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EuGH bejaht Zugangsansprüche zu digitalen Plattformen: Verfeinerung der Essential-Facilities-Doctrine

Der Europäische Gerichtshof hat im Februar 2025 in einem wichtigen Urteil „Android Auto“ (EuGH, Urteil vom 25.2.2025, C‑233/23) die Anwendung der Essential-Facilities-Doctrine im Kontext digitaler Plattformen präzisiert. Der Gerichtshof stellte fest, dass die Weigerung eines marktbeherrschenden Unternehmens, die Interoperabilität seiner Plattform mit einer Drittanbieter-App zu gewährleisten, missbräuchlich sein kann. Dabei muss die Plattform für die kommerzielle Nutzung der App durch den Drittanbieter nicht unverzichtbar sein, es reicht bereits aus, dass sie die App für die Nutzer attraktiver macht.

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Arbeitsrecht23.04.2025 Newsletter

Neuer Koalitionsvertrag: Strategische Überlegungen für Personalverantwortliche

Der Koalitionsvertrag beinhaltet viele arbeitsrechtlich relevante Themen. Das Ob und das Wie ihrer Umsetzung wird Gegenstand der Legislaturperiode sein. Trotz der noch im Detail offenen Fragen, sollten sich Personalabteilungen bereits jetzt mit einzelnen Themen auseinandersetzen und die Weichen stellen. Im Fokus stehen hierbei die Arbeitszeit, der Mindestlohn und die Tarifbindung. Wir geben Antworten zu den wichtigsten Fragen.

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Luftfahrt und Verteidigung11.04.2025 Newsletter

Viel Wille, wenig Wucht: Verteidigungspolitik im Koalitionsvertrag bleibt vage

Im Koalitionsvertrag finden wir an erster Stelle das Bekenntnis zur Nato – gut so, aber weder neu noch überraschend. Ein Mangel an Überraschungen kann aber auch beruhigen – so auch hier.

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Neuer Koalitionsvertrag – was rechtlich auf uns zukommt

Union und SPD haben sich heute auf einen neuen Koalitionsvertrag geeinigt. Damit stehen zahlreiche politische Vorhaben auf der Agenda. Unsere Expertinnen und Experten haben die wichtigsten Punkte aus juristischer Sicht eingeordnet und zeigen auf, welche Entwicklungen Sie im Blick behalten sollten.

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Oppenhoff berät KNDS Deutschland bei Erwerb eines neuen Produktionsstandortes

Oppenhoff hat die KNDS Deutschland GmbH & Co. KG beim Erwerb eines neuen Produktionsstandorts in Görlitz von der Alstom Transportation Germany GmbH beraten.

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Oppenhoff berät Gesellschafter des Spezial-Versicherungsmaklers AutoProtect GmbH bei Verkauf

Oppenhoff hat die geschäftsführenden Gesellschafter der AutoProtect GmbH, einem führenden Spezial-Versicherungsmakler im Automobilhandel, erfolgreich beim Verkauf ihres Unternehmens beraten. Die AutoProtect GmbH wird zukünftig Teil der Leading Brokers United.

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Oppenhoff berät Sicame Group bei Übernahme der Kronenberg Freileitungsarmaturen

Oppenhoff hat die französische Sicame Group, einen weltweit führenden Anbieter von Produkten und Dienstleistungen im Bereich der elektrischen Energieverteilung, erneuerbaren Energien, Elektromobilität, Sicherheitsausrüstung und industriellen Anwendungen, bei der Übernahme der Kronenberg Freileitungsarmaturen GmbH beraten.

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26.03.2025 Newsletter

Fokus Arbeitsrecht 1. Quartal 2025

In der ersten Ausgabe unseres Fokus Arbeitsrecht in diesem Jahr stellen wir Ihnen wie gewohnt die praxisrelevantesten arbeitsrechtlichen Entscheidungen vor. Außerdem bieten wir in unserer neuen Rubrik „HR neu denken!“ praxisnahe Impulse für moderne Personalarbeit. Den Auftakt macht ein hochrelevantes Thema: die rechtskonforme Zustellung einer Kündigung.

