Es ist mehr als nur ein Spiel: Beim E-Sport kämpfen hochbezahlte Einzelsportler und Clans (Teams) um internationale Titel und Sponsorengelder – eine milliardenschwere Industrie.
Ein junges Oppenhoff-Team mit der (privaten) Lizenz zum Spielen berät verschiedene Akteure in dieser Branche rund um alle relevanten Rechtsfragen, z. B.:
- Dürfen Veranstalter von E-Sports-Events die Programme vervielfältigen?
- Dürfen Algorithmen zur Erkennung von Cheat Software einfach so eingesetzt werden?
- Was gilt bei E-Sportlern als Arbeitsstätte? Und was ist arbeitsrechtlich bei Transfers zu beachten?
- Wie werden Start- und Preisgelder versteuert?
- Welche Rechtsform sollten E-Sport-Organisationen und Clans wählen?
Die Initiative wurde von Caterina Hanke ins Leben gerufen. Zum Team gehören neben Caterina Hanke Nicholas Degen (beide Prozessführung und Schiedsgerichtsverfahren/Gewerblicher Rechtsschutz), Dr. Fee Mäder (Gewerblicher Rechtsschutz), Malte Menken (Gesellschaftsrecht/M&A), Martin-Oliver Nonnast (Steuerrecht), Christian Saßenbach (IT-Recht und Datenschutz), Dr. Alexander Willemsen (Arbeitsrecht) und Edder Cifuentes (Gesellschaftsrecht/M&A, Latin America Desk).
Sie beraten Streaming-Plattformen, Publisher, Veranstalter, Sponsoren, Teams und Management- und Sportagenturen – zuletzt unter anderem die Rush Entertainment AG zu markenrechtlichen Fragen im Rahmen des Launches der Plattform RUSH.GG.
Mehr Infos und Tipps zum Thema gibt’s demnächst hier. Seien Sie gespannt – oder wie man unter Gamern sagen würde: HF (have fun)!
Unsere Anwältinnen und Anwälte aus den einzelnen Fachbereichen haben bereits zu folgenden Themen im E-Sport veröffentlicht: