Jan Keesen ist seit 2024 Rechtsanwalt bei Oppenhoff. Er studierte an der EBS Universität in Wiesbaden sowie der Queen’s University in Kingston (Ontario) Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. Anschließend arbeitete er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der EBS Universität, wo er bei Prof. Dr. Emanuel V. Towfigh seine Doktorarbeit zu einem verfassungsrechtlichen Thema anfertigte. In dieser Zeit war er auch als Gastwissenschaftler an der NYU School of Law in New York City tätig. Vor und während seinem Rechtsreferendariat war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Referendar bei Flick Gocke Schaumburg im Bereich Private Clients/Familienunternehmen tätig.

Schwerpunkte
Jan Keesen berät und vertritt nationale und internationale Unternehmen zu sämtlichen Rechtsfragen des Steuerrechts. Seine Tätigkeit umfasst insbesondere die steuerliche Beratung bei Unternehmenstransaktionen und Umstrukturierungen. Außerdem begleitet er Betriebsprüfungen sowie gerichtliche und außergerichtliche Verfahren.
Innerhalb der Praxisgruppe Nachfolge, Vermögen, Stiftungen berät Jan Keesen vermögende Privatpersonen, Familienunternehmen, Family Offices und Stiftungen umfassend zu steuerlichen Fragen der Unternehmens- und Vermögensnachfolge.
Beruflicher Werdegang
Dr. Jan Keesen
M.A.
AssociateRechtsanwaltM.A.
Sprachen
Deutsch, Englisch
Konrad-Adenauer-Ufer 23
50668 Köln
T +49 221 2091 324
M +49 151 16476550
Artikel und Aufsätze
Rückabwicklung einer Anteilsübertragung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage
DER BETRIEB, v. 21.10.2025, Ausgabe 43
Polnische Wegzugsteuer vor dem EuGH – mögliche Auswirkungen auf die deutsche Wegzugbesteuerung
DER BETRIEB, v. 26.9.2025 (gemeinsam mit Marc Krischer)
Entgeltliche Ablösung eines Nießbrauchs an GmbH-Anteilen
DER BETRIEB v. 10.03.2025, Nr. 11, S. 629-630 (gemeinsam mit Martin Brandenburger-Nonnast)
Bemessung der Schenkungsteuer bei niedrig verzinstem Darlehen
DER BETRIEB v. 13.01.2025, Nr. 3, S. 88
Handel und KonsumgüterSteuerrecht06.10.2025 Newsletter
Die Zusammenarbeit mit Content Creators – ist Ihr Unternehmen steuer- und sozialversicherungsrechtlich richtig aufgestellt?
Content Creator rücken zunehmend in den Fokus der Finanzbehörden. In Nordrhein-Westfalen hat die Steuerfahndung kürzlich eine eigene Behörde zur strafrechtlichen Verfolgung eingerichtet. Die verstärkte Aufmerksamkeit wird dazu führen, dass auch Kooperationspartner von Content Creators vermehrt in das Blickfeld der Behörden geraten. Unsere Steuerexperten von Oppenhoff geben Ihnen einen Überblick, wie Unternehmen von der gesteigerten Aufmerksamkeit der Finanzverwaltung betroffen sein können und welche steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Herausforderungen bestehen.
Steuerrecht10.03.2025 Newsletter
Welche Änderungen bringt die neue Legislaturperiode im Steuerrecht?
Am 8. März 2025 haben CDU, CSU und SPD die Ergebnisse ihrer Sondierungen für eine Regierungskoalition vorgestellt und den Parteispitzen empfohlen, Koalitionsverhandlungen aufzunehmen. Die Ergebnisse aus den Sondierungen sind in einem bereits veröffentlichten Ergebnispapier zusammengefasst. Die Sondierungsergebnisse bereiten erst die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD vor, sie enthalten noch keine verbindlichen Festlegungen. Dennoch lässt das Ergebnispapier bereits erste Schlüsse zu, auf welche steuerlichen Veränderungen sich Unternehmen und Privathaushalte in der kommenden Legislaturperiode einzustellen haben.