News-Archiv

Oppenhoff berät Schoofs Immobilien bei Verkauf von Prestige-Projekt bei Frankfurt

Oppenhoff hat Schoofs Immobilien GmbH Frankfurt bei der Veräußerung des als Neue Mitte bekannten Prestige-Projekts „Fünf-Häuser-Quartier“ im Zentrum des Dreieicher Stadtteils Sprendlingen an die Corestate Capital Group beraten. Corestate hat den Gebäudekomplex für seinen offenen Spezial-Fonds „Stadtquartiere I“ für rund 43 Millionen Euro erworben.

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Gesellschaftsrecht07.02.2022 Newsletter

Reminder: Eintragungspflicht im Transparenzregister für alle Gesellschaften

Das Transparenzregister wird zum Vollregister. Alle juristischen Personen des Privatrechts und alle im Handelsregister eingetragenen Personengesellschaften müssen ihre "echten“ oder "fiktiven" wirtschaftlich Berechtigten eintragen lassen. Erste Fristen laufen im März 2022 ab. Ist meine Gesellschaft eintragungspflichtig? Wenn ja – bis wann?

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Healthcare & Life Sciences04.02.2022 Newsletter

Health-Apps: Diese juristischen Hürden müssen beachtet werden

Die fortschreitende Entwicklung neuer Technologien führt in der Gesundheitsbranche zu neuen Anwendungsfeldern und Innovationen. Im dritten Quartal 2020 standen weltweit fast 49.000 medizinische Health-Apps im Apple App-Store zum Download bereit. Bei all den schnellen Entwicklungen dürfen rechtliche Hürden nicht außer Acht gelassen werden. Wir geben einen Überblick über die regulatorische Einordnung von Health-Apps und den damit verbundenen haftungsrechtlichen Themen.

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Oppenhoff berät Schoofs Immobilien bei Veräußerung des Rastal-Centers

Oppenhoff hat die Schoofs Immobilien GmbH Frankfurt beim Verkauf des sich im Bau befindenden Rastal-Centers in Form eines Share Deals an den irischen Investment Fondsmanager Greenman und dessen Fond Greenman OPEN beraten.

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CSR-Richtlinie der EU: Erweiterte Nachhaltigkeitsberichtspflichten ab 2023

Seit 2017 müssen Unternehmen für jedes Geschäftsjahr eine nicht-finanzielle Erklärung über die Einhaltung von Corporate Social Responsibility abgeben. Die als unzureichend angesehenen bisherigen Standards der Berichterstattung sollen bis Mitte 2022 überarbeitet werden und bereits für das Berichtsjahr 2023 bzw. für kleine und mittelgroße börsennotierte Unternehmen ab 2026 verpflichtend sein. Betroffene Unternehmen sollten die laufenden Entwicklungen im Auge behalten, sich frühzeitig mit den eigenen Berichtspflichten auseinandersetzen und bereits jetzt entsprechende Strukturen schaffen.

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Arbeitsrecht28.01.2022 Newsletter

Kurzarbeit: Rechtssicherheit und Überraschungen durch das BAG

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich in wichtigen Fragen zum Thema Kurzarbeit geäußert und damit gleichermaßen für Rechtssicherheit und Überraschung gesorgt. Unsere Arbeitsrechtsexperten erläutern nachfolgend die wichtigsten Punkte der Entscheidungen.

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Oppenhoff berät VHV bei Erwerb von Val Piave

Oppenhoff hat die VHV Allgemeine Versicherung AG beim Erwerb von 91,1 Prozent der Anteile an der norditalienischen ITAS-Tochter Assicuratrice Val Piave SpA beraten. Die übrigen Anteile liegen bei externen Aktionären. Der Erwerb steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der italienischen Behörden.

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Oppenhoff berät Family Trust beim Erwerb der novia-Gruppe

Oppenhoff hat den in München ansässigen Private Equity-Investor Family Trust beim Erwerb des Outsourcing-Dienstleister novia Handels GmbH & Co. KG mit Sitz in Iserlohn und Tochtergesellschaften in Hongkong und China umfassend rechtlich beraten.

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Oppenhoff berät AustriaEnergy bei Power-to-X-Großprojekt mit CIP für grünen Wasserstoff und grünes Ammoniak in Chile

Oppenhoff hat die AustriaEnergy-Gruppe bei der komplexen Strukturierung des zukunftsweisenden Power-to-X Joint Ventures mit ihrem Partner Ökowind und der dänischen Fondsgesellschaft Copenhagen Infrastructure Partners (CIP) beraten. Gegenstand des Joint Ventures ist die Miteigentümerschaft und die gemeinsame Entwicklung des Projekts HNH in der Region Magallanes im Süden Chiles.

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Versicherungen11.01.2022 Newsletter

Versicherungen: VGH München zur Weiterbildungspflicht „alter Hasen“

Der VGH München hat bestätigt, dass „alte Hasen“ zwar von der Sachkundeprüfung als Versicherungsvermittler befreit sind, nicht aber von der regelmäßigen Fortbildungspflicht (Beschluss vom 12. August 2021, 22 ZB 20.1840).

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