- Neues Ehegattennotvertretungsrecht: Ende der Vorsorgevollmacht?
- Übertragung von Immobilien - ab nächstem Jahr wird es deutlich teurer
- Vermachen besser als vererben?
- BGH zu Unterhaltsrecht bei Scheidungen von internationalen Ehen
- BGH: Geltung des deutschen Pflichtteilsrechts trotz Rechtwahl zugunsten des englischen Rechts
- BGH: Nichtigkeit einer Schenkung bei einem Zustand von leichter Beeinflussbarkeit oder Willensschwäche
Nachfolge, Vermögen, Stiftungen

Familie ist Verpflichtung. Wir schaffen Vertrauen.
Bei der Unternehmens- und Vermögensnachfolge ist eine sorgfältige Planung erfolgskritisch. Wir helfen dabei, auch unterschiedlichste Interessen in- und außerhalb des Unternehmens und der Inhaberfamilie zu einem optimalen Ergebnis zusammenzuführen – sehr individuell und im ständigen Dialog mit allen Beteiligten.
Wir beraten seit vielen Jahren Unternehmer, Inhaberfamilien und vermögende Privatpersonen dabei, die Nachfolge in ihr Unternehmen oder ihr Vermögen zu gestalten und abzusichern; auch unter Berücksichtigung grenzüberschreitender Aspekte. Dies umfasst auch die Beratung von Stiftern und Stiftungen mit familiärer oder gemeinnütziger Zielsetzung.
Wir wissen, mit welchen Gestaltungen sich Erbschaft- und Schenkungsteuer reduzieren lassen und wie Sie sich gleichzeitig Flexibilität in Ihrer privaten und geschäftlichen Gestaltung bewahren können.
Mit einem herausragenden internationalen und interdisziplinären Netz von renommierten Netzwerkpartnern sind wir bestens aufgestellt, um sämtliche Themen unserer anspruchsvollen Mandanten zu bedienen und effiziente Lösungen zu finden.
Unser Beratungsangebot im Bereich Nachfolge, Vermögen, Stiftungen umfasst u. a.:
- Erb-, gesellschafts- und stiftungsrechtliche Gestaltungen sowie deren steuerliche Optimierung
- Erbrechtliche Due-Diligence
- Unternehmens- und Vermögensnachfolge (Schenken und Vererben)
- Vermögensübertragung zu Lebzeiten
- Vermögensverwaltung durch Familiengesellschaften und Stiftungen
- Erbauseinandersetzung und Nachlassabwicklung
- Eheverträge und Kohabitationsvereinbarungen
- Gemeinnützigkeitsrecht
- Familienverfassungen, Family Business Governance-Konzepte und Family Education
- Internationale und grenzüberschreitende Aspekte des Erb-, Familien-, Gesellschafts- sowie Steuerrechts
Darüber hinaus bieten wir eine Reihe von innovativen Beratungsansätzen an:
- NextGen Academy
- Akademie: Nachfolge/Stiftungen/Vermögen
- Oppenhoff Family Risk and Privacy Management
Awards
JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien, 2021/22
Stark in der Zusammenarbeit mit dem Gesellschafts- und Steuerrecht.
Unternehmensjuristen-Umfrage kanzleimonitor.de, 2018/2019
Top 10 Empfehlungen Deutschland.
Ansprechpartner
Newsbeiträge
Relevante Newsbeiträge
Private ClientsNachfolge, Vermögen, Stiftungen / Steuerrecht28.04.2023 Newsletter
BFH zu Unternehmensnachfolge: Weiterhin Vorsicht bei der Vollverschonung
Der BFH hatte im letzten Jahr entschieden, dass bei der Übertragung von Unternehmen auf die nächste Generation für jedes einzelne übertragene Unternehmen (= wirtschaftliche Einheit) die sog. Vollverschonung beantragt werden kann und damit der bisherigen Sichtweise der Finanzverwaltung eine Absage erteilt (Urteil vom 26.07.2022 – II R 25/20).
Private ClientsNachfolge, Vermögen, Stiftungen / Steuerrecht23.03.2023 Newsletter
BFH: Keine beschränkte Erbschaftsteuerpflicht bei Erwerb eines inländischen Grundstücks durch Vermächtnis
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 23.11.2022 entschieden, dass in Deutschland belegene Immobilien durch ein ausländisches Vermächtnis steuerfrei übertragen werden können, wenn weder Erblasser noch Bedachter ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Im Fall deutscher Staatsangehöriger ist zusätzliche Voraussetzung, dass der Wohnsitz und gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland schon vor mehr als fünf Jahren aufgegeben wurde.
Private ClientsNachfolge, Vermögen, Stiftungen15.02.2023 Newsletter
Neues Ehegattennotvertretungsrecht: Ende der Vorsorgevollmacht?
Die Zahl der Vorsorgevollmachten in Deutschland nimmt seit Jahren stetig zu. Dennoch steigt die Zahl der wegen Krankheit oder körperlicher Gebrechen betreuter Personen. Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts soll nun die Rechte der Personen stärken, die sich nicht mehr selbst um ihre Angelegenheiten kümmern können.