- Neues Ehegattennotvertretungsrecht: Ende der Vorsorgevollmacht?
- Übertragung von Immobilien - ab nächstem Jahr wird es deutlich teurer
- Vermachen besser als vererben?
- BGH zu Unterhaltsrecht bei Scheidungen von internationalen Ehen
- BGH: Geltung des deutschen Pflichtteilsrechts trotz Rechtwahl zugunsten des englischen Rechts
- BGH: Nichtigkeit einer Schenkung bei einem Zustand von leichter Beeinflussbarkeit oder Willensschwäche
Nachfolge, Vermögen, Stiftungen
Familie ist Verpflichtung. Wir schaffen Vertrauen.
Bei der Unternehmens- und Vermögensnachfolge ist eine sorgfältige Planung erfolgskritisch. Wir helfen dabei, auch unterschiedlichste Interessen in- und außerhalb des Unternehmens und der Inhaberfamilie zu einem optimalen Ergebnis zusammenzuführen – sehr individuell und im ständigen Dialog mit allen Beteiligten.
Wir beraten seit vielen Jahren Unternehmer, Inhaberfamilien und vermögende Privatpersonen dabei, die Nachfolge in ihr Unternehmen oder ihr Vermögen zu gestalten und abzusichern; auch unter Berücksichtigung grenzüberschreitender Aspekte. Dies umfasst auch die Beratung von Stiftern und Stiftungen mit familiärer oder gemeinnütziger Zielsetzung.
Wir wissen, mit welchen Gestaltungen sich Erbschaft- und Schenkungsteuer reduzieren lassen und wie Sie sich gleichzeitig Flexibilität in Ihrer privaten und geschäftlichen Gestaltung bewahren können.
Mit einem herausragenden internationalen und interdisziplinären Netz von renommierten Netzwerkpartnern sind wir bestens aufgestellt, um sämtliche Themen unserer anspruchsvollen Mandanten zu bedienen und effiziente Lösungen zu finden.
Unser Beratungsangebot im Bereich Nachfolge, Vermögen, Stiftungen umfasst u. a.:
- Erb-, gesellschafts- und stiftungsrechtliche Gestaltungen sowie deren steuerliche Optimierung
- Erbrechtliche Due-Diligence
- Unternehmens- und Vermögensnachfolge (Schenken und Vererben)
- Vermögensübertragung zu Lebzeiten
- Vermögensverwaltung durch Familiengesellschaften und Stiftungen
- Erbauseinandersetzung und Nachlassabwicklung
- Eheverträge und Kohabitationsvereinbarungen
- Gemeinnützigkeitsrecht
- Familienverfassungen, Family Business Governance-Konzepte und Family Education
- Internationale und grenzüberschreitende Aspekte des Erb-, Familien-, Gesellschafts- sowie Steuerrechts
Darüber hinaus bieten wir eine Reihe von innovativen Beratungsansätzen an:
- NextGen Academy
- Akademie: Nachfolge/Stiftungen/Vermögen
- Oppenhoff Family Risk and Privacy Management
Dr. Gregor Seikel
PartnerRechtsanwaltFachanwalt für Steuerrecht
OpernTurm
Bockenheimer Landstraße 2-4
60306 Frankfurt am Main
T +49 (0) 69 707968 253
M +49 172 5977 744
Awards
JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien, 2021/22
Stark in der Zusammenarbeit mit dem Gesellschafts- und Steuerrecht.
Unternehmensjuristen-Umfrage kanzleimonitor.de, 2018/2019
Top 10 Empfehlungen Deutschland.
Das Team
Newsbeiträge
Relevante Newsbeiträge
Nachfolge, Vermögen, Stiftungen / Außenhandel / Energiewirtschaftsrecht25.10.2024 Pressemitteilungen
JUVE Awards 2024: Oppenhoff als „Kanzlei des Jahres für Nachfolge, Vermögen, Stiftungen“ ausgezeichnet
Bei den diesjährigen JUVE Awards wurde Oppenhoff nach 2021 zum zweiten Mal als „Kanzlei des Jahres für Nachfolge, Vermögen, Stiftungen“ ausgezeichnet.
Private ClientsNachfolge, Vermögen, Stiftungen19.07.2024 Newsletter
Transparenzpflichten und öffentliche Register: Wenn die Gläsernheit von Unternehmen und vermögenden Privatpersonen zur Gefahr wird
Der (europäische) Gesetzgeber treibt die „Gläsernheit“ von Unternehmen immer weiter voran. Bereits jetzt kann aufgrund diverser Transparenzpflichten und öffentlichen Registern ein Familienunternehmen verschiedenen gesetzlichen Offenlegungspflichten unterliegen. Das kann dazu führen, dass praktisch jeder nicht nur Daten des Unternehmens einsehen kann, sondern auch in diejenigen der dahinterstehenden Privatpersonen. Welche Daten sind aktuell öffentlich und gibt es Möglichkeiten, die Zugriffe auf die Daten zu beschränken? Wir beantworten diese Fragen, zeigen die resultierenden Sicherheitsrisiken für Familienunternehmer und vermögende Privatpersonen auf und zeigen Möglichkeiten auf, um diese Risiken zu minimieren. Dieser Beitrag ist in Kooperation mit EPP equity protection partners (epp GmbH) entstanden.
Private ClientsNachfolge, Vermögen, Stiftungen03.05.2024 Newsletter
Mögliche Verschärfung bei der Abschaffung der Non-Dom-Taxation
Nach den Plänen der britischen Regierung sollen die bisherigen Privilegien durch die sog. Non-Dom-Taxation ab dem 06. April 2025 entfallen. Bislang ist es für im Vereinigten Königreich noch nicht länger als 15 Jahre ansässige Personen vereinfacht gesagt so, dass ihr ausländisches Einkommen im Vereinigten Königreich nur dann besteuert werden muss, wenn es vom Ausland in das Vereinigte Königreich „überwiesen“, d. h. für Investitionen oder Konsum vor Ort gebraucht wird. Ab dem Steuerjahr 2025 soll dagegen grundsätzlich das weltweite Einkommen versteuert werden. Davon ausgenommen sind lediglich die ersten vier Jahre nach dem man im Vereinigten Königreich resident geworden ist.