Luftfahrt und Verteidigung

Ob als Auftraggeber, Generalunternehmer, Konsortialpartner oder Zulieferer einer entscheidenden Komponente: Unternehmen aus dem Bereich Luftfahrt- und Wehrtechnik müssen sich besonderen Anforderungen stellen.
Wir sind vertraut mit Geschäftsmodellen und Produkten, dem engen regulatorischen Umfeld, den Erwartungen und Verfahrensweisen von Beschaffungsbehörden und können Wege zum Erfolg in Beschaffungsprojekten weisen. Jahrzehntelange Erfahrung in Transaktionen und Verhandlungen mit öffentlichen Auftraggebern erlauben uns, für unsere Mandanten erfolgversprechende Strategien und deren Umsetzung bis zu Erfolgen in Vergabeverfahren und Vertragsgestaltungen zu gestalten. Im Exportgeschäft unterstützen wir unsere Mandanten durch Beratung im Außenwirtschaftsrecht und Kriegswaffenkontrollgesetz und vor Ort in Kooperation mit lokalen Kollegen.
Wir sind Teil des für unsere Mandanten relevanten Netzwerks in Industrie, Behörden und Politik. Oppenhoff ist Mitglied des BDSV.
Wir waren und sind involviert in maßgebliche Projekte: Tornado, Eurofighter, Herkules, Galileo, Eurospike, SysFla, A400M, A380, Dolphin U-Boote, UAV für die deutsche Luftwaffe, TLVS, MKS 180, Leopard 2, Dingo, Fennek, Boxer, Puma, Panzerhaubitze 2000, AGM und weitere. Wir haben beraten beim Merger von KMW und Nexter zu KNDS N.V., bei der Gründung der PSM GmbH, der Artec GmbH, beim Erwerb von Dynamit Nobel Defense, WFEL, Privatisierung der HIL und anderen.
Unser Beratungsangebot im Bereich Aerospace und Defence umfasst u. a.:
- Mergers & Acquisitions einschließlich Fusionskontrolle
- Strukturierung von Joint-Ventures, Projektgesellschaften oder Kooperationen
- Strategie in Ausschreibungen und Verhandlungen
- Vertragsgestaltung und Verhandlung
- Vergaberecht
- Öffentliches Preisrecht
- Außenwirtschaftsrecht, insbesondere Exportkontrolle und Kriegswaffenkontrollgesetz
- Kartellrecht
- Steuerrecht
- Projektversicherungen
- Compliance, einschließlich Schulungen
Ansprechpartner
Newsbeiträge
Relevante Newsbeiträge
Luftfahrt und Verteidigung02.06.2022 Newsletter
Sanktionen: BAAINBw verlangt neue Eigenerklärung zu EU-Sanktionsverordnung
Die neue Sanktionsverordnung (EU) 2022/576 untersagt es öffentlichen Auftraggebern, Aufträge an Unternehmen mit Russlandbezug zu vergeben. Das gilt auch, wenn Unter-auftragnehmer mit Russlandbezug zu über 10% am konkreten Auftrag beteiligt sind. Ab dem 11. Oktober 2022 dürfen vor dem 9. April 2022 geschlossene Verträge mit solchen Unternehmen nicht mehr erfüllt und müssen demnach beendet werden. Das BAAINBw hat für seine Vertragspartner ein Formular entwickelt, mit dem Auftragnehmer erklären sollen keinen Bezug zu Russland aufzuweisen.
Luftfahrt und Verteidigung29.11.2021 Newsletter
Koalitionsvertrag: Welche Pläne hat die Ampel-Koalition zu Rüstung und Verteidigung?
Knapp fünf Wochen haben SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP verhandelt. Am 24. November 2021 hat die Ampel-Koalition ihren Koalitionsvertrag gemeinsam veröffentlicht. Neuerungen wird es auch im Bereich Rüstung und Verteidigung geben. Was können wir also von der neuen Regierung erwarten? Wir haben die wichtigsten Punkte kurz und knapp für Sie zusammengefasst.
Luftfahrt und VerteidigungBeihilferecht26.05.2021Frankfurt am Main Pressemitteilungen
Oppenhoff vertritt Lufthansa bei erfolgreicher Klage gegen Flughafen-Beihilfen
Oppenhoff hat die Deutsche Lufthansa in einem erfolgreichen Verfahren vor dem Gericht der Europäischen Union vertreten (T-218/18). Das Gericht erklärte einen Beschluss der Europäischen Kommission für nichtig, mit dem die Behörde dem Land Rheinland-Pfalz erlaubt hatte, von 2017 bis 2021 Betriebsverluste des Flughafens Hahn von bis zu 25,3 Millionen Euro zu decken.