News-Archiv

Newsflash: Implementierung von Hinweisgebersystemen

Bund und Länder konnten sich beim Thema Hinweisgeberschutz auf einen Kompromiss verständigen und der Bundesrat stimmte dem geänderten Hinweisgeberschutzgesetz am heutigen Tag, 12.5.2023, zu.

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Insolvenz­recht und Restrukturie­rung12.05.2023 Pressemitteilungen

Oppenhoff berät CEO von Gerry Weber bei finanzieller und operativer Restrukturierung

Oppenhoff berät die Vorstandsvorsitzende der Gerry Weber International AG, Angelika Schindler-Obenhaus, im Zusammenhang mit der finanziellen und operativen Restrukturierung des Unternehmens.

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EuGH zu Art. 82 DSGVO: Kein Schadenersatz ohne Schaden!

Der EuGH hat mit Urteil vom 4. Mai 2023 klargestellt, dass ein datenschutzrechtlicher immaterieller Schadensersatzanspruch immer den Nachweis eines Schadens voraussetzt (C-300/21). Das klingt selbstverständlich, wurde von deutschen Gerichten bisher aber uneinheitlich entschieden. Einige Gerichte haben bei einem Verstoß gegen die DSGVO immer einen Schadensersatz angenommen, anders als nach sonstigen zivilrechtlichen Ansprüchen auf immateriellen Schadensersatz wie bei Körperverletzungen oder Äußerungen in der Presse. Eine Bagatellgrenze für Schäden hat der EuGH aber nicht angenommen.

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Oppenhoff berät Krauss-Maffei Wegmann (KMW) bei Auseinandersetzung mit Rheinmetall

Oppenhoff hat die langjährige Mandantin KMW in einem Streit um Aussagen von Armin Papperger, Vorstandsvorsitzender der Rheinmetall AG, beraten und vertreten. In dem vielbeachteten Verfahren vor dem Landgericht München I ging es darum, wie bestimmte Äußerungen von Papperger in einem Interview mit der Neuen Zürcher Zeitung vom 15. März 2023 zu verstehen sind.

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Beschleunigung des Beschaffungswesens in der Bundeswehr – Tagesbefehl des Rüstungsstaatssekretärs vom 25. April 2023

Mit einem Tagesbefehl stellt der Rüstungsstaatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung die Weichen für eine Reform des Vergabewesens im Geschäftsbereich BMVg neu. Die Bedarfsdeckung soll ab sofort schneller, effektiver und unbürokratischer als bisher erfolgen.

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BFH zu Unternehmensnachfolge: Weiterhin Vorsicht bei der Vollverschonung

Der BFH hatte im letzten Jahr entschieden, dass bei der Übertragung von Unternehmen auf die nächste Generation für jedes einzelne übertragene Unternehmen (= wirtschaftliche Einheit) die sog. Vollverschonung beantragt werden kann und damit der bisherigen Sichtweise der Finanzverwaltung eine Absage erteilt (Urteil vom 26.07.2022 – II R 25/20).

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Arbeitsrecht26.04.2023 Newsletter

4-Tage-Woche: Was arbeitsrechtlich zu beachten ist

Spätestens seit dem sechsmonatigen Pilotprojekt in Großbritannien ist auch hierzulande die Einführung einer 4-Tage-Woche in aller Munde. Zuletzt hatte die IG Metall die Forderung nach einer 4-Tage-Woche für die Ende 2023 startende Tarifrunde in der Stahlindustrie ins Spiel gebracht.

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Oppenhoff berät BMV-Gruppe bei Umstrukturierung und Übernahme der von den Hoff-Gruppe

Oppenhoff hat die BMV-Gruppe bei ihrer Neuausrichtung und Übernahme der von den Hoff-Gruppe beraten. Die von den Hoff-Gesellschaften werden durch eine neu gegründete Tochtergesellschaft, der BMV Holding GmbH & Co. KG, übernommen.

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Oppenhoff berät EIC Fund bei Investment in Tech Start-up enote

Oppenhoff hat den EIC Fund erneut umfänglich bei seinen Deutschland-Investments beraten. Dieses Mal investierte der EIC Fund zusammen mit Dieter von Holzbrink Ventures (DvH Ventures) und dem Rudolf Fuchs Family Office im Rahmen einer Series-A-Finanzierungsrunde in das Tech Start-up enote GmbH.

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Arbeitsrecht19.04.2023 Newsletter

Newsflash: Referentenentwurf des BMAS zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes

Nachdem das BAG am 13.9.2022 unter Bezugnahme auf das Urteil des EuGH vom 14.5.2019 entschieden hatte, dass die gesamte Arbeitszeit von Beschäftigten bei unionsrechtskonformer Auslegung des § 3 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz aufzuzeichnen ist, war der Gesetzgeber aufgefordert, die Entscheidungen umzusetzen und zu präzisieren. Am gestrigen Tag hat das BMAS einen ersten Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) vorgelegt. Durch eine Ergänzung des § 16 ArbZG soll künftig die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung konkret gesetzlich ausgestaltet werden.

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