IT-Recht und Datenschutz

IT-Recht und Datenschutz

Cloud Computing-Projekte für Konzerne erfordern besondere Erfahrung bei der Vertragsgestaltung, Zertifizierung und Lizensierung. Im Datenschutz greifen Aufsichtsbehörden zunehmend durch, auch international. Wir sind die erfahrenen Experten, wenn es um große Projekte und Datenmengen geht.

Im klassischen IT-Recht und im Bereich der neuen Medien beraten wir Anbieter und Kunden im Tagesgeschäft wie bei Transaktionen. Beim Outsourcing begleiten wir Anbieter und Kunden über den gesamten Prozess hinweg, von der Ausschreibung, bis zur Verhandlung der Verträge.

Im Datenschutzrecht beraten wir Sie umfassend in allen Fragen; u. a. zur Zulässigkeitsprüfung, Erstellung von Dokumenten und Vertretung gegenüber Aufsichtsbehörden. Wir führen Datenschutz-Audits einzelner Bereiche oder gesamter Unternehmen durch. Gemeinsam mit unseren arbeitsrechtlichen Experten beraten wir bei innerbetrieblichen Regelungen zum Datenschutz.

Unser Beratungsspektrum im Bereich IT-Recht umfasst u. a.:

  • Erstellung und Verhandlung von Softwareverträgen
  • Betreuung von IT-Projekten und Projektverträgen
  • Outsourcing (IT und Geschäftsprozesse/BPO)
  • Cloud Computing
  • E-Commerce und M-Commerce
  • Rechtliche Besonderheiten von Social Media

Unser Beratungsspektrum im Bereich Datenschutz umfasst u. a.:

  • Datenschutz-Audits
  • Erstellung notwendiger Dokumentation (z. B. Verfahrensverzeichnisse, Auftragsdatenverarbeitung)
  • Prüfung der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben
  • Innerbetriebliche Regelungen zum Datenschutz, insbesondere ITK-Betriebsvereinbarungen
  • Prüfung von konzerninternen und externen Datenübermittlungen insbesondere in Drittländer und Erstellung entsprechender Dokumentationen,
  • Unterstützung bei behördlichen Anfragen und Untersuchungen
  • Unterstützung und Vertretung in streitigen Angelegenheiten

 

 

Dr. Marc Hilber<br/>LL.M. (Illinois)

Dr. Marc Hilber
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IT-Recht und Datenschutz12.07.2024 Newsletter

Die KI-VO – Was Unternehmen wissen sollten

Am 12. Juli 2024 hat die Europäischen Union (EU) die neue Verordnung (EU) 2024/1689 zur Festlegung harmonisierter Regeln für künstliche Intelligenz (KI) – kurz: KI-Verordnung (KI-VO) im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die KI-VO tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung – am 1. August 2024 – in Kraft. Bereits am 21. Mai 2024 hatte der Rat der EU der KI-VO in ihrer endgültigen Fassung angenommen. Rund drei Jahre nach dem ersten von der EU-Kommission im April 2021 Entwurf der KI-VO und intensiven Verhandlungen im Rahmen des Trilog-Verfahrens, die im Dezember 2023 zu einer politischen Einigung führten, ist damit der weltweit erste umfassende Rechtsrahmen für KI offiziell verabschiedet worden.

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Oppenhoff berät Wilms-Gruppe bei Verkauf von Südkabel

Oppenhoff hat die Wilms-Gruppe beim Verkauf einer Mehrheitsbeteiligung an der Südkabel GmbH an Sumitomo Electric Industries, Ltd. beraten. Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt der Freigabe durch die zuständigen Kartellbehörden.

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Datenschutzkonferenz veröffentlicht Orientierungshilfe zu Künstlicher Intelligenz und Datenschutz: Ein Blick auf die Leitlinien der Behörden

Künstliche Intelligenz (KI) ist in aller Munde. Spätestens seit dem Release der stark verbesserten Version des KI-Chatbots ChatGPT des US-amerikanischen Unternehmens OpenAI Ende November 2022 sind KI-Anwendungen auch im Unternehmensumfeld fest etabliert. Unternehmen und andere Organisationen, die KI-Anwendungen wie Large Language Models (LLMs) oder Chatbots in ihrem Geschäftsbetrieb einsetzen möchten, müssen eine Reihe rechtlicher Anforderungen berücksichtigen. Derzeit steht meist die neue KI-Verordnung der EU (AI Act) im Mittelpunkt vieler Diskussionen. Ebenso wichtig sind jedoch die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

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