Private Clients

Private Clients

Unsere Beratung ist so vielfältig wie das Leben.

Sie suchen als Unternehmer, Inhaberfamilie, vermögende Privatperson, Stiftung oder Family Office nach einer ganzheitlichen Beratung in allen privaten Belangen?

Wir stehen an Ihrer Seite: Für fast jede Lebenssituation haben wir die passenden Experten. Seit vielen Jahren vertrauen uns unsere Mandantinnen und Mandanten zu Themen wie Familienverfassung, Family (Corporate) Governance, Nachfolge, die Heranführung der nächsten Generation, Streitigkeiten in der Familie, unliebsame Berichterstattung in der Presse, soziales Engagement oder spezielle Vermögenswerte (z. B. Immobilien, Beteiligungen, Kunst, Oldtimer, Flugzeuge, Jagden, Yachten). Wir finden für Sie die passenden Lösungen – diskret, zuverlässig und im ständigen Dialog mit allen Beteiligten.

Profitieren Sie von unserer Full-Service-Beratung. Unsere Experten kommen insbesondere aus dem Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht, Gesellschafts- und Insolvenzrecht, Vereins- und Stiftungsrecht, Transaktionsrecht, Presserecht, Litigation und Dispute Resolution, Arbeitsrecht, Immobilienrecht, Öffentliches Recht, IT-Recht und Datenschutz und Vertragsrecht.

Mit unserem herausragenden internationalen und interdisziplinären Netz von renommierten Partnern sind wir bestens aufgestellt, um sämtliche Themen unserer anspruchsvollen Mandanten ganzheitlich zu beraten und effiziente Lösungen zu finden.

Unser Beratungsangebot im Bereich Private Clients umfasst u. a.:

Persönliche Vorsorge und Familie

  • Errichtung und Reorganisation von Familiengesellschaften, vermögensverwaltenden Gesellschaften und Familienstiftungen
  • Familienverfassungen, Family (Business) Governance-Konzepte und Family Education
  • Vermögensnachfolge (Schenken und Vererben) mit besonderem Blick auf angemessene steuerliche Optimierung, Asset Protection und Erhalt des Familienvermögens sowie die finanzielle Absicherung Hinterbliebener
  • rechtliche und praktische Unterstützung bei (internationalen) Erbauseinandersetzungen und Nachlassabwicklungen
  • Mediation bei Familienstreitigkeiten
  • Ehe- und Partnerschaftsverträge
  • erbrechtliche Due-Diligence
  • Schutz gegen private oder geschäftliche Handlungsunfähigkeit durch individuelle (Vorsorge-) Vollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen sowie Anpassungen von Beteiligungen und Mitgliedschaften
  • (Family) Privacy – Schutz der eigenen Privatheit sowie der Privatheit von Familienmitgliedern durch Auswertung, Überwachung sowie Rückholung und Vermeidung öffentlich einsehbarer Daten. Vorgehen gegen unliebsame Presseberichterstattung
  • Cyber-Attacken (Prävention und Abwehr, zusammen mit unserem Expertennetzwerk ENUR)

Unternehmen

  • nationale und internationale Errichtung oder Reorganisation Ihres Unternehmens.
  • Optimierung der Unternehmensorganisation und Corporate Governance
  • An- und Verkauf von Unternehmen bzw. Gesellschaftsbeteiligungen
  • Gesellschaftsstreitigkeiten, insbesondere unter Familienmitgliedern
  • Unternehmensnachfolge:
    Schenken und Vererben mit besonderem Augenmerk auf die steuerliche Optimierung und Asset Protection;
    Unternehmensveräußerung, ggf. mit steueroptimierter Rückbeteiligung oder mit Maßnahmen der vorweggenommenen Erbfolge

Gemeinnützigkeit und andere Beratungsschwerpunkte

  • Beratung bei gemeinnützigen Engagements unter Berücksichtigung des nationalen wie internationalen Steuer- und Gemeinnützigkeitsrechts
  • Gründung und laufende Beratung gemeinnütziger Organisationen
  • Immobilientransaktionen sowie die Strukturierung von familiären Immobilienvermögen
  • Erhalt von Kunst und privaten Sammlungen einschließlich der Beratung zu steuerlichen Besonderheiten und Fragen des Urheberrechts
  • Beratung zu luftverkehrs- und steuerrechtlichen Beteiligungs- und Betriebsstrukturen, insbesondere bei Aufsetzen und Optimieren von Betreiberkonzepten für den nichtgewerblichen Flugverkehr
     

Darüber hinaus bieten wir eine Reihe von innovativen Beratungsansätzen an:

Dr. Axel Wenzel<br/>LL.M. (Norwich)

Dr. Axel Wenzel
LL.M. (Norwich)

PartnerRechtsanwalt

Konrad-Adenauer-Ufer 23
50668 Köln
T +49 221 2091 455
M +49 173 6253 906

Am Sandtorkai 74
20457 Hamburg
T +49 40 808 105 523

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Relevante Newsbeiträge

Transparenzpflichten und öffentliche Register: Wenn die Gläsernheit von Unternehmen und vermögenden Privatpersonen zur Gefahr wird

Der (europäische) Gesetzgeber treibt die „Gläsernheit“ von Unternehmen immer weiter voran. Bereits jetzt kann aufgrund diverser Transparenzpflichten und öffentlichen Registern ein Familienunternehmen verschiedenen gesetzlichen Offenlegungspflichten unterliegen. Das kann dazu führen, dass praktisch jeder nicht nur Daten des Unternehmens einsehen kann, sondern auch in diejenigen der dahinterstehenden Privatpersonen. Welche Daten sind aktuell öffentlich und gibt es Möglichkeiten, die Zugriffe auf die Daten zu beschränken? Wir beantworten diese Fragen, zeigen die resultierenden Sicherheitsrisiken für Familienunternehmer und vermögende Privatpersonen auf und zeigen Möglichkeiten auf, um diese Risiken zu minimieren. Dieser Beitrag ist in Kooperation mit EPP equity protection partners (epp GmbH) entstanden.

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Private Clients14.06.2024 Newsletter

„Neue Wohngemeinnützigkeit“: Mehr als ein Papiertiger?

Jahrelang wurde um die Wiedereinführung der Förderung bezahlbaren Wohnraums im Rahmen des Gemeinnützigkeitsrecht gerungen. Mit der Wiedereinführung sollte eine neue Dynamik in den Bau und der dauerhaften Sozialbindung bezahlbaren Wohnraums erzeugt werden. Am 5. Juni 2024 wurde nun der Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2024 veröffentlicht. Die Regelungen zur Wohngemeinnützigkeit bleiben dabei deutlich hinter den Erwartungen zurück und dürfte ihre Ziele verfehlen. Es bleibt zu hoffen, dass hier noch nachgebessert wird.

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Mögliche Verschärfung bei der Abschaffung der Non-Dom-Taxation

Nach den Plänen der britischen Regierung sollen die bisherigen Privilegien durch die sog. Non-Dom-Taxation ab dem 06. April 2025 entfallen. Bislang ist es für im Vereinigten Königreich noch nicht länger als 15 Jahre ansässige Personen vereinfacht gesagt so, dass ihr ausländisches Einkommen im Vereinigten Königreich nur dann besteuert werden muss, wenn es vom Ausland in das Vereinigte Königreich „überwiesen“, d. h. für Investitionen oder Konsum vor Ort gebraucht wird. Ab dem Steuerjahr 2025 soll dagegen grundsätzlich das weltweite Einkommen versteuert werden. Davon ausgenommen sind lediglich die ersten vier Jahre nach dem man im Vereinigten Königreich resident geworden ist.

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