Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Die Arbeitswelt wird komplexer, digitaler und mobiler: Wir begleiten Sie in diesem Veränderungsprozess, sowohl im Tagesgeschäft als auch bei wichtigen Projekten. Das gilt für Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften, Schlichtungs- oder Einigungsstellen, in Auseinandersetzungen vor Arbeits- oder Zivilgerichten oder bei Verhandlungen mit Organmitgliedern. Wir geben Ihnen die arbeitsrechtliche Beratung, die Sie benötigen – jederzeit, individuell, auf den Punkt und zuverlässig. Unser Ziel ist die erfolgreiche Umsetzung Ihrer Anliegen und eine wertschätzende und persönliche Zusammenarbeit.

Große Themen brauchen zuverlässige Partner

Unsere Expertise erstreckt sich über ein breites Spektrum an arbeitsrechtlichen Themen. Wir unterstützen Sie insbesondere bei Restrukturierungen und Reorganisationen, begleiten Transformationsprozesse und stehen Ihnen bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen in M&A-Transaktionen kompetent zur Seite. Darüber hinaus bieten wir umfassende Lösungen in Compliance-Themen und beraten Sie in allen Bereichen des Betriebsrentenrechts. Unsere Spezialisten entwickeln maßgeschneiderte und pragmatische Lösungen für Ihre Herausforderungen. Dabei profitieren Sie von unseren vielschichtigen Branchenkenntnissen, unserer Verhandlungsexpertise und unserer Erfahrung aus der strategischen Dauerberatung.

Sie planen ein internationales Projekt? Wir kümmern uns für Sie um alles Wichtige gemeinsam mit etablierten, unabhängigen Partnerkanzleien im Ausland. Für effiziente Arbeitsprozesse bieten wir außerdem ein breites Legal Tech-Angebot an.

Wissen, was wichtig ist

Bleiben Sie mit unserem vier Mal jährlich erscheinenden „Fokus Arbeitsrecht“ über alle wichtigen Änderungen auf dem Laufenden. Wir freuen uns auf einen regelmäßigen Austausch mit Ihnen – bei Lunch Lectures zum Arbeitsrecht, Web-Seminaren oder unserem jährlichen Arbeitsrechtstag. Bei Bedarf fragen Sie uns auch gerne nach unseren arbeitsrechtlichen Schulungen.

Jörn Kuhn

Jörn Kuhn

PartnerRechtsanwaltFachanwalt für Arbeitsrecht

Konrad-Adenauer-Ufer 23
50668 Köln
T +49 221 2091 349
M +49 173 6499 049

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Was andere über uns sagen

Jederzeitige Verfügbarkeit der Ansprechpartner, kurze Wege, gute Abstimmung innerhalb des Teams, keine langen Wartezeiten.

Legal 500-Forschungsteam, 2025 (Arbeitsrecht)

Ausgezeichnet als TOP Kanzlei im Arbeitsrecht.

WirtschaftsWoche, 2023

Enorm erfahrenes Arbeitsrechtsteam.

JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien, 2021/2022

Die Praxis ist sehr service- und vor allem lösungsorientiert, verbunden mit ausgezeichneter rechtlicher Expertise und strategischem Weitblick.

JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien, 2021/2022

Zum vierten Mal in Folge Top10-Kanzlei für Arbeitsrecht.

Unternehmensjuristen-Umfrage: kanzleimonitor.de, 2020/2021

Das Team

Relevante Newsbeiträge

Arbeitsrecht01.07.2026 Pressemitteilungen

Neuer Counsel: Oppenhoff baut Arbeitsrechtsteam in München auf

Oppenhoff baut sein Arbeitsrechtsteam am Münchener Standort auf. Zum 1. Juli 2026 verstärkt Dr. Johannes Oehlschläger als Counsel das Arbeitsrechtsteam von Oppenhoff. Er wechselt von Seitz zu Oppenhoff. Noch in diesem Sommer erfolgt ein weiterer Aufbau mit einem Senior Associate.

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Arbeitsrecht29.06.2026 Newsletter

Fokus Arbeitsrecht - 2. Quartal 2026

Aktuelle Entscheidungen der Arbeitsgerichte, das mögliche Aus des Einwurf-Einschreibens, neue Anforderungen an das BEM sowie die geplante Einführung der Teil-Arbeitsunfähigkeit und die Reform des Arbeitszeitgesetzes: Die arbeitsrechtlichen Entwicklungen des zweiten Quartals 2026 bringen für Unternehmen zahlreiche neue Herausforderungen mit sich. Die wichtigsten Urteile, Gesetzesvorhaben und den daraus resultierenden Handlungsbedarf fassen wir Ihnen in diesem Newsletter zusammen. Lesen Sie in dieser Ausgabe, was für die Praxis jetzt besonders wichtig ist!

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Arbeitsrecht12.06.2026 Newsletter

Deutschland verpasst EU-Frist zur Entgelttransparenz und Brüssel lehnt eine Verschiebung der Umsetzungsfrist ab: Was nun?

Die Umsetzungsfrist der Europäischen Entgelttransparenzrichtlinie ist abgelaufen, ein deutsches Umsetzungsgesetz steht jedoch weiterhin aus. Für Unternehmen bedeutet das keineswegs Entwarnung: Die Arbeitsgerichte werden sich bereits heute zunehmend an den europäischen Vorgaben orientieren. Welche Auswirkungen dies auf Auskunftsansprüche, Vergütungssysteme und die Bewertung von Entgeltunterschieden haben kann und warum Unternehmen schon jetzt ihre Prozesse überprüfen sollten, erfahren Sie in unserem neuen Beitrag.

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