Öffentliches Wirtschafts­recht

Öffentliches Wirtschafts­recht

An Ihrer Seite im Spannungsfeld von Regulierung und unternehmerischer Freiheit.

Unternehmen werden zunehmend durch öffentlich-rechtliche Vorschriften auf nationaler oder auf europäischer Ebene reglementiert. Das gilt insbesondere für viele Zukunftsindustrien wie Digitale Wirtschaft Energie, Handel oder Mobilität, deren Produkte möglichst allen Menschen zugänglich gemacht werden sollen.

Wir helfen Unternehmen und Privatpersonen, trotz einer zunehmenden Regulierung ihre wirtschaftlichen Ziele zu erreichen, in allen Bereichen des öffentlichen Wirtschaftsrechts.

Unser Beratungsangebot im Bereich Öffentliches Wirtschaftsrecht umfasst u. a.:

  • Außenwirtschaftsrecht: deutsche, europäische und US-Exportregelungen
  • Vergaberecht: Beratung im Zusammenhang mit öffentlichen Beschaffungsvorhaben von der Angebotserstellung bis zum Zuschlag, einschließlich Vertretung vor den Vergabekammern und Gerichten
  • Umweltrecht: Abfallrecht, Wasserrecht, Bodenschutzrecht, Immissionsschutzrecht, Chemikalienrecht sowie Umwelthaftungs- und Umweltstrafrecht
  • Stilllegung und Rückbau von konventionellen Kraftwerken, Brownfield Developments, Realisierung von Climate Change Projekten
  • Genehmigungsverfahren für diverse Industrien
  • ESG Regulatory Compliance 
  • Compliance-Audits und Schulungen
  • Haftungs- und strafrechtliche Beratung
Stephan Müller

Stephan Müller

PartnerRechtsanwalt

Konrad-Adenauer-Ufer 23
50668 Köln
T +49 221 2091 448
M +49 173 3088 038

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Unter den Top 3-Kanzleien im Umweltrecht.

Unternehmensjuristen-Umfrage kanzleimonitor.de, 2014/2015

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Relevante Newsbeiträge

Bundeskabinett bringt Entschärfung des LkSG auf den Weg – Beschränkte Erleichterung für Unternehmen

Das Bundeskabinett hat am vergangenen Mittwoch (3. September 2025), den Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Anpassung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) verabschiedet. Sollte der Entwurf wie vorgesehen in Kraft treten, entfällt die Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten rückwirkend zum 1. Januar 2023. Zudem werden die Sanktionen für Verstöße gegen das LkSG auf schwerwiegende Tatbestände beschränkt. Diese Entwicklung entspricht teilweise den Ankündigungen der Regierungsfraktionen im Koalitionsvertrag, bleibt jedoch hinter dem ursprünglichen Ziel einer vollständigen Abschaffung des LkSG zurück und lässt Unsicherheiten hinsichtlich der bevorstehenden Umsetzung der europäischen Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD) bestehen.

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Förderung von Unternehmen durch den Clean Industrial Deal und CISAF: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Am 26. Februar 2025 hat die EU-Kommission mit dem Clean Industrial Deal (CID) ihre Strategie zur Dekarbonisierung der europäischen Wirtschaft vorgestellt (siehe unser Beitrag „EU-Kommission veröffentlicht Clean Industrial Deal“). Sie hat nun die Rahmenbedingungen für verschiedene Förderungen in dem Bereich verabschiedet: Das Clean Industrial Deal State Aid Framework (CISAF) sieht für Unternehmen der EU-Mitgliedsstaaten diverse förderfähige Beihilfen zur Umsetzung klimafreundlicher Projekte vor.

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Newsflash: 18. EU-Sanktionspaket gegen Russland – strenger Ölpreisdeckel, Nord-Stream-Verbot und weitere Maßnahmen gegen die Schattenflotte

Am 20. Juli 2025 ist das 18. Paket restriktiver Maßnahmen in Kraft getreten. Im Fokus stehen Energie-, Transport- und Finanzsektor. 55 weitere Listungen (14 Personen, 41 Organisationen) heben die Gesamtzahl der sanktionierten Personen auf über 2.500.

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