Maximilian Reichl ist seit 2021 Rechtsanwalt bei Oppenhoff. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Passau und absolvierte sein Referendariat am OLG München. Bevor er zu Oppenhoff wechselte, war er als Rechtsanwalt im Bereich Konfliktlösung in einer US-amerikanischen Wirtschaftskanzlei in Frankfurt am Main tätig.

Schwerpunkte
Maximilian Reichl berät und vertritt Unternehmen und Gesellschaften gerichtlich und außergerichtlich bei wirtschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen.
Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt auf nationalen Verfahren im Anschluss an internationale Schiedsverfahren, wie der Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen, Nichtigkeitsverfahren sowie der Verteidigung gegen solche Maßnahmen.
Als Teil des Latin America Desks von Oppenhoff spricht Maximilian Reichl fließend Spanisch und berät regelmäßig Mandanten aus lateinamerikanischen Ländern zu Fragen des deutschen Rechts. Er unterstützt zudem europäische Unternehmen in Streitfällen, die lateinamerikanische Jurisdiktionen betreffen.
Maximilian Reichl berät darüber hinaus zur Abwehr und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aller Art, insbesondere zur Betriebs- und Beraterhaftung. Seine Mandanten vertritt er dabei regelmäßig in nationalen und internationalen Schiedsverfahren, etwa nach den Schiedsordnungen der DIS oder des ICC.
Als Mitglied der Sektorgruppe Automotive von Oppenhoff berät er insbesondere Mandanten bei der Verhandlung von Lieferverträgen in der Automobilindustrie.
Für die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main ist Maximilian Reichl als Referendarausbilder auf dem Gebiet der anwaltlichen Berufshaftung sowie als Examensprüfer tätig.
Beruflicher Werdegang
Maximilian Reichl
PartnerRechtsanwalt
Sprachen
Deutsch, Englisch, Spanisch
OpernTurm
Bockenheimer Landstraße 2-4
60306 Frankfurt am Main
T +49 69 707968 134
M +49 151 2300 7913
Artikel und Aufsätze
Verschoben, verändert, vergessen – Augen auf im elektronischen Fristenwesen
RDi 2026, 428
Videoverhandlung zwischen Grundrechtsanspruch und Verfahrensführung: aller guten Befangenheitsanträge sind zwei?
RDi 2026, 332-336
Einreichung eines Schriftsatzes per EGVP mit einbettender Signatur bei Geeignetheit des übermittelten Dokuments für die Bearbeitung durch das Gericht
ZIP – Zeitschrift für Wirtschaftsrecht v. 07.02.2025, Heft 06, S. 304
Organisationsverschulden in der Kanzlei 2.0: (Un-)verzeihliche digitale Fehltritte bei der Softwarepflege
RDi 2024, 243
Zur Erstattungsfähigkeit der durch die Mandatierung eines zweiten Rechtsanwalts entstandenen Mehrkosten
EWiR 2023, 703-704
Wenn zwei sich streiten, freut sich der Drittstaat
Deutscher Anwaltspiegel v. 29.04.2020 (gemeinsam mit Dr. Michael Weigel)
Zurück in die Zukunft – Analogisierung des elektronischen Fristenkalenders
Deutscher Anwaltspiegel v. 07.10.2019 (gemeinsam mit Dr. Michael Weigel)
Schlussakkord im Grauzementkartell – Antworten des BGH auf kartellrechtliche Grundsatzfragen
Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 2018, Heft 19 , S. 804-811
Prozessführung und Schiedsverfahren24.04.2026 Newsletter
BMJV legt Gesetzentwurf vor: Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts
Am 27. Januar 2026 hat das BMJV einen neuen Referentenentwurf zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts vorgelegt. Er greift Reformansätze aus den Zeiten der Ampel-Koalition auf, setzt aber auch neue Impulse. Insbesondere sieht er technikoffene Formvorgaben und eine Stärkung der englischen Sprache als Verfahrenssprache vor.
Prozessführung und Schiedsverfahren04.11.2024 Newsletter
Zur Reform des KapMuG: Phönix aus der Asche?
Am 20. Juli 2024 ist das Zweite Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) in Kraft getreten. Ziel der Reform war eine Verschlankung und Modernisierung dieser besonderen Form des Musterverfahrens, die es geschädigten Anlegern erleichtern soll, ihre Ansprüche gegen vermeintlich übermächtige Gegner auf Augenhöhe durchzusetzen.
Prozessführung und Schiedsverfahren24.09.2024 Newsletter
Prozessrisiken steuern: Abtretungsmodelle und Prozessfinanzierung machen es möglich
Die gerichtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen ist auch für institutionelle Investoren oder Unternehmen häufig mit einem hohen finanziellen Risiko und organisatorischen Aufwand verbunden, weshalb Geschädigte davon häufig absehen. Abtretungsmodelle und Prozessfinanzierung können in diesen Fällen die Lösung sein: So können Geschädigte ihre Ansprüche kostenwirksam gerichtlich durchsetzen – teilweise sogar ohne selbst als Partei am Verfahren beteiligt zu sein.