Arbeitsrecht

Die Arbeitswelt wird komplexer, digitaler und mobiler: Wir begleiten Sie in diesem Veränderungsprozess, sowohl im Tagesgeschäft als auch bei wichtigen Projekten. Das gilt für Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften, Schlichtungs- oder Einigungsstellen, in Auseinandersetzungen vor Arbeits- oder Zivilgerichten oder bei Verhandlungen mit Organmitgliedern. Wir geben Ihnen die arbeitsrechtliche Beratung, die Sie benötigen – jederzeit, individuell, auf den Punkt und zuverlässig. Unser Ziel ist die erfolgreiche Umsetzung Ihrer Anliegen und eine wertschätzende und persönliche Zusammenarbeit.
Große Themen brauchen zuverlässige Partner
Unsere Expertise erstreckt sich über ein breites Spektrum an arbeitsrechtlichen Themen. Wir unterstützen Sie insbesondere bei Restrukturierungen und Reorganisationen, begleiten Transformationsprozesse und stehen Ihnen bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen in M&A-Transaktionen kompetent zur Seite. Darüber hinaus bieten wir umfassende Lösungen in Compliance-Themen und beraten Sie in allen Bereichen des Betriebsrentenrechts. Unsere Spezialisten entwickeln maßgeschneiderte und pragmatische Lösungen für Ihre Herausforderungen. Dabei profitieren Sie von unseren vielschichtigen Branchenkenntnissen, unserer Verhandlungsexpertise und unserer Erfahrung aus der strategischen Dauerberatung.
Sie planen ein internationales Projekt? Wir kümmern uns für Sie um alles Wichtige gemeinsam mit etablierten, unabhängigen Partnerkanzleien im Ausland. Für effiziente Arbeitsprozesse bieten wir außerdem ein breites Legal Tech-Angebot an.
Wissen, was wichtig ist
Bleiben Sie mit unserem vier Mal jährlich erscheinenden „Fokus Arbeitsrecht“ über alle wichtigen Änderungen auf dem Laufenden. Wir freuen uns auf einen regelmäßigen Austausch mit Ihnen – bei Lunch Lectures zum Arbeitsrecht, Web-Seminaren oder unserem jährlichen Arbeitsrechtstag. Bei Bedarf fragen Sie uns auch gerne nach unseren arbeitsrechtlichen Schulungen.
Was andere über uns sagen
Legal 500-Forschungsteam, 2025 (Arbeitsrecht)
Jederzeitige Verfügbarkeit der Ansprechpartner, kurze Wege, gute Abstimmung innerhalb des Teams, keine langen Wartezeiten.
WirtschaftsWoche, 2023
Ausgezeichnet als TOP Kanzlei im Arbeitsrecht.
JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien, 2021/2022
Enorm erfahrenes Arbeitsrechtsteam.
JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien, 2021/2022
Die Praxis ist sehr service- und vor allem lösungsorientiert, verbunden mit ausgezeichneter rechtlicher Expertise und strategischem Weitblick.
Unternehmensjuristen-Umfrage: kanzleimonitor.de, 2020/2021
Zum vierten Mal in Folge Top10-Kanzlei für Arbeitsrecht.
Das Team
Relevante Newsbeiträge
Automotive und Mobility, NachhaltigkeitArbeitsrecht / Öffentliches Wirtschaftsrecht / Compliance & Internal Investigations08.09.2025 Newsletter
Bundeskabinett bringt Entschärfung des LkSG auf den Weg – Beschränkte Erleichterung für Unternehmen
Das Bundeskabinett hat am vergangenen Mittwoch (3. September 2025), den Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Anpassung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) verabschiedet. Sollte der Entwurf wie vorgesehen in Kraft treten, entfällt die Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten rückwirkend zum 1. Januar 2023. Zudem werden die Sanktionen für Verstöße gegen das LkSG auf schwerwiegende Tatbestände beschränkt. Diese Entwicklung entspricht teilweise den Ankündigungen der Regierungsfraktionen im Koalitionsvertrag, bleibt jedoch hinter dem ursprünglichen Ziel einer vollständigen Abschaffung des LkSG zurück und lässt Unsicherheiten hinsichtlich der bevorstehenden Umsetzung der europäischen Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD) bestehen.
Arbeitsrecht02.09.2025 Newsletter
FAQ zur Entgelttransparenz-Richtlinie
Mit der Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970/EU versucht der europäische Gesetzgeber die Gender-Pay-Gap zwischen Männern und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit zu schließen.
Arbeitsrecht29.08.2025 Newsletter
Einführung von Gehaltsbändern in der Stellenarchitektur
Die Einführung von Vergütungsstrukturen mit Gehaltsbändern oder das Nachjustieren bereits vorhandener Gehaltsbänder gestaltet sich häufig komplexer als zunächst angenommen.