Versicherungen

Weiterentwicklungen im Aufsichtsrecht (Solvency II Review, IDD), Digitalisierung, Künstliche Intelligenz und Nachhaltigkeit – die Transformation der Versicherungswirtschaft wirft viele neue rechtliche Fragen auf.
Unsere Anwältinnen und Anwälte der Sektorgruppe Versicherungswirtschaft bei Oppenhoff beraten in interdisziplinären Teams zu allen wichtigen Bereichen und Treibern der Branche, ob im Versicherungsrecht, Aufsichtsrecht, Gesellschaftsrecht/M&A, IT, Datenschutz, Arbeitsrecht, streitige Verfahren, Steuerrecht, Kapitalanlagen oder Venture Capital.
Wir entwickeln für Sie in enger Zusammenarbeit individuelle und wirtschaftsnahe Lösungen. Uns vertrauen bereits seit vielen Jahren führende nationale und internationale Erst- und Rückversicherer, Versicherungsvermittler und versicherungsnahe Dienstleister sowie deren Organe.
Unser Beratungsangebot im Bereich Versicherungen umfasst u. a.:
- Gründung und Zulassung neuer Marktteilnehmer (inkl. Insurance Captives), Begleitung des Zulassungsverfahrens bei der BaFin
- nationale und grenzüberschreitende Mergers & Acquisitions, Joint Ventures und andere Transaktionen (z. B. Verschmelzungen, Spaltungen, grenzüberschreitende Sitzverlegungen, Bestandsübertragungen)
- Versicherungsaufsicht-Compliance: Corporate Governance / MaGO, Vermeidung von Interessenkonflikten, Vergütungsfragen, Funktionsausgliederungen, Unternehmensverträge, Investmentstrategien und Kapitalausstattung
- IT- und Datenschutz: Outsourcing, Nutzung von Apps / Plattformen und Cloud-Diensten, DORA, NIS-2, Big Data, AI Act / Künstliche Intelligenz, Data Act, FiDA, DSGVO, Metaverse
- Erwerb und Einbindung von InsurTechs, Venture Capital-Beteiligungen und versicherungsnahen Dienstleistern
- Strukturierung von Vertriebssystemen und -vereinbarungen, Gewerbeaufsicht, IDD
- Entwicklung von Versicherungsprodukten
- Sonstige branchenspezifische Compliance: Wettbewerbsrecht, Kartellrecht, Geldwäschegesetz, Sanktions- und Embargorecht, Foreign Direct Investment (FDI)
- Versicherungssteuer-Compliance und -verfahren
- Rückversicherungs- und Retrozessionsverträge
- streitige Auseinandersetzungen, insbesondere zu Großschäden und Schiedsverfahren im Bereich Rückversicherungen
- Transactional Risk Insurance (TRI) sowohl aufseiten von Versicherern als auch aufseiten der Transaktionsparteien
- Prüfung der Erlaubnis- und Versicherungssteuerpflicht von Geschäftsmodellen (z. B. Händler- und Herstellergarantien, Gruppenversicherungen, embedded insurance), Abstimmung mit Aufsichtsbehörden
Aktuelles & Beiträge
IT-Aufsicht außerhalb des Finanzsektors: DORA trifft auch Anbieter von „Embedded Insurance“
LG Köln stellt klar: Versicherungsberatung durch Versicherungsvermittler ist unzulässig
LG Düsseldorf zu unlauterer E-Mail-Werbung für Vermittlerleistungen
- Gesundheitsfragen bei Versicherungen: Vorlesen reicht
Versicherungen: VGH München zur Weiterbildungspflicht „alter Hasen“
Anna-Catharina von Girsewald
PartnerinRechtsanwältin
Konrad-Adenauer-Ufer 23
50668 Köln
T +49 221 2091 407
M +49 173 3138 081
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Newsbeiträge
Relevante Newsbeiträge
VersicherungenGesellschaftsrecht / Mergers & Acquisitions / Steuerrecht / Commercial / IT-Recht und Datenschutz / Arbeitsrecht / Immobilienwirtschaftsrecht02.10.2025 Pressemitteilungen
Oppenhoff berät die VHV Gruppe beim Verkauf der Eucon Gruppe
Oppenhoff hat die VHV Holding SE beim Verkauf ihrer Mehrheitsbeteiligung an der Eucon Gruppe an die Infopro Digital Holding GmbH, insbesondere beim vorgelagerten Carve-Out des versicherungsnahen Digitaldienstleisters Eucon Digital GmbH, beraten.
VersicherungenGesellschaftsrecht01.10.2025 Newsletter
VW muss nachsitzen: BGH erklärt Zustimmungsbeschlüsse zum Deckungsvergleich für nichtig
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (Az. II ZR 154/23) hat mit Urteil vom 30. September 2025 den Beschluss der Hauptversammlung der Volkswagen AG über die Zustimmung zu einem Deckungsvergleich mit D&O-Versicherern im Zusammenhang mit dem "Dieselskandal" für nichtig erklärt. Zugleich hat der BGH die Frage der Anfechtbarkeit der Zustimmungsbeschlüsse zu Haftungsvergleichen mit ehemaligen Vorstandsmitgliedern an das Oberlandesgericht Celle zurückverwiesen.
VersicherungenGesellschaftsrecht / Mergers & Acquisitions / Versicherungsunternehmensrecht / Arbeitsrecht / IT-Recht und Datenschutz / Commercial / Compliance & Internal Investigations / Bank- und Kapitalmarktrecht, Finanzierungen / Gewerblicher Rechtsschutz31.07.2025 Pressemitteilungen
Oppenhoff berät Bridgepoint beim Erwerb der Mehrheit an der Hanseatic Broking Center Gruppe (HBC)
Oppenhoff hat den weltweit tätigen Investor Bridgepoint beim Erwerb der Mehrheit an der Hanseatic Broking Center Gruppe (HBC) von Preservation Capital Partners beraten. Dabei umfasste die Tätigkeit von Oppenhoff die Legal Due Diligence, gemeinsam mit Kirkland & Ellis.