Öffentliches Wirtschafts­recht

Öffentliches Wirtschafts­recht

An Ihrer Seite im Spannungsfeld von Regulierung und unternehmerischer Freiheit.

Unternehmen werden zunehmend durch öffentlich-rechtliche Vorschriften auf nationaler oder auf europäischer Ebene reglementiert. Das gilt insbesondere für viele Zukunftsindustrien wie Digitale Wirtschaft Energie, Handel oder Mobilität, deren Produkte möglichst allen Menschen zugänglich gemacht werden sollen.

Wir helfen Unternehmen und Privatpersonen, trotz einer zunehmenden Regulierung ihre wirtschaftlichen Ziele zu erreichen, in allen Bereichen des öffentlichen Wirtschaftsrechts.

Unser Beratungsangebot im Bereich Öffentliches Wirtschaftsrecht umfasst u. a.:

  • Umweltrecht: Abfallrecht, Wasserrecht, Bodenschutzrecht, Immissionsschutzrecht, Chemikalienrecht sowie Umwelthaftungs- und Umweltstrafrecht
  • Außenwirtschaftsrecht: deutsche, europäische und US-Exportregelungen
  • Vergaberecht: Beratung im Zusammenhang mit öffentlichen Beschaffungsvorhaben von der Angebotserstellung bis zum Zuschlag, einschließlich Vertretung vor den Vergabekammern und vor Gericht
  • Genehmigungsverfahren
  • Compliance-Audits und Schulungen
  • Haftungs- und strafrechtliche Aspekte
Stephan Müller

Stephan Müller

PartnerRechtsanwalt

Konrad-Adenauer-Ufer 23
50668 Köln
T +49 221 2091 448
M +49 173 3088 038

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Top-Kanzlei im Vergaberecht.

WirtschaftsWoche

Unter den Top 3-Kanzleien im Umweltrecht.

Unternehmensjuristen-Umfrage kanzleimonitor.de, 2014/2015

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Pflicht zum Mehrwegangebot greift auch im LEH

VerpackG setzt ab 2023 neue Abgabe-Regeln für To-go-Getränke und -Speisen in Kraft

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Zweites Sanktionsdurchsetzungsgesetz: Gesetzesentwurf erhöht Druck auf Unternehmen

Die Bundestagsfraktionen der Ampel-Parteien haben am Freitag, 11.11.2022 einen Entwurf für ein sog. zweites Sanktionsdurchsetzungsgesetz (Sanktionsdurchsetzungsgesetz II; SDG II) in den Bundestag eingebracht. Die neuen Vorschriften sollen das bereits im Mai 2022 vom Bundestag beschlossene Sanktionsdurchsetzungsgesetz I (SDG I) ergänzen.

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EU verabschiedet 8. Sanktionspaket als Reaktion auf völkerrechtswidrige Annexion ukrainischer Gebiete

Der Rat der Europäischen Union hat heute das 8. EU-Sanktionspaket gegen Russland angenommen. Bereits gestern hatten sich die ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten unter anderem auf die rechtlichen Voraussetzungen für einen von den G7-Staaten vorgeschlagenen, Preisdeckel für russische Ölimporte verständigt. Das Sanktionspaket enthält neue weitreichende Maßnahmen, die eine Vielzahl von Wirtschaftsbereichen treffen werden.

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