- Übertragung von Immobilien - ab nächstem Jahr wird es deutlich teurer
- Vermachen besser als vererben?
- BGH zu Unterhaltsrecht bei Scheidungen von internationalen Ehen
- BGH: Geltung des deutschen Pflichtteilsrechts trotz Rechtwahl zugunsten des englischen Rechts
- BGH: Nichtigkeit einer Schenkung bei einem Zustand von leichter Beeinflussbarkeit oder Willensschwäche
Nachfolge, Vermögen, Stiftungen

Familie ist Verpflichtung. Wir schaffen Vertrauen.
Bei der Unternehmens- und Vermögensnachfolge ist eine sorgfältige Planung erfolgskritisch. Wir helfen dabei, auch unterschiedlichste Interessen in- und außerhalb des Unternehmens und der Inhaberfamilie zu einem optimalen Ergebnis zusammenzuführen – sehr individuell und im ständigen Dialog mit allen Beteiligten.
Wir beraten seit vielen Jahren Unternehmer, Inhaberfamilien und vermögende Privatpersonen dabei, die Nachfolge in ihr Unternehmen oder ihr Vermögen zu gestalten und abzusichern; auch unter Berücksichtigung grenzüberschreitender Aspekte. Dies umfasst auch die Beratung von Stiftern und Stiftungen mit familiärer oder gemeinnütziger Zielsetzung.
Wir wissen, mit welchen Gestaltungen sich Erbschaft- und Schenkungsteuer reduzieren lassen und wie Sie sich gleichzeitig Flexibilität in Ihrer privaten und geschäftlichen Gestaltung bewahren können.
Mit einem herausragenden internationalen und interdisziplinären Netz von renommierten Netzwerkpartnern sind wir bestens aufgestellt, um sämtliche Themen unserer anspruchsvollen Mandanten zu bedienen und effiziente Lösungen zu finden.
Unser Beratungsangebot im Bereich Nachfolge, Vermögen, Stiftungen umfasst u. a.:
- Erb-, gesellschafts- und stiftungsrechtliche Gestaltungen sowie deren steuerliche Optimierung
- Erbrechtliche Due-Diligence
- Unternehmens- und Vermögensnachfolge (Schenken und Vererben)
- Vermögensübertragung zu Lebzeiten
- Vermögensverwaltung durch Familiengesellschaften und Stiftungen
- Erbauseinandersetzung und Nachlassabwicklung
- Eheverträge und Kohabitationsvereinbarungen
- Gemeinnützigkeitsrecht
- Familienverfassungen, Family Business Governance-Konzepte und Family Education
- Internationale und grenzüberschreitende Aspekte des Erb-, Familien-, Gesellschafts- sowie Steuerrechts
Darüber hinaus bieten wir eine Reihe von innovativen Beratungsansätzen an:
- NextGen Academy
- Akademie: Nachfolge/Stiftungen/Vermögen
- Oppenhoff Family Risk and Privacy Management
Awards
JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien, 2021/22
Stark in der Zusammenarbeit mit dem Gesellschafts- und Steuerrecht.
Unternehmensjuristen-Umfrage kanzleimonitor.de, 2018/2019
Top 10 Empfehlungen Deutschland.
Ansprechpartner
Newsbeiträge
Relevante Newsbeiträge
Private ClientsNachfolge, Vermögen, Stiftungen16.11.2022 Newsletter
Übertragung von Immobilien – Ab nächstem Jahr wird es deutlich teurer
Nach dem aktuellen Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022, das ab dem 1. Januar 2023 Anwendung finden soll, werden die Bewertungsvorschriften für Schenkung und Erbschaften von Immobilien voraussichtlich deutlich verschärft. Immobilieneigentümer, die Immobilien unentgeltlich übertragen möchten, insbesondere im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, sollten dringend prüfen, ob durch eine Übertragung noch in diesem Jahr Steuern gespart werden können.
Private ClientsNachfolge, Vermögen, Stiftungen25.10.2022 Newsletter
Vermachen besser als vererben?
Jedes Jahr werden in Deutschland Vermögen im Gesamtwert von vielen Milliarden Euro auf die nächste Generation übertragen. Meistens geschieht dies auf dem Erbwege.
Private ClientsNachfolge, Vermögen, Stiftungen06.09.2022 Newsletter
BGH zu Unterhaltsrecht bei Scheidungen von internationalen Ehen
Wird eine internationale Ehe geschieden, so stellt sich die Frage, welches Unterhaltsrecht gilt. Im Normalfall gilt das Recht des Staates, in dem der Unterhaltsberechtigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Anderes kann nur gelten, wenn das Recht eines anderen Staates ausnahmsweise eine engere Verbindung zu Ehe hatte oder eine entsprechende Rechtswahl getroffen wurde.