Beihilferecht

An Ihrer Seite, wenn Förderung auf dem Prüfstand steht.
Unternehmen, die Zuwendungen erhalten, müssen damit rechnen, dass diese als Beihilfe eingeordnet werden. Wettbewerber können dagegen vorgehen. Wir stehen an Ihrer Seite, gleich in welcher Situation.
Wir beraten Unternehmen, Behörden und öffentliche Institutionen umfassend im Europäischen Beihilferecht. Ein Schwerpunkt ist die Vertretung vor den europäischen Gerichten und – auf nationaler Ebene – die gerichtliche Durchsetzung des Beihilferechts gegenüber Wettbewerbern. In beiden Bereichen haben wir über die Jahre Präzedenzentscheidungen erzielt, die den Bereich nachhaltig geprägt haben.
Besondere Expertise haben wir in den Bereichen Luftverkehr, Infrastruktur, Energieversorgung, Kreditinstitute sowie öffentliche Unternehmen und Beteiligungen.
Unser Beratungsangebot im Bereich Beihilferecht umfasst u. a.:
- Beihilferechtliche Compliance und Schulungen
- Vertretung von Unternehmen gegenüber der Europäischen Kommission, vor europäischen Gerichten sowie vor nationalen Behörden und Gerichten
- Private Durchsetzung des Beihilferechts, insbesondere gegenüber Wettbewerbern
- Rückforderung von Beihilfen
- Beratung im Rahmen von Forschungskooperationen
- Beratung im Rahmen von Akquisitionen, Veräußerungen und Umstrukturierungen
- Beratung im Rahmen von öffentlichen Finanzierungen
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Awards
JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien, 2021/22
Das Team hat sich einen Namen bei der Beratung zu Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen gemacht.
Ansprechpartner
Newsbeiträge
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EU Drittstaatensubventionsverordnung
Ab dem 12. Juli 2023 entfaltet die insbesondere von der M&A Praxis mit Spannung erwartete Drittstaatensubventionsverordnung (Foreign Subsidies Regulation – "FSR") in weiten Teilen Wirkung.
Außenhandel / Beihilferecht / Kartellrecht und Fusionskontrolle / Mergers & Acquisitions / Vergaberecht06.07.2022 Newsletter
Drittstaatensubventionen: Neues Kontrollverfahren bei M&A-Transaktionen und Vergabeprozessen
Am 30. Juni 2022 haben sich der Rat der Europäischen Union und das EU-Parlament auf den Inhalt der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Verordnung über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen geeinigt. Auf Grundlage dieser Einigung könnte die neue Verordnung noch in diesem Jahr in Kraft treten. Die Verordnung wird durch die Einführung eines neuen verpflichtenden Prüfmechanismus nicht unerhebliche Auswirkungen auf die Transaktionspraxis in M&A-Prozessen und in Vergabeverfahren haben.
Beihilferecht / Vergaberecht22.02.2022 Newsletter
Last Call: Eintragungsfrist für das Lobbyregister endet
Das Lobbyregister ist seit mehr als sieben Wochen live. Etwa 800 Registrierungen sind seitdem erfolgt. Ist Ihre Registrierung dabei? Die Eintragungsfrist läuft am 28. Februar 2022 ab.