IT-Recht und Datenschutz
Cloud Computing-Projekte für Konzerne erfordern besondere Erfahrung bei der Vertragsgestaltung, Zertifizierung und Lizensierung. Im Datenschutz greifen Aufsichtsbehörden zunehmend durch, auch international. Wir sind die erfahrenen Experten, wenn es um große Projekte und Datenmengen geht.
Im klassischen IT-Recht und im Bereich der neuen Medien beraten wir Anbieter und Kunden im Tagesgeschäft wie bei Transaktionen. Beim Outsourcing begleiten wir Anbieter und Kunden über den gesamten Prozess hinweg, von der Ausschreibung, bis zur Verhandlung der Verträge.
Im Datenschutzrecht beraten wir Sie umfassend in allen Fragen; u. a. zur Zulässigkeitsprüfung, Erstellung von Dokumenten und Vertretung gegenüber Aufsichtsbehörden. Wir führen Datenschutz-Audits einzelner Bereiche oder gesamter Unternehmen durch. Gemeinsam mit unseren arbeitsrechtlichen Experten beraten wir bei innerbetrieblichen Regelungen zum Datenschutz.
Unser Beratungsspektrum im Bereich IT-Recht umfasst u. a.:
- Erstellung und Verhandlung von Softwareverträgen
- Betreuung von IT-Projekten und Projektverträgen
- Outsourcing (IT und Geschäftsprozesse/BPO)
- Cloud Computing
- E-Commerce und M-Commerce
- Rechtliche Besonderheiten von Social Media
Unser Beratungsspektrum im Bereich Datenschutz umfasst u. a.:
- Datenschutz-Audits
- Erstellung notwendiger Dokumentation (z. B. Verfahrensverzeichnisse, Auftragsdatenverarbeitung)
- Prüfung der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben
- Innerbetriebliche Regelungen zum Datenschutz, insbesondere ITK-Betriebsvereinbarungen
- Prüfung von konzerninternen und externen Datenübermittlungen insbesondere in Drittländer und Erstellung entsprechender Dokumentationen,
- Unterstützung bei behördlichen Anfragen und Untersuchungen
- Unterstützung und Vertretung in streitigen Angelegenheiten
Awards
Legal 500 Deutschland, 2022
Cybersicherheit zählt zum Expertisespektrum des Teams.
JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien, 2021/22
Etabliert bei Digitalisierungsfragen und beim Thema Plattformen
WirtschaftsWoche, 2018 - 2023
Top Kanzlei für IT-Recht.
WirtschaftsWoche, 2019 - 2021
Top Kanzlei für Datenschutzrecht.
Ansprechpartner
Newsbeiträge
Relevante Newsbeiträge
Digital BusinessIT-Recht und Datenschutz15.03.2024 Newsletter
AI Act verabschiedet: Ein Blick auf die überarbeitete Fassung des EU-Parlaments
Das EU-Parlament verabschiedete am Mittwoch, 13. März 2024, den AI Act. Nun steht nur noch die Bestätigung durch den Rat aus. Der AI Act könnte damit im Juni 2024 in Kraft treten. In der überarbeiteten Fassung des EU-Parlaments wurden viele Vorschriften verschoben. Umso mehr lohnt sich ein genauer Blick in den aktualisierten Text der Verordnung.
IT-Recht und Datenschutz26.02.2024 Newsletter
Auswege aus dem Anwendungsbereich der Hochrisiko-KI-Systeme (Teil I)
Der AI-Act beinhaltet für Hochrisiko-KI-Systeme das mit Abstand umfangreichste Regelungsprogramm und zugleich die meisten von Anbietern und Betreibern dieser Systeme zu erfüllenden Pflichten. Im Vergleich dazu ist das Inverkehrbringen und der Betrieb von KI-Systemen mit geringem oder minimalem Risiko unter deutlich erleichterten Voraussetzungen möglich. Dies gibt Anlass darüber nachzudenken, wie man dem Anwendungsbereich der strengen Regelungen für Hochrisiko-KI-Systeme entgehen kann. Nachfolgend finden Sie verschiedene Auswege.
Arbeitsrecht / Außenhandel / Bank- und Kapitalmarktrecht, Finanzierungen / Compliance & Internal Investigations / Gesellschaftsrecht / Gewerblicher Rechtsschutz / Immobilienwirtschaftsrecht / Insolvenzrecht und Restrukturierung / IT-Recht und Datenschutz / Mergers & Acquisitions / Nachfolge, Vermögen, Stiftungen / Öffentliches Wirtschaftsrecht / Private Equity / Venture Capital / Versicherungsunternehmensrecht26.01.2024 Pressemitteilungen
Oppenhoff berät EIC Fund bei 53 Millionen Euro Series-B-Finanzierungsrunde von Infinite Roots
Oppenhoff hat den EIC Fund erneut umfänglich bei seinen Deutschland-Investments beraten. Dieses Mal investierte der EIC Fund zusammen mit der Dr. Hans Riegel Holding GmbH (einer der beiden Gesellschafter-Holdings der Haribo-Gruppe) und REWE in das Hamburger Biotech-Start-Up Infinite Roots. Das Investment erfolgte als Equity-Beteiligung unter dem „Horizon Europe Programme“ im Zuge eines Second Closings der Series-B-Finanzierungsrunde.