Gesellschaftsrecht

Oppenhoff steht schon seit Jahrzehnten für hochqualifizierte gesellschaftsrechtliche Beratung.
Zu unseren Kernthemen gehören komplexe, auch grenzüberschreitende Konzern- und Corporate Governance-Strukturen ebenso wie die Vorbereitung und Begleitung von Haupt- und Gesellschafterversammlungen, Fragen der Organhaftung, die Unternehmensnachfolge und gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten und Compliance-Fragen.
Wir beraten familiengeführte und börsennotierte Gesellschaften, Gesellschafter, Vorstands- und Organmitglieder in allen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen des Tagesgeschäfts ebenso wie zu Spezialfragen des Gesellschafts-, Aktien- und Konzernrechts und zu aktuellen gesetzlichen Veränderungen. Unsere Experten verfügen über langjährige Erfahrung in der Beratung rund um Corporate Governance-Themen. Besondere Expertise haben wir auch in Compliance-bezogenen Fragen sowie bei der Planung der Unternehmensnachfolge einschließlich der Berücksichtigung von Fragen des Erbrechts und der Erbschaftsteuer.
Spezifische Expertise haben wir auch in der umfassenden Beratung von Transaktionen und Konzernreorganisationen. Eingespielte Teams von Gesellschafts-, Steuer- und Arbeitsrechtlern (sowie weiteren Experten, je nach den Erfordernissen des Einzelfalls) garantieren ein effizientes Projektmanagement – von der Strukturierung bis zur Umsetzung. Dies gilt sowohl für gesellschaftsrechtliche Aspekte von M&A-Transaktionen wie für nationale und grenzüberschreitende Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel sowie Kapitalmaßnahmen (Kapitalerhöhung oder Kapitalherabsetzung).
In gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten beraten wir kompetent sowohl außergerichtlich wie auch in Verfahren vor staatlichen Gerichten und vor Schiedsgerichten und im einstweiligen Rechtsschutz, etwa im Rahmen von Auseinandersetzungen zwischen Mehrheits- und Minderheitsgesellschaftern oder verschiedenen Gesellschafterstämmen, in Beschlussmängelstreitigkeiten (insbesondere aktienrechtlichen Anfechtungsklagen und Freigabeverfahren nach § 246a AktG oder § 16 Abs. 3 UmwG), bei Organhaftungsklagen sowie aktienrechtlichen Spruchverfahren, etwa nach einem Squeeze Out ober beim Abschluss von Beherrschungs- oder Gewinnabführungsverträgen.
Unser Beratungsangebot im Bereich Gesellschaftsrecht/Konzernreorganisation umfasst insbesondere:
- Reorganisation von Konzernstrukturen
- Verschmelzungen, Spaltungen und Rechtsformwechsel, national wie grenzüberschreitend
- Errichtung, Strukturierung und Sitzverlegung von Europäischen Gesellschaften (SE)
- Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen und sonstigen Gesellschafterversammlungen
- Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten, einschließlich Beschlussmängelklagen (insb. Anfechtungsklagen und Freigabeverfahren) sowie aktienrechtlichen Spruchverfahren
- Fragen der Organhaftung und der D&O-Versicherung
- Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Corporate-Governance-Strukturen
Awards
FOCUS-SPEZIAL Top-Wirtschaftskanzleien, 2025
Ausgezeichnet als eine der Top Kanzleien für Gesellschaftsrecht in Deutschland.
Das Team
Newsbeiträge
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Energie und Infrastruktur, NachhaltigkeitMergers & Acquisitions / Gesellschaftsrecht / Immobilienwirtschaftsrecht / Arbeitsrecht / Kartellrecht und Fusionskontrolle / Gewerblicher Rechtsschutz / Steuerrecht / Öffentliches Wirtschaftsrecht16.10.2025 Pressemitteilungen
Green Deal: Oppenhoff berät beim Verkauf der Re.Lion.Bat. Circular GmbH an den Umweltdienstleister PreZero
Oppenhoff hat die Gesellschafter der Re.Lion.Bat. Circular GmbH bei dessen Verkauf an PreZero beraten. Der rechtliche und wirtschaftliche Übergang auf PreZero erfolgte bereits im Oktober.
VersicherungenGesellschaftsrecht / Mergers & Acquisitions / Steuerrecht / Commercial / IT-Recht und Datenschutz / Arbeitsrecht / Immobilienwirtschaftsrecht02.10.2025 Pressemitteilungen
Oppenhoff berät die VHV Gruppe beim Verkauf der Eucon Gruppe
Oppenhoff hat die VHV Holding SE beim Verkauf ihrer Mehrheitsbeteiligung an der Eucon Gruppe an die Infopro Digital Holding GmbH, insbesondere beim vorgelagerten Carve-Out des versicherungsnahen Digitaldienstleisters Eucon Digital GmbH, beraten.
VersicherungenGesellschaftsrecht01.10.2025 Newsletter
VW muss nachsitzen: BGH erklärt Zustimmungsbeschlüsse zum Deckungsvergleich für nichtig
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (Az. II ZR 154/23) hat mit Urteil vom 30. September 2025 den Beschluss der Hauptversammlung der Volkswagen AG über die Zustimmung zu einem Deckungsvergleich mit D&O-Versicherern im Zusammenhang mit dem "Dieselskandal" für nichtig erklärt. Zugleich hat der BGH die Frage der Anfechtbarkeit der Zustimmungsbeschlüsse zu Haftungsvergleichen mit ehemaligen Vorstandsmitgliedern an das Oberlandesgericht Celle zurückverwiesen.






































