Russland-Sanktionen: EU legt Preisobergrenze für russisches Öl fest

Die EU hat am 3. Dezember 2022 in Abstimmung mit den G7-Staaten und Australien die erwartete Preisobergrenze für Öl aus Russland festgelegt. Die Preisobergrenze tritt für Rohöl am 5. Dezember und für raffinierte Ölprodukte am 5. Februar 2023 in Kraft. Außerdem darf russisches Rohöl ab sofort nur noch in Ausnahmefällen in die Europäische Union importiert werden.

Die Neuerungen im Überblick

  • Die EU hat in Abstimmung mit den G7-Staaten und Australien die Preisobergrenze für Rohöl auf 60 US-Dollar pro Barrel festgelegt. Ziel der neuen Regelung ist eine Beschränkung der Ausfuhr russischen Öls in Drittstaaten.
  • Die Preisobergrenze berührt dabei nicht das bereits bestehende EU-Einfuhrverbot für russische Rohöl- und Erdölerzeugnisse sowie die spezifischen Ausnahmen, die bereits in früheren Sanktionspaketen vereinbart wurden. Diese Ausnahmen erlauben es bestimmten Mitgliedstaaten, aufgrund ihrer besonderen Situation weiterhin Rohöl und Erdölerzeugnisse aus Russland einzuführen oder Rohöl auf dem Seeweg aus Russland zu importieren, wenn die Versorgung mit Rohöl über Pipelines aus Russland aus Gründen, die sich ihrer Kontrolle entziehen, unterbrochen ist.
  • Der Preisdeckel sanktioniert das russische Ölgeschäft über Transporte und die dafür nötigen Dienstleistungen wie Versicherungen. Konkret bedeutet das: Transporte mit russischem Öl in Drittstaaten und die hierfür erforderlichen Dienstleistungen sind für EU Unternehmen verboten – es sei denn, der Preis für die Ladung liegt unterhalb des Preisdeckels. Umgekehrt gilt also: Wird die Preisgrenze eingehalten, können europäische Reedereien weiter russisches Öl nach Indien, China oder in andere Länder bringen. Auch Dienstleistungen wie Versicherungen, technische Hilfen sowie Finanzierungs- und Vermittlungsdienste dürfen Russland dann weiterhin angeboten werden.
  • Die Regelungen sind im Detail sehr komplex und es gelten einige Ausnahmetatbestände und Übergangszeiträume. Wurde zum Beispiel russisches Öl zu einem Preis oberhalb der Preisgrenze erworben, bereits auf ein Schiff verladen und wird es vor dem 19. Januar 2023 im Endbestimmungshafen entladen, finden die Verbote keine Anwendung. Zudem bleiben der Transport und damit zusammenhängende Dienstleistungen bis zu 90 Tage nach einem etwaigen weiteren EU-Beschluss zur Absenkung der jetzt beschlossenen Preisobergrenze zulässig, wenn der Ölpreis im entsprechenden Vertrag der früheren Preisgrenze entspricht.

Was ist jetzt zu tun?

  • Führt ein unter der Flagge eines Drittlandes fahrendes Schiff absichtlich russisches Öl oberhalb der Preisobergrenze mit sich, so ist es den Betreibern in der EU untersagt, dieses Schiff für den Transport von russischem Öl oder Erdölerzeugnissen zu versichern, zu finanzieren und zu betreuen, und zwar 90 Tage lang, nachdem die über der Preisobergrenze gekaufte Ladung entladen wurde.
  • Verstößt ein unter EU-Flagge fahrendes Schiff gegen die Preisobergrenze, so hat es die Konsequenzen zu tragen, die sich aus den nationalen Rechtsvorschriften des jeweiligen Mitgliedstaates ergeben. In Deutschland drohen dann im schlimmsten Fall Ermittlungs- oder Bußgeldverfahren.
  • Die EU wird die Effektivität der Preisobergrenze sowie der übrigen Verbote und Beschränkungen im Hinblick auf Rohöl und Erdölerzeugnisse Mitte Januar 2023 und danach alle zwei Monate überprüfen. Insoweit müssen Unternehmen auch mit kurzfristigen Änderungen der Rechtslage rechnen.

Es bleibt abzuwarten, ob Russland und andere ölproduzierende Staaten Gegenmaßnahmen ergreifen. Russische Regierungsvertreter haben bereits geäußert, dass man handelspolitisch reagieren werde.

Schließlich bleibt abzuwarten, ob sich weitere Staaten dem Vorgehen von EU, G7 und Australien anschließen und die Reichweite des Verbots weiter ausgedehnt wird.

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Stephan Müller

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