Anna-Catharina von Girsewald ist seit 2017 Rechtsanwältin bei Oppenhoff. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz. Bereits im Rahmen ihrer Referendarsausbildung war sie bei Oppenhoff sowie unter anderem bei Alston & Bird in New York tätig. Vor ihrem Eintritt bei Oppenhoff war sie als Rechtsanwältin bei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP im Bereich Gesellschaftsrecht / M&A tätig. Sie ist Mitglied des Kölner Anwaltvereins.
Anna-Catharina von Girsewald
GesellschaftsrechtMergers & AcquisitionsVersicherungsunternehmensrechtCompliance & Internal Investigations
Schwerpunkte
Anna-Catharina von Girsewald berät deutsche und ausländische Unternehmen bei nationalen und internationalen M&A-Transaktionen sowie Joint Ventures. Darüber hinaus unterstützt sie schwerpunktmäßig bei gesellschafts- und handelsrechtlichen Fragestellungen und betreut Mandanten regelmäßig bei Konzernrestrukturierungen und Umwandlungsmaßnahmen. Ein weiterer Fokus ihrer Tätigkeit liegt in der Beratung im Versicherungsaufsichtsrecht.
Beruflicher Werdegang
Anna-Catharina von Girsewald
PartnerinRechtsanwältin
Sprachen
Deutsch, Englisch
Konrad-Adenauer-Ufer 23
50668 Köln
T +49 221 2091 407
M +49 173 3138 081
Artikel und Aufsätze
Cyberabwehr mit Dora – was auf den Finanzsektor zukommt
Börsen-Zeitung v. 16.12.2023, S.9 (gemeinsam mit Peter Etzbach)
Mitarbeiterbeteiligung für Start-Up-Mitarbeiter - Vor- und Nachteile klassischer und virtueller Programme
The LEGAL REVOLUTIONary, v. 6. August 2019 (gemeinsam mit Dr. Johannes Janning)
Job-Sharing
Interview in der Juve azur 1/19 (gemeinsam mit Sarah Scharf)
Job-Sharing
Interview in der Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung v. 05. Mai 2019 (gemeinsam mit Myriam Schilling und Sarah Scharf)
Zur Auslegung von Mehrheitsklauseln bei einer Publikumspersonengesellschaft sowie zu Stimmverboten
DER BETRIEB v. 07.12.2018, S. 2981-2982 (gemeinsam mit Sarah Scharf)
Keep it Secret
in der Finance v. März 2018 (gemeinsam mit Myriam Schilling)
Schulung zum Thema Geschäftsführerhaftung
Schulung zum Thema Bilanzgarantie in M&A-Verträgen