Öffentliches Wirtschaftsrecht

An Ihrer Seite im Spannungsfeld von Regulierung und unternehmerischer Freiheit.
Unternehmen werden zunehmend durch öffentlich-rechtliche Vorschriften auf nationaler oder auf europäischer Ebene reglementiert. Das gilt insbesondere für viele Zukunftsindustrien wie Digitale Wirtschaft Energie, Handel oder Mobilität, deren Produkte möglichst allen Menschen zugänglich gemacht werden sollen.
Wir helfen Unternehmen und Privatpersonen, trotz einer zunehmenden Regulierung ihre wirtschaftlichen Ziele zu erreichen, in allen Bereichen des öffentlichen Wirtschaftsrechts.
Unser Beratungsangebot im Bereich Öffentliches Wirtschaftsrecht umfasst u. a.:
- Außenwirtschaftsrecht: deutsche, europäische und US-Exportregelungen
- Vergaberecht: Beratung im Zusammenhang mit öffentlichen Beschaffungsvorhaben von der Angebotserstellung bis zum Zuschlag, einschließlich Vertretung vor den Vergabekammern und Gerichten
- Umweltrecht: Abfallrecht, Wasserrecht, Bodenschutzrecht, Immissionsschutzrecht, Chemikalienrecht sowie Umwelthaftungs- und Umweltstrafrecht
- Stilllegung und Rückbau von konventionellen Kraftwerken, Brownfield Developments, Realisierung von Climate Change Projekten
- Genehmigungsverfahren für diverse Industrien
- ESG Regulatory Compliance
- Compliance-Audits und Schulungen
- Haftungs- und strafrechtliche Beratung
Awards
WirtschaftsWoche
Top-Kanzlei im Vergaberecht.
Unternehmensjuristen-Umfrage kanzleimonitor.de, 2014/2015
Unter den Top 3-Kanzleien im Umweltrecht.
Ansprechpartner
Newsbeiträge
Relevante Newsbeiträge
Öffentliches Wirtschaftsrecht / Compliance / Außenhandel20.09.2023 Newsletter
CBAM-Berichtspflicht ab 1. Oktober 2023: Europäische Kommission veröffentlicht Vorgaben an Berichtsinhalt und Methode zur CO2-Emissionsberechnung
Ab dem 1. Oktober 2023 sind Importeure von Gütern aus CO2-intensiver Produktion verpflichtet, bei der Europäischen Kommissionen quartalsweise einen Bericht über die bei der Herstellung der eingeführten Güter entstandenen CO2-Emissionen vorzulegen. Den ersten Bericht müssen Unternehmen spätestens am 31. Januar 2024 übermitteln.
Öffentliches Wirtschaftsrecht04.01.2023 Veröffentlichungen
Pflicht zum Mehrwegangebot greift auch im LEH
VerpackG setzt ab 2023 neue Abgabe-Regeln für To-go-Getränke und -Speisen in Kraft
Außenhandel / Compliance / Öffentliches Wirtschaftsrecht15.11.2022 Newsletter
Zweites Sanktionsdurchsetzungsgesetz: Gesetzesentwurf erhöht Druck auf Unternehmen
Die Bundestagsfraktionen der Ampel-Parteien haben am Freitag, 11.11.2022 einen Entwurf für ein sog. zweites Sanktionsdurchsetzungsgesetz (Sanktionsdurchsetzungsgesetz II; SDG II) in den Bundestag eingebracht. Die neuen Vorschriften sollen das bereits im Mai 2022 vom Bundestag beschlossene Sanktionsdurchsetzungsgesetz I (SDG I) ergänzen.