Handel und Konsumgüter19.06.2020 Newsletter

Nachhaltigkeit in der Lieferkette

Durch die Umsetzung der CSR-Richtlinie in Deutschland wurden gesetzliche Vorgaben geschaffen, nach denen bestimmte Unternehmen zu nichtfinanziellen Erklärungen hinsichtlich ihrer Maßnahmen zum Umweltschutz, Arbeitnehmerschutz, zum sozialem Engagement, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung verpflichtet sind.

Das Bestreben der Unternehmen nach Nachhaltigkeit beschränkt sich allerdings nicht nur auf die eigenen Strukturen, sondern betrifft auch insbesondere das Verhältnis zu Zulieferern und Vertragspartnern. Zudem äußern Konsumenten zunehmend Interesse an Produkten, die unter fairen und sicheren Arbeitsbedingungen und unter möglichst geringer Umweltbelastung hergestellt wurden. Nachhaltigkeits-Standards können hierbei auf verschiedene Weise zum Bestandteil der Lieferkette werden.

 

1. Gesetzliche Vorgaben

Die verschiedenen Themen, um die es bei dem Interesse an Nachhaltigkeit geht, wie beispielsweise Korruption, Menschenrechte und Umwelt, sind durchaus Gegenstand gesetzlicher Vorgaben. In Deutschland fehlt es bisher an konkreten Regelungen in Bezug auf das Rechtsverhältnis in Lieferketten.

Die in Deutschland umgesetzte CSR-Richtlinie sieht in dem Erwägungsgrund 6 vor, dass das Unternehmen auch über ihre Lieferkette und Subunternehmer zu berichten hat, wo dies relevant und angemessen ist. Allerdings ergeben sich hieraus keine Vorgaben, welche Rechte und Pflichten in der Lieferkette bestehen.

Das Gewährleistungsrecht des BGB hilft bei der Umsetzung von Nachhaltigkeits-Standards auch nicht weiter, da die rechtlichen Vorgaben nur an die Produktqualität anknüpfen und nicht auf den Herstellungsprozess.

Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen sind als Verhaltensregelungen auch für die Unternehmen in Deutschland gültig; sie sind für die Unternehmen ausschließlich freiwillig. Jüngst sind jedoch die politischen Forderungen nach einem Lieferkettengesetz wieder aufgeflammt sind, ohne dass es derzeit konkrete Regelungsentwürfe gibt.

 

2. Vertragliche Möglichkeiten

Zur Sicherstellung einer nachhaltigen Produktion haben die Unternehmen jedoch die Möglichkeit, Regelungen in Bezug auf die Einhaltung von Nachhaltigkeits-Standards in den Verträgen mit den Zulieferern und Vertragspartnern zu vereinbaren. Derartige Regelungen werden üblicherweise als Lieferanten-Verhaltenskodex, sog. „Supplier Code of Conduct“, Bestandteil der Geschäftsbeziehung. Bei der Implementierung eines solchen Supplier Code of Conduct sollte beachtet werden, dass die Regelungen nicht nur als Absichtserklärungen ausgestaltet werden, sondern als rechtlich verpflichtende Bestimmungen für die gesamte Vertragsbeziehung.

Das Unternehmen kann hierbei eigenständig einen Supplier Code of Conduct erstellen und diesen zum Bestandteil des Vertrags und/oder der eigenen Allgemeinen Lieferbedingungen machen. Darüber hinaus lässt sich aber auch ein bestehender Lieferanten-Verhaltenskodex verwenden. Die meisten Verhaltenskodizes basieren auf den zehn Prinzipien des UN Global Compact.

Die Verwendung eines bestehenden Lieferanten-Verhaltenskodex hat den Vorteil, dass der Vertragspartner mit den Regelungen bereits vertraut sein könnte und sich nicht gegenüber allen Abnehmern individuellen Verhaltensregelungen unterwerfen muss. Es empfiehlt sich zudem, branchentypische Lieferanten-Verhaltenskodizes zu verwenden, da insbesondere Vorgaben zu Arbeitssicherheit und Umweltschutz von der einzelnen Branche abhängig sein können. Im Bereich Fashion hat beispielsweise der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. einen Code of Conduct (PDF) bereitgestellt.

Da die Lieferkette in der Regel nicht nur unmittelbar zwischen zwei Unternehmen besteht, sollte daher die Pflicht, dass der verwendete Supplier Code of Conduct auch zum Bestandteil der Verträge zwischen dem Zulieferer und weiteren Vertragspartnern gemacht wird und damit die gesamte Lieferkette abdeckt.

Zudem sollte bei der Vereinbarung eines Supplier Code of Conduct neben der Konkretisierung der Rechte und Pflichten der Vertragspartner auch darauf geachtet werden, dass die Einhaltung der Pflichten durchgesetzt werden kann. Dies umfasst sowohl Kontrollmöglichkeiten in Form von Audits als auch rechtliche Auswirkungen im Fall von Pflichtverstößen.

Die Audits sollten dem Unternehmen ermöglichen, (unangekündigte) Kontrollen beim Zulieferer durchzuführen, indem Mitarbeiter des Unternehmens oder beauftragte Dritte den Standort des Zulieferers besichtigen, mit Arbeitnehmern sprechen und Dokumente, wie Lohnabrechnungen, etc., sichten. Üblicherweise werden die im Rahmen von Audits festgestellten Mängeln in sog. „Corrective Action Plans“ festgehalten, um den Zulieferer zur Behebung des Mangels innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu bewegen.

Darüber hinaus kann der Supplier Code of Conduct weitere Eskalationsstufen vorsehen, wie beispielsweise Vertragsstrafen, Kündigung einzelner Bestellungen oder Abbruch der gesamten Geschäftsbeziehung. Zur Bewertung und interner Dokumentation der Zulieferer haben sich in der Praxis sog. „Score Cards“ etabliert. Darin halten die Unternehmen unterschiedliche Parameter, wie die Erfüllung der Produktqualität und Pünktlichkeit der Lieferungen auch die Einhaltung des vereinbarten Supplier Code of Conduct fest. Auf Basis dieser Score Cards kann ein Unternehmen fundiert Entscheidungen über eine weitere Zusammenarbeit mit dem Zulieferer treffen.

Wenn Sie Einzelfragen zu dieser Thematik haben, wenden Sie sich gerne an unsere Experten aus der Sektorgruppe Handel- und Konsumgüter.

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Patrick Schwarze

Patrick Schwarze

Junior PartnerRechtsanwalt

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