Versicherungsunternehmensrecht
Unsere Anwältinnen und Anwälte beraten zu sämtlichen Fragen des Versicherungsunternehmensrechts, ob im Aufsichts-, Gesellschafts- oder Steuerrecht, zu branchenspezifischen Fragen des Kartell-, Arbeits- oder Datenschutzrechts, bei M&A-Transaktionen bis hin zum Rückversicherungswesen.
Uns vertrauen bereits seit vielen Jahren zahlreiche führende nationale und internationale Erst- und Rückversicherungsunternehmen, Versicherungsvermittler und versicherungsnahe Dienstleister sowie deren Organe. In enger Zusammenarbeit entwickeln wir auch für Sie individuelle und wirtschaftsnahe Lösungen.
Unser Beratungsangebot im Bereich Versicherungsunternehmensrecht umfasst u. a.:
- Gründung und Zulassung neuer Marktteilnehmer (inkl. Insurance Captives), Begleitung des Zulassungsverfahrens bei der BaFin
- nationale und grenzüberschreitende Mergers & Acquisitions, Joint Ventures und andere Transaktionen (z. B. Verschmelzungen, Spaltungen, grenzüberschreitende Sitzverlegungen, Bestandsübertragungen)
- Versicherungsaufsicht-Compliance: Corporate Governance / MaGO, Vermeidung von Interessenkonflikten, Vergütungsfragen, Funktionsausgliederungen, Unternehmensverträge, Investmentstrategien und Kapitalausstattung
- IT- und Datenschutz: Outsourcing, Nutzung von Apps / Plattformen und Cloud-Diensten, DORA, NIS-2, Big Data, AI Act / Künstliche Intelligenz, Data Act, FiDA, DSGVO, Metaverse
- Erwerb und Einbindung von InsurTechs, Venture Capital-Beteiligungen und versicherungsnahen Dienstleistern
- Strukturierung von Vertriebssystemen und -vereinbarungen, Gewerbeaufsicht, IDD
- Entwicklung von Versicherungsprodukten
- Sonstige branchenspezifische Compliance: Wettbewerbsrecht, Kartellrecht, Geldwäschegesetz, Sanktions- und Embargorecht, Foreign Direct Investment (FDI)
- Versicherungssteuer-Compliance und -verfahren
- Rückversicherungs- und Retrozessionsverträge
- streitige Auseinandersetzungen, insbesondere zu Großschäden und Schiedsverfahren im Bereich Rückversicherungen
- Transactional Risk Insurance (TRI) sowohl aufseiten von Versicherern als auch aufseiten der Transaktionsparteien
- Prüfung der Erlaubnis- und Versicherungssteuerpflicht von Geschäftsmodellen (z. B. Händler- und Herstellergarantien, Gruppenversicherungen), Abstimmung mit Aufsichtsbehörden
Dr. Peter Etzbach
LL.M. (Fordham)
PartnerRechtsanwaltAttorney at Law (New York)
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Arbeitsrecht / Außenhandel / Bank- und Kapitalmarktrecht, Finanzierungen / Compliance & Internal Investigations / Gesellschaftsrecht / Gewerblicher Rechtsschutz / Immobilienwirtschaftsrecht / Insolvenzrecht und Restrukturierung / IT-Recht und Datenschutz / Mergers & Acquisitions / Nachfolge, Vermögen, Stiftungen / Öffentliches Wirtschaftsrecht / Private Equity / Venture Capital / Versicherungsunternehmensrecht26.01.2024 Pressemitteilungen
Oppenhoff berät EIC Fund bei 53 Millionen Euro Series-B-Finanzierungsrunde von Infinite Roots
Oppenhoff hat den EIC Fund erneut umfänglich bei seinen Deutschland-Investments beraten. Dieses Mal investierte der EIC Fund zusammen mit der Dr. Hans Riegel Holding GmbH (einer der beiden Gesellschafter-Holdings der Haribo-Gruppe) und REWE in das Hamburger Biotech-Start-Up Infinite Roots. Das Investment erfolgte als Equity-Beteiligung unter dem „Horizon Europe Programme“ im Zuge eines Second Closings der Series-B-Finanzierungsrunde.
VersicherungenVersicherungsunternehmensrecht28.12.2023 Newsletter
LG Köln stellt klar: Versicherungsberatung durch Versicherungsvermittler ist unzulässig
Das Landgericht Köln hat entschieden, dass ein Versicherungsvermittler mit Zulassung nach § 34d Abs. 1 Satz 2 GewO keine Tätigkeit eines Versicherungsberaters gemäß § 34d Abs. 2 GewO anbieten darf (Urteil vom 15. Juni 2023 (Az. 33 O 15/23)).
VersicherungenVersicherungsunternehmensrecht23.08.2022 Newsletter
OLG Frankfurt: Hinweis auf Deckungsausschlüsse kann für Versicherungsvermittler verpflichtend sein
Den Versicherungsvermittler kann ausnahmsweise die Pflicht treffen, den Versicherten auf bestimmte Deckungsausschlüsse hinzuweisen. Das hat das OLG Frankfurt am Main kürzlich klargestellt.