Newsflash: 18. EU-Sanktionspaket gegen Russland – strenger Ölpreisdeckel, Nord-Stream-Verbot und weitere Maßnahmen gegen die Schattenflotte

Am 20. Juli 2025 ist das 18. Paket restriktiver Maßnahmen in Kraft getreten. Im Fokus stehen Energie-, Transport- und Finanzsektor. 55 weitere Listungen (14 Personen, 41 Organisationen) heben die Gesamtzahl der sanktionierten Personen auf über 2.500.

Die wichtigsten neuen Maßnahmen im Überblick

  • Ölpreisdeckel: Die Obergrenze für auf dem Seeweg befördertes russisches Rohöl wird von 60 USD ab 3. September 2025 auf 47,6 USD/Barrel abgesenkt. Zugleich wird ein „automatisches und dynamisches Verfahren“ eingeführt, das den Deckel künftig regelmäßig an den durchschnittlichen Marktpreis anpasst.

  • Für Nord Stream und Nord Stream 2 ordnet der neue Art. 5af VO 833/2014 ein umfassendes Transaktions- und Finanzierungsverbot betreffend die Fertigstellung, den Betrieb, die Instandhaltung und die Nutzung beider Pipelines an. Ausnahmen und Genehmigungsmöglichkeiten gelten bei Not- und Katastrophenfällen, um akute Gesundheits-, Sicherheits- oder Umweltschäden abzuwenden, sofern sie „unbedingt erforderlich“ sind. Genehmigungen sind der Kommission von den zuständigen Behörden zur Absprache vorzulegen.
  • Importstopp für raffinierte Produkte: Erdöl, Diesel und weitere raffinierte Produkte dürfen auch dann nicht mehr in die EU eingeführt werden, wenn sie in Drittstaaten aus russischem Rohöl hergestellt wurden. Befreit sind lediglich Lieferungen aus Kanada, Norwegen, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich und den USA. Damit schließt die EU eine häufig genutzte Umgehungsroute.
  • „Schattenflotte“: Weitere 105 Tanker sind gelistet, sodass nun insgesamt 444 Schiffe keinen Zugang zu Häfen und Schleusen der Mitgliedsstaaten mehr haben und ein breites Spektrum von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Seeverkehr nicht mehr in Anspruch nehmen können.
  • RDIF-Blockade: Sämtliche Geschäfte mit dem Russian Direct Investment Fund („RDIF), seinen Tochter- und Zielgesellschaften sowie unterstützenden Finanzdienstleistern sind untersagt. Ein genehmigungspflichtiger „Wind-down“ bleibt nur bis 31. Dezember 2026 möglich.
  • Bank- und Softwareverbote: Das frühere SWIFT-Messaging-Verbot wird zu einem vollständigen Transaktionsverbot für 23 Institute. 22 weitere Banken kommen hinzu.
  • Catch-All Regelung gegen Umgehungen & erweiterte Dual-Use-Liste: Für Anhang-VII-Güter (Elektronik, CNC-Maschinen u. a.) gilt künftig eine Catch-All Klausel, wonach Behörden eine Genehmigungspflicht verhängen können, wenn sie ein Risiko der Sanktionsumgehung erkennen. Parallel werden 26 zusätzliche Organisationen – elf davon in Drittstaaten (u. a. China und Türkei) – in Anhang IV aufgenommen, sodass ihnen gegenüber strengere Ausfuhrbeschränkungen gelten.
  • Belarus-Maßnahmen: Acht weitere Unternehmen des belarussischen Rüstungssektors werden gelistet; Handels- und Finanzverbote orientieren sich nun vollständig am Russland-Regime.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Unternehmen sollten nun kurzfristig folgende Schritte vornehmen:

  • Preis-, Fracht- und Versicherungsklauseln an den neuen Ölpreisdeckel anpassen. Andernfalls drohen Rückabwicklungen oder Nachberechnungen bei bereits bestätigten Spot- oder Termingeschäften.
  • Schiffs-, Logistik- und Versicherungsverträge in Hinblick auf die 444-Tanker-Liste sowie neu gelistete Betreiber, Händler und Flaggenregister prüfen.
  • Liefer- und Vertriebswege betreffend Dual-Use-, High-Tech- und Anhang-VII-Güter überprüfen. Liegt ein potenzielles Umgehungsrisiko vor und werden Unternehmen hierüber unterrichtet, müssen sie vorab eine Genehmigung von der zuständigen Behörde einholen.
  • Verträge analysieren und bei Bedarf anpassen: „No-Russia“- und Rücktrittsklauseln rechtssicher in bestehende Verträge aufnehmen und beim Abschluss neuer Verträge mitdenken. Zusicherungen zur Nicht-Weiterlieferung vereinbaren, um eine Beteiligung an einer Sanktionsumgehung zu vermeiden.
  • Sanctions-Screening aktualisieren: Kunden-Beziehungen zu sanktionierten Personen müssen durch ein wirksames KYC-System verhindert werden.
  • Alle internen Maßnahmen zur Sicherstellung der Compliance mit Sanktionen und zur Risikobewertung sind sorgfältig zu dokumentieren.

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