Stephan König ist Gründungspartner der Sozietät Oppenhoff. Von 1992 bis 2007 war er Partner bei Oppenhoff & Rädler/Linklaters LLP. Er studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Köln, Genf und München (Dr. jur.). Ferner studierte er für ein Jahr an der New York University School of Law und erwarb den Titel eines Master of Comparative Jurisprudence (M.C.J.). Stephan König ist Mitglied der Union Internationale des Avocats (Past Präsident M&A Commission), der International Bar Association (Committee on Arbitration and ADR) und der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS).

Schwerpunkte
Stephan König ist spezialisiert auf Unternehmenskäufe, die gesellschaftsrechtliche Beratung von Familienunternehmen sowie die Begleitung hieraus entstehender Auseinandersetzungen. Er hat umfangreiche Erfahrung in zahlreichen Schiedsverfahren, sowohl als Schiedsrichter als auch als Parteivertreter in großen Schiedsverfahren in den Bereichen M&A, Joint Venture und Gesellschaftsrecht. Stephan König leitet das Indien Desk und ist Mitglied des French Desk bei Oppenhoff.
Beruflicher Werdegang
Dr. Stephan König
M.C.J. (NYU)
PartnerRechtsanwalt
Sprachen
Deutsch, Englisch, Französisch
Konrad-Adenauer-Ufer 23
50668 Köln
T +49 221 2091 411
M +49 172 2905 446
Artikel und Aufsätze
Zur analogen Anwendung von § 47 Abs. 4 Satz 2 GmbHG auf Gesellschaftsbeschlüsse in einer Publikums-KG
DER BETRIEB v. 16.11.2018 S. 2807 (gemeinsam mit Timo Steffes-Holländer)
Angabe der prozentualen Beteiligung am Stammkapital in GmbH-Gesellschafterliste
DER BETRIEB v. 06.04.2018, S. 818 (gemeinsam mit Timo Steffes-Holländer)
Beurkundung der Gründung einer deutschen GmbH durch Schweizer Notar
DER BETRIEB v. 16.03.2018, S. 625 (gemeinsam mit Timo Steffes-Holländer)
Zur Legitimationswirkung der GmbH-Gesellschafterliste
DER BETRIEB v. 01.09.2017, S. 2022 (gemeinsam mit Timo Steffes-Holländer)
Brexit – Was kommt auf deutsche Unternehmen zu?
DIE DEUTSCHE WIRTSCHAFT v. 04.07.2016