Marko Vraetz ist seit 2023 Rechtsanwalt bei Oppenhoff. Er studierte Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht. Im Anschluss war er am Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit der Universität Bonn bei Professor Dr. Raimund Waltermann als Wissenschaftlicher Mitarbeiter beschäftigt und promoviert dort zu einem arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Thema. Im Rahmen seines Referendariats absolvierte Marko Vraetz unter anderem Stationen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin sowie bei der Sozietät CMS in Köln und Madrid im Bereich Arbeitsrecht.
Schwerpunkte
Marko Vraetz berät und vertritt nationale und internationale Unternehmen auf sämtlichen Gebieten des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Seine Tätigkeit umfasst insbesondere die Gestaltung, Durchführung und Beendigung von Arbeits- und Dienstverträgen. Daneben berät Marko Vraetz Unternehmen zu Fragen der vertragsrechtlichen Gestaltung beim Einsatz von Fremdpersonal (Freelancer, Outsourcing, Werkverträge) sowie zum sozialversicherungsrechtlichen Statusfeststellungsverfahren.
Beruflicher Werdegang
Marko Vraetz
AssociateRechtsanwalt
Sprachen
Deutsch, Englisch, Spanisch
Konrad-Adenauer-Ufer 23
50668 Köln
T +49 221 2091 623
M +49 151 7031 4439
Artikel und Aufsätze
Sozialversicherungspflicht bei Ein-Personen-Kapitalgesellschaften
DER BETRIEB v. 22.04.2024, Heft 17, S. 1075 (gemeinsam mit Cornelia-Cristina Scupra)
Aufhebungsverträge – wann droht eine Sperrzeit?
AnwZert ArbR 18/2022 Anm. 2 (gemeinsam mit Patricia Jares)
Arbeitnehmerähnliche Selbstständige – Fremdkörper im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht?
Seiwerth/Witschen (Hrsg.), Besonderheiten des Arbeitsrechts, Nomos, Baden-Baden 2021, S. 203-227
Die Crowdworker-Entscheidung des BAG – Neuausrichtung der arbeitsrechtlichen Statusfeststellung?
ZTR 2021, Heft 9, S. 500-503
Bücher und Kommentare
Das Recht auf Homeoffice in der Pandemie
Nomos, Baden-Baden 2021, S.160 (gemeinsam mit Laura Visser und Philipp Voigt)