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25.03.2025 Veröffentlichungen

Practical Law Guide 2025: Lending & Taking Security in Germany

In der aktuellen Ausgabe des Practical Law Guide zum Thema „Lending & Taking Security in Germany“ geben unsere Experten eine fundierte und praxisnahe Übersicht.

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Arbeitsrecht21.03.2025 Newsletter

Newsflash: Virtuelle Optionsrechte – Verfallklauseln auf dem Prüfstand

Schlechte Nachrichten aus Erfurt für Unternehmen mit Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen. Das BAG hat seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben, dass die für Sonderzahlungen entwickelten Grundsätze der AGB-Kontrolle nicht uneingeschränkt auf Aktienoptionen wegen deren spekulativen Charakters übertragen werden können. Verfallklauseln, die bereits gevestete (sprich ausübbare) virtuelle Optionen nach Eigenkündigung sofort oder überproportional schnell verfallen lassen, sind nach dieser jüngsten Entscheidung des BAG unangemessen benachteiligend für Mitarbeitende und damit unwirksam. Zahlreiche sog. Bad Leaver- und auch Good Leaver-Klauseln in Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen dürften zumindest überholungsbedürftig sein.

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Bundestag beschließt historisches Finanzpaket – Grundgesetzänderung inklusive

Am Dienstag, den 18. März 2025, hat der Bundestag für die Lockerung der Schuldenbremse und ein neues Sondervermögen gestimmt. Die Abstimmung im Bundesrat steht noch aus und ist für Freitag vorgesehen.

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17.03.2025 Pressemitteilungen

azur100: Oppenhoff 2025 unter den Top-10-Arbeitgebern

Mit fünf Sternen im Gesamtranking gehört Oppenhoff im diesjährigen azu100-Ranking zu den Top-10-Kanzleien für Berufseinsteiger. Associates sind insbesondere vom umfassenden Ausbildungsangebot überzeugt, den exzellenten Entwicklungsmöglichkeiten und der internationalen Ausrichtung der Kanzlei.

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Steuerrecht10.03.2025 Newsletter

Welche Änderungen bringt die neue Legislaturperiode im Steuerrecht?

Am 8. März 2025 haben CDU, CSU und SPD die Ergebnisse ihrer Sondierungen für eine Regierungskoalition vorgestellt und den Parteispitzen empfohlen, Koalitionsverhandlungen aufzunehmen. Die Ergebnisse aus den Sondierungen sind in einem bereits veröffentlichten Ergebnispapier zusammengefasst. Die Sondierungsergebnisse bereiten erst die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD vor, sie enthalten noch keine verbindlichen Festlegungen. Dennoch lässt das Ergebnispapier bereits erste Schlüsse zu, auf welche steuerlichen Veränderungen sich Unternehmen und Privathaushalte in der kommenden Legislaturperiode einzustellen haben.

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Digital Business07.03.2025 Pressemitteilungen

Effizienz und Datenschutz im Fokus: Oppenhoff und Co-Brain.ai entwickeln maßgeschneiderte KI-Lösung für

Oppenhoff hat in Zusammenarbeit mit dem Tech-Start-up Co-Brain.ai eine Anwendung zur Nutzung Künstlicher Intelligenz für die Kanzlei entwickelt: Oppenhoff Co-Brain. Die maßgeschneiderte Lösung wurde speziell auf die Bedürfnisse von Wirtschaftskanzleien zugeschnitten und ermöglicht eine schnellere, standardisierte und effizientere Bearbeitung von Aufgaben im Kanzleialltag.

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EU-Kommission veröffentlicht Clean Industrial Deal

Die EU-Kommission hat am 26. Februar 2025 ihre Strategie zur Dekarbonisierung der europäischen Wirtschaft vorgestellt. Anlass hierfür ist die Bewältigung der drei aus EU-Sicht größten Herausforderungen der kommenden Dekaden: die Konsequenzen der Klimakrise, Erhalt und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft sowie die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit der EU. Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten Aspekte des neuen Strategiepapiers vor.

