Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts: Rechtsgeschäfte von Minderjährigen
BFH - Unternehmensnachfolge: Weiterhin Vorsicht bei der Vollverschonung
BFH: Veräußerungsgewinne bei Kryptowährungen sind steuerpflichtig
Neues Ehegattennotvertretungsrecht: Ende der Vorsorgevollmacht?
Englisches Erbrecht verstößt gegen deutschen ordre public, weil Pflichtteilsrecht von Kindern fehlt
EuGH: Öffentlicher Zugang zum Transparenzregister ist europarechtswidrig
Übertragung von Immobilien – Ab nächstem Jahr wird es deutlich teurer
BGH zu Unterhaltsrecht bei Scheidungen von internationalen Ehen
BGH: Geltung des deutschen Pflichtteilsrechts trotz Rechtwahl zugunsten des englischen Rechts
Private Clients

Unsere Beratung ist so vielfältig wie das Leben.
Sie suchen als Unternehmer, Inhaberfamilie, vermögende Privatperson, Stiftung oder Family Office nach einer ganzheitlichen Beratung in allen privaten Belangen?
Wir stehen an Ihrer Seite: Für fast jede Lebenssituation haben wir die passenden Experten. Seit vielen Jahren vertrauen uns unsere Mandantinnen und Mandanten zu Themen wie Familienverfassung, Family (Corporate) Governance, Nachfolge, die Heranführung der nächsten Generation, Streitigkeiten in der Familie, unliebsame Berichterstattung in der Presse, soziales Engagement oder spezielle Vermögenswerte (z. B. Immobilien, Beteiligungen, Kunst, Oldtimer, Flugzeuge, Jagden, Yachten). Wir finden für Sie die passenden Lösungen – diskret, zuverlässig und im ständigen Dialog mit allen Beteiligten.
Profitieren Sie von unserer Full-Service-Beratung. Unsere Experten kommen insbesondere aus dem Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht, Gesellschafts- und Insolvenzrecht, Vereins- und Stiftungsrecht, Transaktionsrecht, Presserecht, Litigation und Dispute Resolution, Arbeitsrecht, Immobilienrecht, Öffentliches Recht, IT-Recht und Datenschutz und Vertragsrecht.
Mit unserem herausragenden internationalen und interdisziplinären Netz von renommierten Partnern sind wir bestens aufgestellt, um sämtliche Themen unserer anspruchsvollen Mandanten ganzheitlich zu beraten und effiziente Lösungen zu finden.
Unser Beratungsangebot im Bereich Private Clients umfasst u. a.:
Persönliche Vorsorge und Familie
- Errichtung und Reorganisation von Familiengesellschaften, vermögensverwaltenden Gesellschaften und Familienstiftungen
- Familienverfassungen, Family (Business) Governance-Konzepte und Family Education
- Vermögensnachfolge (Schenken und Vererben) mit besonderem Blick auf angemessene steuerliche Optimierung, Asset Protection und Erhalt des Familienvermögens sowie die finanzielle Absicherung Hinterbliebener
- rechtliche und praktische Unterstützung bei (internationalen) Erbauseinandersetzungen und Nachlassabwicklungen
- Mediation bei Familienstreitigkeiten
- Ehe- und Partnerschaftsverträge
- erbrechtliche Due-Diligence
- Schutz gegen private oder geschäftliche Handlungsunfähigkeit durch individuelle (Vorsorge-) Vollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen sowie Anpassungen von Beteiligungen und Mitgliedschaften
- (Family) Privacy – Schutz der eigenen Privatheit sowie der Privatheit von Familienmitgliedern durch Auswertung, Überwachung sowie Rückholung und Vermeidung öffentlich einsehbarer Daten. Vorgehen gegen unliebsame Presseberichterstattung
- Cyber-Attacken (Prävention und Abwehr, zusammen mit unserem Expertennetzwerk ENUR)
Unternehmen
- nationale und internationale Errichtung oder Reorganisation Ihres Unternehmens.
- Optimierung der Unternehmensorganisation und Corporate Governance
- An- und Verkauf von Unternehmen bzw. Gesellschaftsbeteiligungen
- Gesellschaftsstreitigkeiten, insbesondere unter Familienmitgliedern
- Unternehmensnachfolge:
Schenken und Vererben mit besonderem Augenmerk auf die steuerliche Optimierung und Asset Protection;
Unternehmensveräußerung, ggf. mit steueroptimierter Rückbeteiligung oder mit Maßnahmen der vorweggenommenen Erbfolge
Gemeinnützigkeit und andere Beratungsschwerpunkte
- Beratung bei gemeinnützigen Engagements unter Berücksichtigung des nationalen wie internationalen Steuer- und Gemeinnützigkeitsrechts
- Gründung und laufende Beratung gemeinnütziger Organisationen
- Immobilientransaktionen sowie die Strukturierung von familiären Immobilienvermögen
- Erhalt von Kunst und privaten Sammlungen einschließlich der Beratung zu steuerlichen Besonderheiten und Fragen des Urheberrechts
- Beratung zu luftverkehrs- und steuerrechtlichen Beteiligungs- und Betriebsstrukturen, insbesondere bei Aufsetzen und Optimieren von Betreiberkonzepten für den nichtgewerblichen Flugverkehr
Darüber hinaus bieten wir eine Reihe von innovativen Beratungsansätzen an:
Akkordeons
Awards
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Relevante Newsbeiträge
Private Clients20.07.2023 Newsletter
Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts: Rechtsgeschäfte von Minderjährigen
Rechtsgeschäfte von Minderjährigen erfordern in der Praxis immer wieder einen erhöhten Begründungs- und Organisationsaufwand. Durch die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wird dies an einigen Stellen leichter. Andere Rechtsgeschäfte werden erstmals genehmigungsbedürftig.
Private ClientsNachfolge, Vermögen, Stiftungen / Steuerrecht28.04.2023 Newsletter
BFH zu Unternehmensnachfolge: Weiterhin Vorsicht bei der Vollverschonung
Der BFH hatte im letzten Jahr entschieden, dass bei der Übertragung von Unternehmen auf die nächste Generation für jedes einzelne übertragene Unternehmen (= wirtschaftliche Einheit) die sog. Vollverschonung beantragt werden kann und damit der bisherigen Sichtweise der Finanzverwaltung eine Absage erteilt (Urteil vom 26.07.2022 – II R 25/20).
Private ClientsNachfolge, Vermögen, Stiftungen / Steuerrecht23.03.2023 Newsletter
BFH: Keine beschränkte Erbschaftsteuerpflicht bei Erwerb eines inländischen Grundstücks durch Vermächtnis
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 23.11.2022 entschieden, dass in Deutschland belegene Immobilien durch ein ausländisches Vermächtnis steuerfrei übertragen werden können, wenn weder Erblasser noch Bedachter ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Im Fall deutscher Staatsangehöriger ist zusätzliche Voraussetzung, dass der Wohnsitz und gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland schon vor mehr als fünf Jahren aufgegeben wurde.