News-Archiv

Luftfahrt und Verteidigung02.06.2022 Newsletter

Sanktionen: BAAINBw verlangt neue Eigenerklärung zu EU-Sanktionsverordnung

Die neue Sanktionsverordnung (EU) 2022/576 untersagt es öffentlichen Auftraggebern, Aufträge an Unternehmen mit Russlandbezug zu vergeben. Das gilt auch, wenn Unter-auftragnehmer mit Russlandbezug zu über 10% am konkreten Auftrag beteiligt sind. Ab dem 11. Oktober 2022 dürfen vor dem 9. April 2022 geschlossene Verträge mit solchen Unternehmen nicht mehr erfüllt und müssen demnach beendet werden. Das BAAINBw hat für seine Vertragspartner ein Formular entwickelt, mit dem Auftragnehmer erklären sollen keinen Bezug zu Russland aufzuweisen.

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Außenhandel01.06.2022 Newsletter

Sanktionen: Neuer Rechtsrahmen für effektive Sanktionsdurchsetzung in Kraft getreten

Spätestens seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine im Februar 2022 sind Wirtschaftssanktionen in aller Munde. Dabei ist das Konzept nicht neu. Vielmehr ist es ein lang bewährtes Instrument auch der EU gegen bestimmte juristische wie natürliche Personen, Personengruppen oder Länder Sanktionen zu verhängen, um politische Interessen und die Einhaltung des Völkerrechts durchzusetzen.

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ICLG – Project Finance 2022

Der International Comparative Legal Guide - Project Finance 2022 ist jetzt erschienen! Unsere Kollegen Wolfgang Kotzur (Finanzierung), Nefail Berjasevic (Insolvenz), Marc Krischer (Steuern) und Stephan Müller (Compliance / Außenhandel) haben das deutsche Kapitel verfasst.

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Arbeitsrecht19.05.2022 Newsletter

BAG zu Angaben in Massenentlassungsanzeige: „Soll“ ist doch kein „Muss“

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat heute eine Rechtsprechung des Hessischen Landesarbeitsgerichtes korrigiert, die in den vergangenen Monaten für Wirbel gesorgt hat (Urt. v. 19.5.2022 – 2 AZR 467/21, Pressenmitteilung 18/22). Nach Auffassung der Vorinstanz, des Hessischen Landesarbeitsgerichts (LAG) sollten Angaben, die in den offiziellen Formularen der Agentur für Arbeit nur als freiwillige, sog. „Soll-Angaben“ gekennzeichnet waren, Voraussetzung für die Wirksamkeit der Massenentlassungsanzeige sein. Fehlten diese Angaben, so war die Massenentlassungsanzeige und alle auf ihr beruhenden Kündigungen nach Auffassung des Hessischen LAG unwirksam. Dem folgte das BAG in seiner Entscheidung nicht.

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Einstweilige Verfügung des LG Hannover wegen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung: Verfassungsbeschwerde von Amazon bleibt erfolglos

Die Verfassungsbeschwerde der luxemburgischen Amazon Services Europe S.à r.l. gegen den vielbeachteten Beschluss des Landgerichts Hannover vom 22. Juli 2021 (Az. 25 O 221/21) wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die prozessuale Waffengleichheit hatte keinen Erfolg: Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.

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Oppenhoff berät Schoofs Immobilien bei Verkauf von Nahversorgungszentrum an Greenman

Oppenhoff hat die Schoofs Immobilien GmbH Frankfurt beim Abschluss eines Forward Deals mit dem irischen Investment Fund Manager Greenman und dessen Fond Greenman Open beraten. Der vertragsgegenständliche Einzelhandelskomplex wird derzeit auf einem rund 20.000 Quadratmeter großen Grundstück am Fuße des Montabaur Schlosses errichtet.

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VGH München zu Steuerschulden als Unzuverlässigkeitsgrund

Der VGH München hat entschieden, dass ausstehende Steuerschulden des Versicherungsvermittlers zum Widerruf der Vermittlererlaubnis führen können (Beschluss vom 18. Januar 2022, 22 ZB 21.2643).

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Außenhandel / Außenwirtschaftsrecht12.05.2022 Newsletter

Investitionsprüfungen: Kein Spielraum bei ausländischen Direktinvestitionen aus Russland und Belarus

Die EU-Kommission hat am 6. April 2022 Leitlinien für die Mitgliedstaaten zum Umgang mit ausländischen Direktinvestitionen aus Russland und Belarus veröffentlicht. Mit den Leitlinien fordert die EU-Kommission die Mitgliedstaaten unter Verweis auf die EU-Screening Verordnung auf, von ihren nationalen Instrumenten zur Investitionsprüfung für Investoren aus diesen Ländern in besonderem Maße Gebrauch zu machen.

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11.05.2022 Pressemitteilungen

Oppenhoff verstärkt sich mit neuer Head of Business Development & Marketing

Oppenhoff hat Ursula Rutovitz als neue Head of Business Development & Marketing gewinnen können. Die ehemalige Deutschland-Chefin der TMF Group unterstützt die Kanzlei seit dem 1. Mai 2022 in der Geschäftsentwicklung und bei ihrem weiteren dynamischen Wachstum.

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Oppenhoff berät e.GO Mobile zu globaler Partnerschaft mit Fußballstar Neymar Jr.

Oppenhoff hat die Next.e.GO Mobile SE beim Abschluss eines Testimonial-Vertrags mit Fußball-Sensation Neymar Jr. beraten, der neuer, globaler Markenbotschafter der e.GO Mobile wird.

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