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Datenschutz vs. Transparenz: BGH setzt neue Grenzen für öffentliche Register

Im Juni 2024 entschied der Bundesgerichtshof, dass ein früherer Vorstandsvorsitzender eines Vereins 20 Jahre nach seinem Ausscheiden verlangen kann, dass seine persönlichen Daten – wie Name, Geburtsdatum und Wohnort – im Vereinsregister nur noch eingeschränkt zugänglich sind (BGH, Beschluss vom 4. Juni 2024 – II ZB 10/23). Diese Entscheidung stärkt in der Theorie die Rechte der Vorstandsmitglieder von Vereinen.

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Update Foreign Trade: European Union issues 16th sanctions package against Russia

On 24 February 2025, marking the third anniversary of Russia's war of aggression against Ukraine, the EU adopted its 16th package of sanctions against Russia. This new package aims to intensify economic and political pressure on Russia by targeting key sectors of its economy and entities supporting its military operations and further reduce sanctions circumvention.

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Oppenhoff berät Hardt Holding bei Verkauf von Advenius

Oppenhoff hat die Hardt Holding GmbH beim Verkauf der Advenius GmbH an die ATTIKON-Gruppe beraten.

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Oppenhoff berät beim deutsch-französischen Rüstungsprogramm Main Ground Combat System (MGCS)

Oppenhoff hat KNDS Deutschland bei dem Abschluss eines Joint Venture Vertrages mit KNDS France, Rheinmetall Landsysteme und Thales für die Gründung der MGCS Project Company GmbH beraten.

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IT-Aufsicht außerhalb des Finanzsektors: DORA trifft auch Anbieter von „Embedded Insurance“

Am 17. Januar 2025 ist die Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (Digital Operational Resilience Act) – kurz „DORA“ – in Kraft getreten. Mit ihr werden EU-weit geltende Cybersicherheitsstandards für Finanzunternehmen eingeführt, um die Resilienz des gesamten europäischen Finanzsektors gegenüber IT-Risiken und Cyberangriffen zu stärken. Der Bundestag hat mit dem Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG), das bereits Ende 2024 wirksam wurde, den Weg für die (vermeintlich) reibungslose Anwendung in Deutschland geebnet.

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Überblick über regulierte Vergütungssysteme

Die Vergütungssysteme wesentlicher Bereiche der Finanz- und Versicherungsbranche sind umfassend reguliert. Die konkret anwendbaren Regelungen bestimmen sich danach, welchen Aufsichtsanforderungen das jeweilige Unternehmen aufgrund seines Geschäftsgegenstands und evtl. seiner Größe unterliegt. Ein Überblick.

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Private Clients05.02.2025 Newsletter

Pre-Employment Screenings: Familie und Unternehmen schützen

Pre-Employment Screenings helfen, Risiken wie Interessenskonflikte oder unzuverlässiges Verhalten neuer Mitarbeitender frühzeitig zu erkennen. Besonders für vermögende Privatpersonen und CEOs sind solche Prüfungen essenziell, da Gefahren oft aus dem direkten Umfeld kommen.

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Life Sciences/Healthcare05.02.2025 Newsletter

Der deutsche Cannabismarkt: Regulatorisches Wachstum und Internationale Expansionsmöglichkeiten

In zwei Beiträgen analysieren wir die Entwicklungen und Chancen auf dem deutschen Cannabismarkt: Franziska Katterbach beleuchtet die regulatorischen Veränderungen im medizinischen Bereich, während Jonathan Sherman aufzeigt, wie deutsche Unternehmen die kanadischen Kapitalmärkte für ihre Expansion nutzen können.

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Arbeitsrecht29.01.2025 Newsletter

Kein digitales Zugangsrecht einer Gewerkschaft zum Betrieb – BAG setzt institutioneller Koalitionsfreiheit Grenzen

Mit seiner Entscheidung vom 28. Januar 2025 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) klargestellt, dass ein Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, einer Gewerkschaft die dienstlichen E-Mail-Adressen seiner Mitarbeitenden zum Zwecke der Mitgliederwerbung mitzuteilen. Damit setzt das BAG der durch Art. 9 Abs. 3 GG garantierten Koalitionsfreiheit klare Grenzen und beschränkt die Arbeitgeberpflichten in diesem Zusammenhang auf bloße Duldungshandlungen.

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Julia Witte

Julia Witte

Communications Manager

Konrad-Adenauer-Ufer 23
50668 Köln
T +49 221 2091 342

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