Energiewirtschaftsrecht

Energiewirtschaftsrecht

Der grundlegende Wandel der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen sowie des wirtschaftlichen Marktumfeldes stellt Marktteilnehmer vor neue Herausforderungen und eröffnet dabei zugleich neue Chancen.

Maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Bedürfnisse

Wir beraten in- und ausländische Energieversorger, Handelshäuser, Netzbetreiber, Kommunen, Investoren, Energiedienstleister, Projektgesellschaften und stromkostenintensive Unternehmen zu sämtlichen Fragen des Energiewirtschaftsrechts. Als Full-Service-Kanzlei gewährleisten wir eine ganzheitliche Beratung: Neben den Expertinnen und Experten für das Energiewirtschaftsrecht umfasst unser erfahrenes Team Spezialisten aus den Bereichen Gesellschaftsrecht/M&A, Steuern, Finanzierung, Anlagenbau, Genehmigungsverfahren, Vergaberecht und Prozessführung. Wir verfügen über langjährige Branchenkenntnis und wirtschaftlichen Sachverstand und haben die technischen Zusammenhänge sowie die politischen Entwicklungen stets im Blick.

Zu unseren Beratungsschwerpunkten entlang der Wertschöpfungskette in der Energiewirtschaft zählen unter anderem:

Projektentwicklung

  • Begleitung bei der Realisierung von Energieerzeugungs- und -speicheranlagen mit Fokus auf erneuerbare Energien (z. B. Offshore- und Onshore-Windparks, Photovoltaik- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, Stromspeicher, dezentrale Versorgungskonzepte wie Contracting-, Mieterstrom- und Quartierstromkonzepte, sowie Biomasse- und Biogasanlagen).
  • Unsere Beratung reicht von der Projektakquise bzw. der Teilnahme an Ausschreibungsverfahren, der Erstellung und Verhandlung der Projektverträge (z. B. EPC- und Generalunternehmerverträge, Kooperationsverträge, Komponentenlieferverträge sowie Dienstleistungs-, Wartungs- und Betriebsführungsverträge) und der Projektfinanzierung über die Errichtung, die Inbetriebnahme und die Betriebsphase (inkl. Contract-& Claims-Management) bis zum Rückbau der Anlage.

Marktregulierung

  • Entwurf und Verhandlung von Netzverträgen (Netzanschluss, Netznutzung und Anschlussnutzung) und Realisierungsvereinbarungen
  • Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen aufgrund von Einspeisemanagement-/Redispatch-Maßnahmen oder nach § 17e EnWG (Störungen oder Verzögerung der Offshore-Netzanbindung)
  • Umsetzung von Unbundlingvorgaben
  • Beratung zum Messstellenbetrieb und Smart Meter-Rollout

Handel und Vertrieb

  • Entwurf und Verhandlung von Energielieferverträgen (Strom, Gas, Wärme, z. B. auf Basis von EFET-Rahmenverträgen), Direktvermarktungsverträgen und PPAs, Besicherungs- und Optionsverträgen
  • Entwurf und Verhandlung sonstiger Brennstofflieferverträge
  • Entwurf und Verhandlung von Verträgen für den Handel mit Zertifikaten und Herkunftsnachweisen
  • Entwurf und Verhandlung von Verträgen für den THG-Quotenhandel
  • Beratung zum börslichen und außerbörslichen Handel und den regulatorischen Vorgaben, z. B. REMIT

Verbrauch/stromkostenintensive Unternehmen

  • Beratung stromkostenintensiver Unternehmen bei der energiewirtschaftlichen Optimierung (z. B. Begrenzung von Umlagen durch die Besondere Ausgleichsregelung nach dem EnFG)
  • Beratung bei der Abgrenzung, Messung und Schätzung von Strommengen und der Erstellung von Messkonzepten
  • Beratung im Zusammenhang mit der Reduzierung von Umlagen und Abgaben
  • Beratung bei der Planung und Umsetzung von Eigenversorgungskonzepten

Neue Technologien und innovative Konzepte

  • Begleitung bei der Entwicklung und Markteinführung neuer Technologien und innovativer Geschäftsmodelle (z. B. grüner Wasserstoff und Sektorenkopplung, E-Mobilität, Digitalisierung und Blockchain-Technologie)
  • Beratung zum regulatorischen Rahmen und den Fördermechanismen

