleibt in Bewegung: Neben aktueller Rechtsprechung zu Equal Pay, Entgelttransparenz, Massenentlassungen, Elternzeit und Datenschutz stehen wichtige gesetzgeberische Vorhaben bevor. Ein Gesetzentwurf zur Einführung der Teil-Arbeitsunfähigkeit und der Referentenentwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes könnten erhebliche Auswirkungen auf die betriebliche Praxis haben. Wir geben einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen und zeigen, worauf Unternehmen jetzt achten sollten.
Arbeitsrecht28.07.2026 Newsletter
Auskunftsansprüche nach dem Entgelttransparenzgesetz: BAG schafft Klarheit
Wie weit reicht der Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz? Das Bundesarbeitsgericht hat zentrale Fragen zur zeitlichen Reichweite und zum betrieblichen Bezugsrahmen des Anspruchs geklärt. Zugleich macht das Urteil deutlich, dass die bevorstehende Umsetzung der europäischen Entgelttransparenzrichtlinie erhebliche Änderungen mit sich bringen dürfte.






















