Vergaberecht

Vergaberecht

Transaktionen im öffentlichen Sektor unterliegen einem komplexen regulatorischen Rahmen. Dem Vergaberecht kommt häufig eine Schlüsselrolle zu, wenn Unternehmen und Staaten Verträge schließen. Vom klassischen Kaufvertrag über Investitions- oder Verbrauchsgüter bis zu umfangreichen Services für die öffentliche Hand ist die Bandbreite staatlicher Nachfrage fast grenzenlos. Öffentliche Auftraggeber nehmen häufig Monopolstellungen ein; sie sind in den meisten Fällen großvolumige Nachfrager, deren Einkaufsverhalten immensen Einfluss auf die Entwicklung ganzer Branchen haben kann.

Wir kennen die Spielregeln dieses Geschäfts seit Jahrzehnten. Unsere Experten vertreten und beraten Anbieter aus Industrie und Mittelstand vorausschauend bei der Teilnahme an Vergabeverfahren und in Streitfällen mit staatlichen Stellen. Unsere vergaberechtliche Praxis steht Unternehmen und Unternehmern zur Verfügung. In Verhandlungen mit staatlichen Auftraggebern im In- und Ausland liegt unsere besondere Stärke. Wir kennen nicht nur die Abläufe und Usancen im Vergabeverfahren; uns sind auch die besonderen Interessen der Unternehmensseite bestens bekannt. Das Vergaberecht muss dem Vertriebsinteresse dienen. Es ist kein Selbstzweck; gleichwohl kann ihm die entscheidende Funktion über Erfolg oder Misserfolg des Angebots zukommen. 

Wir beraten umfassend im öffentlichen Auftragswesen national und international. Gemeinsam mit unseren Mandanten bewerten wir Ausschreibungsunterlagen, identifizieren rechtlich Chancen und Risiken im Vergabeverfahren, helfen bei sachgerechten Vertragsgestaltungen und sichern so die wirtschaftliche Vorleistung, in die ein Bieter im Vergabeverfahren geht. Wenn es unvermeidlich ist, setzen wir vor Gerichten und Vergabekammern die Rechtsposition unserer Mandanten mit Augenmaß durch. Zahlreiche vergaberechtliche Grundsatzentscheidungen auf deutscher und EU-Ebene haben wir herbeigeführt.

Holger Hofmann

Holger Hofmann

PartnerRechtsanwalt

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T +49 221 2091 449
M +49 172 2458 375

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Awards

Umfangreiche Branchenkenntnis im Verteidigungs- und Sicherheitssektor.

JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien, 2021/22

Gut vernetzt bei Unternehmen aus dem Verteidigungs- und Sicherheitssektor.

JUVE Handbuch, 2020/21

Ausgezeichnet als Top-Kanzlei für Vergaberecht in Deutschland.

WirtschaftsWoche, 2019

Empfohlene Praxis für Government Contracts.

Who’s Who Legal, 2018

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Newsbeiträge

Relevante Newsbeiträge

Beschleunigung des Beschaffungswesens in der Bundeswehr – Tagesbefehl des Rüstungsstaatssekretärs vom 25. April 2023

Mit einem Tagesbefehl stellt der Rüstungsstaatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung die Weichen für eine Reform des Vergabewesens im Geschäftsbereich BMVg neu. Die Bedarfsdeckung soll ab sofort schneller, effektiver und unbürokratischer als bisher erfolgen.

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Drittstaatensubventionen: Neues Kontrollverfahren bei M&A-Transaktionen und Vergabeprozessen

Am 30. Juni 2022 haben sich der Rat der Europäischen Union und das EU-Parlament auf den Inhalt der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Verordnung über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen geeinigt. Auf Grundlage dieser Einigung könnte die neue Verordnung noch in diesem Jahr in Kraft treten. Die Verordnung wird durch die Einführung eines neuen verpflichtenden Prüfmechanismus nicht unerhebliche Auswirkungen auf die Transaktionspraxis in M&A-Prozessen und in Vergabeverfahren haben.

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Vergaberecht08.06.2022 Newsletter

Russland-Sanktionen – was geht noch bei öffentlichen Aufträgen?

Die Sanktionsverordnung (EU) 2022/576 trifft erstmals seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine Regelungen für die öffentliche Auftragsvergabe. Die Vorschriften sind bereits in Kraft und ab dem 11. Oktober 2022 müssen Unternehmen auch bei Bestandsverträgen sicherstellen, dass kein sogenannter Russlandbezug besteht. Das gilt auch für die Lieferkette, andernfalls droht die Vertragsbeendigung. Um der Lage Herr zu werden, verlangen öffentliche Auftraggeber in der jüngeren Vergangenheit sog. Eigenerklärungen, in denen die Bieter erklären sollen, dass ein Bezug zu Russland nicht besteht.

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