M&A

  • Strukturierung und Begleitung von M&A-Transaktionen, einschließlich der Beteiligung an bestehenden Projekten und Unternehmen
  • Entwurf und Verhandlung von Unternehmenskaufverträgen (SPA und APA)
  • Konzeption von Joint Ventures

Prozessführung und Vertretung vor Behörden

  • Begleitung in Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren
  • Begleitung in Verfahren vor Regulierungsbehörden (z. B. Missbrauchs- und Beschwerdeverfahren)
  • Begleitung bei Rechtsstreitigkeiten vor Zivil-, Verwaltungs- und Schiedsgerichten

Wir beantworten Ihre Fragen zu aktuellen Themen

Die Energiekrise hat Auswirkungen auf alle Unternehmen. Insbesondere für energieintensive Produktionsbetriebe kann sie sich zu einer existenzbedrohenden Lage entwickeln. Unsere Task Force Energiekrise hilft Ihnen dabei, individuelle Antworten auf Ihre Fragen zu finden – schnell und praxisnah. Hier gelangen Sie zur Oppenhoff Task Force Energiekrise.

Dr. Carmen Schneider

Dr. Carmen Schneider

PartnerinRechtsanwältin

Am Sandtorkai 74
20457 Hamburg
T +49 (0) 40 808105 144
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Der Energie-Impuls: Zunächst mit heißer Nadel gestrickt und nun nachgebessert? – Österlicher Änderungsentwurf der Bundesregierung für die Energiepreisbremsen

Bereits die ersten beiden Sätze des am 5. April 2023 veröffentlichten Entwurfs eines Änderungsgesetzes für die Energiepreisbremsen lassen vermuten, dass es wohl nicht die letzte Novellierung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes (EWPBG) und des Strompreisbremsegesetzes (StromPBG) gewesen sein wird. Die Preisbremsen seien „im letzten Quartal des Jahres 2022 innerhalb kürzester Zeit erarbeitet und in Kraft gesetzt“ worden. Im Lichte der ersten Erfahrungen mit der Umsetzung der Gesetze seien „verschiedene Anpassungsbedarfe, überwiegend technischer und redaktioneller Natur, identifiziert worden“.

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Energiewirtschaftsrecht09.03.2023 Newsletter

Der Energie-Impuls: Planungssicherheit vs. strenge Regulierung – Anforderungen an grünen Wasserstoff & Co. im Verkehrssektor durch den Delegated Act der EU-Kommission

Es mutet ein wenig wie eine Trotz-Reaktion der EU-Kommission an, als sie am 10. Februar 2023 den delegierten Rechtsakt veröffentlicht, der das regulatorische Rückgrat für eine gesamteuropäische Wasserstoffwirtschaft bilden soll. Denn kurz zuvor hatte das Europäische Parlament den für den 7. Februar 2023 anberaumten „Trilog“ zwischen Kommission, Parlament und Rat für die Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (von RED II zu RED III) abgesagt. Grund: die EU-Kommission hätte den delegierten Rechtsakt nach der aktuell gültigen RED II (Art. 27 Abs. 3) bis zum 31. Dezember 2021 erlassen müssen.

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Chile und die Europäische Union modernisieren ihr Assoziierungsabkommen und setzen starke Impulse für ihren Austausch in den für den Klimawandel strategischen Branchen Grüner Wasserstoff und Lithium

Deutsche und europäische Investoren im Energie- und Rohstoffsektor mit Blick auf den Austausch zwischen Chile und der EU - zwei gleichgesinnten Regionen mit gemeinsamen demokratischen Werten und ambitionierten Klimaschutzzielen - können sich Ende dieses Jahres über den Abschluss der Verhandlungen zur Modernisierung des Assoziierungsabkommens zwischen Chile und der EU aus dem Jahr 2002 freuen, das u.a. ausdrückliche Bestimmungen enthält, um europäischen Investoren, Abnehmern und Verbrauchern den Zugang zu grünem Wasserstoff, grünem Ammoniak, E-Fuels und Lithium auf nachhaltige Weise zu sichern.

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