Barnim von den Steinen ist Partner der Sozietät Oppenhoff. Bevor er zu Oppenhoff wechselte, war er als Rechtsanwalt und Partner bei Rotthege und zuvor bei SZA Schilling Zutt & Anschütz tätig. Barnim von den Steinen studierte Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und im Rahmen eines ERASMUS Stipendiums ein Jahr an der Università degli Studi di Parma, Italien. Er promovierte im Aktiengesellschaftsrecht bei Prof. Dr. Barbara Grunewald an der Universität zu Köln und war Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Linklaters LLP. Im Rahmen seines Referendariats absolvierte Barnim von den Steinen unter anderem eine Station bei Freshfields LLP. 2014 verbrachte er ein Secondment bei der UBS in Frankfurt.
Dr. Barnim von den Steinen
GesellschaftsrechtMergers & AcquisitionsCompliance & Internal InvestigationsBank- und Kapitalmarktrecht, Finanzierungen
Schwerpunkte
Barnim von den Steinen ist spezialisiert auf Unternehmenstransaktionen sowie komplexe gesellschaftsrechtliche Fragen, die laufende rechtliche Beratung von Industrieunternehmen und Prozesse. Mandanten vertrauen ihm außerdem bei der (Um-) Strukturierung von Holdings und Compliance-Projekten. Barnim von den Steinen verfügt über besondere Expertise im Bereich des Finanzaufsichtsrechts. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht an der Wiesbaden Business School.
Beruflicher Werdegang
Dr. Barnim von den Steinen
PartnerRechtsanwalt
Sprachen
Deutsch, Englisch, Italienisch
OpernTurm
Bockenheimer Landstraße 2-4
60306 Frankfurt am Main
T +49 (0) 697 07968194
M +49 (0) 151 70298670
Artikel und Aufsätze
Kommentar zum Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG)
hrsg. v. Lendermann/Nemeczek/Schroeter, 2024 (Co-Autor)
Unternehmenskauf bei der GmbH
hrsg. v. Rotthege/Wassermann, 2. Aufl. 2020 (Co-Autor)
Compliance - Germany, in: Getting The Deal Through, Risk and Compliance Management
2019
Großkommentar zum Kreditwesengesetz (KWG)
hrsg. v. Beck/Samm/Kokemoor, fortlaufend seit 2016 (Co-Autor)
Die verweigerte Organentlastung in der Aktiengesellschaft
2008
Zum Verstoß gegen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex
Anm. zu LG München I, Urt. v. 22.11.2007, EWiR 2008, 65 (mit M. Ogorek)
Gesellschaftsrecht / Mergers & Acquisitions06.03.2024Frankfurt am Main Pressemitteilungen
Neuer Partner für Frankfurt: Oppenhoff verstärkt Corporate-Team mit Dr. Barnim von den Steinen
Oppenhoff gewinnt Dr. Barnim von den Steinen als neuen Corporate Partner für das Frankfurter Büro. Er wechselte zum 1. März 2024 von Rotthege.