News-Archiv

Elektronische Zeiterfassung – BAG eröffnet Compliance-Risiko für Unternehmen

Überraschend hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Beschluss vom 13.9.2022 entschieden, dass Unternehmen die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch erfassen müssen. Arbeitgeber sind somit schon heute verpflichtet, ein Zeiterfassungssystem vorzuhalten, mit dem objektiv und zuverlässig die vom Arbeitnehmer geleistete tägliche und wöchentliche Arbeitszeit festgestellt werden kann.

Zum Beitrag

Digital Business06.10.2022 Newsletter

In-Game-Käufe: Millionen-Transfers auf dem digitalen Rasen – Ticketkäufe auf dem Schwarzmarkt

Erneut hat der diesjährige Release des Videospiels FIFA für große Aufmerksamkeit und Kritik gesorgt. Medial aber bislang noch kaum thematisiert ist der Schwarzmarkthandel mit In-Game-Währung, also Spiel-eigener Währung, die eigentlich nur im Spiel selbst erspielt wird. Diese kann auf dubiosen Handelsplattformen gegen Echtgeld gekauft werden. Darunter leiden vor allem die Publisher.

Zum Beitrag

Oppenhoff berät beim Erwerb des Haustierversicherers Smart Paws durch Trupanion

Oppenhoff hat die Gesellschafter der Smart Paws GmbH beim Verkauf an die Trupanion Inc. beraten.

Zum Beitrag

Arbeitsrecht29.09.2022 Newsletter

Fokus Arbeitsrecht – 3. Quartal 2022

Arbeitgeber sahen sich im dritten Quartal 2022 gleich mehreren bahnbrechenden Entscheidungen der Arbeitsgerichtsbarkeit sowie neuer Gesetzgebung ausgesetzt, die spürbare Auswirkungen auf die Personalarbeit haben. Neben der zum 01.08.2022 in Kraft getretenen Reform des Nachweisgesetzes werden HR-Abteilungen nunmehr auch noch mit der BAG-Entscheidung vom 13.09.2022 zur Arbeitszeiterfassung sowie dem EuGH-Urteil vom 22.09.2022 zur Verjährung von (Rest-)Urlaubsansprüchen vor enorme Herausforderungen gestellt. Weitere, erst vor kurzem veröffentlichte BAG-Entscheidungen zwingen Unternehmen ferner im Bereich Compliance sowie im Zusammenhang mit dem Abschluss von Betriebsvereinbarungen zu Prozessanpassungen. All diese jüngsten Entwicklungen im Bereich der Rechtsprechung und Gesetzgebung stellen wir Ihnen in dieser Ausgabe unseres Fokus Arbeitsrecht gern vor.

Zum Beitrag

Oppenhoff berät beim Erwerb der CORESIS Gruppe durch aam2core

Oppenhoff hat die beiden Gründungsgesellschafter bei der Veräußerung der auf Immobilien-Investment, Asset- und Property-Management spezialisierten CORESIS Gruppe umfassend beraten.

Zum Beitrag

Digital Business27.09.2022 Newsletter

Rechtliche Risiken bei Änderungen am In-Game-Bezahlsystem

Für Spielehersteller ist es häufig lukrativ, wenn sie in Spielen nachträglich das In-Game Bezahl- oder Belohnungssystem ändern. Das ist nicht ohne Risiko.

Zum Beitrag

Healthcare & Life Sciences23.09.2022 Newsletter

Telemedizin: Fernbehandlung als juristische Herausforderung

Die fortschreitende Entwicklung neuer Technologien führt auch in der Gesundheitsbranche zu neuen Anwendungsfeldern und Innovationen. Was schon seit Jahrzehnten in der Seefahrt etabliert ist, soll nun auch in Arztpraxen Einzug finden: die Fernbehandlung von Patienten ohne physisch realen Kontakt. Wir geben einen Überblick über berufs- und haftungsrechtliche Fragen und zur Werbung für telemedizinische Behandlungen.

Zum Beitrag

Arbeitsrecht22.09.2022 Newsletter

Verjährung von Urlaubsansprüchen – Die nächste Überraschung für Arbeitgeber?

Nicht lange ist es her, dass die Schlussanträge des Generalanwalts aus März und Mai 2022 zum Verfall nicht genommenen bezahlten Jahresurlaubs für Furore sorgten. Mit den heutigen Urteilen stärkt der EuGH nun ganz im Sinne des Generalanwalts weiter die Arbeitnehmerrechte und schränkt gleichzeitig die Arbeitgeberrechte erheblich ein.

Zum Beitrag

Oppenhoff berät tesa SE beim Erwerb der tesa Labtec GmbH durch Adhex Pharma

Oppenhoff hat die tesa SE beim Verkauf der tesa Labtec GmbH, ein spezialisierter pharmazeutischer Auftragsentwickler und Hersteller für transdermale therapeutische Systeme und orale Filme, an das Pharmaunternehmen Adhex Pharma beraten.

Zum Beitrag

Internal Investigations und außerordentliche Kündigung: Auf wessen Kenntnis kommt es an?

Das LAG Baden-Württemberg entschied in einem Aufsehen erregenden Urteil (LAG v. 03.11.2021 – Az. 10 Sa 7/21), dass die Geschäftsführung bei Compliance-Untersuchungen zeitnah über den Stand der Ermittlungen informiert werden müsse. Ansonsten führe die fahrlässige Unkenntnis infolge Organisationsverschuldens zu einer Zurechnung des Wissens des Compliance Officers beim Kündigungsberechtigten.

Zum Beitrag