Nachfolge, Vermögen, Stiftungen

Nachfolge, Vermögen, Stiftungen

Familie ist Verpflichtung. Wir schaffen Vertrauen.

Bei der Unternehmens- und Vermögensnachfolge ist eine sorgfältige Planung erfolgskritisch. Wir helfen dabei, auch unterschiedlichste Interessen in- und außerhalb des Unternehmens und der Inhaberfamilie zu einem optimalen Ergebnis zusammenzuführen – sehr individuell und im ständigen Dialog mit allen Beteiligten.

Wir beraten seit vielen Jahren Unternehmer, Inhaberfamilien und vermögende Privatpersonen dabei, die Nachfolge in ihr Unternehmen oder ihr Vermögen zu gestalten und abzusichern; auch unter Berücksichtigung grenzüberschreitender Aspekte. Dies umfasst auch die Beratung von Stiftern und Stiftungen mit familiärer oder gemeinnütziger Zielsetzung.

Wir wissen, mit welchen Gestaltungen sich Erbschaft- und Schenkungsteuer reduzieren lassen und wie Sie sich gleichzeitig Flexibilität in Ihrer privaten und geschäftlichen Gestaltung bewahren können.

Mit einem herausragenden internationalen und interdisziplinären Netz von renommierten Netzwerkpartnern sind wir bestens aufgestellt, um sämtliche Themen unserer anspruchsvollen Mandanten zu bedienen und effiziente Lösungen zu finden.    

Unser Beratungsangebot im Bereich Nachfolge, Vermögen, Stiftungen umfasst u. a.:

  • Erb-, gesellschafts- und stiftungsrechtliche Gestaltungen sowie deren steuerliche Optimierung
  • Erbrechtliche Due-Diligence
  • Unternehmens- und Vermögensnachfolge (Schenken und Vererben)
  • Vermögensübertragung zu Lebzeiten
  • Vermögensverwaltung durch Familiengesellschaften und Stiftungen
  • Erbauseinandersetzung und Nachlassabwicklung
  • Eheverträge und Kohabitationsvereinbarungen
  • Gemeinnützigkeitsrecht
  • Familienverfassungen, Family Business Governance-Konzepte und Family Education
  • Internationale und grenzüberschreitende Aspekte des Erb-, Familien-, Gesellschafts- sowie Steuerrechts

Darüber hinaus bieten wir eine Reihe von innovativen Beratungsansätzen an:

Dr. Axel Wenzel<br/>LL.M. (Norwich)

Dr. Axel Wenzel
LL.M. (Norwich)

PartnerRechtsanwalt

Konrad-Adenauer-Ufer 23
50668 Köln
T +49 221 2091 455
M +49 173 6253 906

Am Sandtorkai 74
20457 Hamburg
T +49 40 808 105 523

E-Mail

LinkedIn

Awards

Stark in der Zusammenarbeit mit dem Gesellschafts- und Steuerrecht.

JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien, 2021/22

Top 10 Empfehlungen Deutschland.

Unternehmensjuristen-Umfrage kanzleimonitor.de, 2018/2019

Ansprechpartner

Newsbeiträge

Relevante Newsbeiträge

Verschärfung des Lobbyregistergesetzes

Seit dem 1. Januar 2022 gilt das Lobbyregistergesetz (LobbyRG). Danach sind Interessenvertreter, die Kontakt zu Mitgliedern des Bundestages oder der Bundesregierung aufnehmen, um unmittelbar oder mittelbar Einfluss auf deren Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse zu nehmen, verpflichtet, sich im öffentlich zugänglichen Lobbyregister zu registrieren. Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag „Lobbyregister: Wen betrifft es und was ist zu tun?“ Zum 1. März 2024 treten gesetzliche Änderungen des LobbyRG in Kraft. Ziel ist, den Anwendungsbereich und die Offenlegungspflichten weiter zu verschärfen und damit die Aussagekraft des Lobbyregisters zu steigern.

Zum Beitrag

Reform des Familienrechts: Geplante Einführung der Verantwortungsgemeinschaft

Die Bundesregierung hatte zu Beginn der Wahlperiode eine umfassende Reform des Familienrechts angekündigt und es sich zum Ziel erklärt, das Familienrecht an die gesellschaftliche Realität anzupassen und umfangreich zu modernisieren.

Zum Beitrag

Reform des Familienrechts: Geplante Neuerungen des Abstammungs- und Kindschaftsrechts

Bereits im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP waren umfangreiche und vielfältige Reformen des Familienrechts angekündigt worden. In Bezug auf das Abstammungs- und Kindschaftsrecht werden diese Reformpläne nunmehr konkreter – Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann legte Mitte Januar zwei Eckpunktepapiere vor, die konkrete Vorschläge zur Modernisierung des Familienrechts beinhalten.

Zum Beitrag

NL-Anmeldung