Georg Lecheler ist Rechtsanwalt bei Oppenhoff. Er studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin und arbeitete von 2003 bis 2005 am Rechtszentrum für europäische und internationale Zusammenarbeit (R.I.Z.) bei Prof. Ehricke. Während seiner Referendarzeit war er unter anderem für Freshfields in Köln und Brüssel tätig.
Georg Lecheler
Gewerblicher Rechtsschutz Handel, Vertrieb und Logistik Produktsicherheit und -haftung
Schwerpunkte
Georg Lecheler berät deutsche und internationale Unternehmen und Investoren auf den Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes, des Urheberrechts und des unlauteren Wettbewerbs- sowie des Kartellrechts.
Beruflicher Werdegang
Georg Lecheler
Partner Rechtsanwalt
Sprachen
Deutsch,
Englisch
Konrad-Adenauer-Ufer 23
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Köln
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Arbeitsrecht / Außenhandel / Außenwirtschaftsrecht / Gesellschaftsrecht / Gewerblicher Rechtsschutz / Immobilienwirtschaftsrecht / IT- & Datenrecht / Kartellrecht und Fusionskontrolle / Mergers & Acquisitions / Öffentliches Wirtschaftsrecht / Steuerrecht / Vergaberecht / Prozessführung und Schiedsgerichtsverfahren10.04.2025 Newsletter
Neuer Koalitionsvertrag – was rechtlich auf uns zukommt
Union und SPD haben sich heute auf einen neuen Koalitionsvertrag geeinigt. Damit stehen zahlreiche politische Vorhaben auf der Agenda. Unsere Expertinnen und Experten haben die wichtigsten Punkte aus juristischer Sicht eingeordnet und zeigen auf, welche Entwicklungen Sie im Blick behalten sollten.
Luftfahrt und VerteidigungGesellschaftsrecht / Mergers & Acquisitions / Handel, Vertrieb und Logistik / Kartellrecht und Fusionskontrolle / Gewerblicher Rechtsschutz / Außenhandel20.02.2025 Pressemitteilungen
Oppenhoff berät beim deutsch-französischen Rüstungsprogramm Main Ground Combat System (MGCS)
Oppenhoff hat KNDS Deutschland bei dem Abschluss eines Joint Venture Vertrages mit KNDS France, Rheinmetall Landsysteme und Thales für die Gründung der MGCS Project Company GmbH beraten.
Gewerblicher Rechtsschutz03.08.2023 Newsletter
Lizenzverträge – Was muss beachtet werden?
Marken, Urheberrechte, Patente, Know-how – „IP-Rechte“ aller Art sind wichtige wirtschaftliche Güter. Sollen sie nicht nur selbst genutzt, sondern auch durch Dritte gewinnbringend verwertet werden, ist die rechtliche Absicherung durch einen entsprechenden Lizenzvertrag sinnvollerweise nahezu unumgänglich. Georg Lecheler erklärt, welche Aspekte beim Abschluss eines Lizenzvertrages berücksichtigt werden müssen und wie die Interessen von Lizenznehmer und -geber in Einklang gebracht werden können.