EU beschließt 13. Sanktionspaket gegen Russland

Die EU hat das dreizehnte Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet. Rechtzeitig zum zweiten Jahrestag des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine haben die Vertreter der 27 EU-Mitgliedstaaten zusätzliche Sanktionen gegen Russland verhängt. Betroffen sind rund 200 Personen, Unternehmen und Organisationen.

Sanktionierung von rund 200 weiteren natürlichen und juristischen Personen

Im Rahmen des neuen Sanktionspakets werden 194 Personen, Unternehmen und Organisationen in die EU-Sanktionsliste aufgenommen. Damit wird die Liste der Personen und Einrichtungen, deren in der EU vorhandene Vermögenswerte eingefroren werden, erheblich erweitert. Sie umfasst mittlerweile mehr als 2.000 Unternehmen und Einzelpersonen. Neben den Finanzsanktionen verhängt die Europäische Kommission auch Einreiseverbote in die Europäische Union.

Mit den neuen Finanzsanktionen verfolgt die EU Kommission verschiedene Ziele:

Bekämpfung der Umgehung von Sanktionen: Die EU tritt mit ihren Maßnahmen der Umgehung von Sanktionen konsequent entgegen. Hierauf basierend erfasst die neue EU-Sanktionsliste nun ein russisches Logistikunternehmen und seinen Direktor, die an Paralleleinfuhren gelisteter Güter nach Russland beteiligt sind, sowie einen weiteren russischen Akteur, der ebenfalls an einer sanktionsumgehenden Beschaffungsmaßnahme mitwirkt.

Sanktionierung von Unterstützern des russischen Angriffskrieges: Zehn russische Unternehmen und Personen, die an der Lieferung von Rüstungsgütern aus Nordkorea an Russland beteiligt waren, werden ebenfalls in die EU-Sanktionsliste aufgenommen. Darunter befinden sich auch der nordkoreanische Verteidigungsminister sowie mehrere belarussische Unternehmen und Einzelpersonen, die Russlands Streitkräfte unterstützen.

Verstärktes Vorgehen der EU gegen die vorübergehende Besetzung und illegale Annexion von Gebieten der Ukraine durch Russland: Die EU-Sanktionsliste wird um sechs Richter und zehn Beamte erweitert, die in den besetzten Gebieten der Ukraine tätig sind.

Sanktionierung von Verstößen gegen die Rechte von Kindern: In die EU-Sanktionsliste werden nun auch 15 Personen und zwei Einrichtungen aufgenommen, die an der Zwangsverbringung, Deportation und militärischen Indoktrination ukrainischer Kinder, u.a. in Belarus, beteiligt sind.
 

Neue Ausfuhrbeschränkungen

Das 13. Sanktionspaket sieht weitere Ausfuhrbeschränkungen vor:

Die Liste im neuen Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 wird um 27 russische Unternehmen sowie Unternehmen aus Drittstaaten ergänzt, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands beitragen. Die sanktionierten Unternehmen dürfen nach Art. 2(7), 2a(7) und 2b(1) der VO (EU) 833/2014 keine Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie solchen, die zur Aufrüstung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, aus der EU erhalten. Die neuen Beschränkungen treffen u.a. vier Unternehmen mit Sitz in China (RG Solutions Limited, Guangzhou Ausay Technology Co. Limited, Shenzhen Biguang Trading Co. Ltd. und Yilufa Electronics Ltd. ) sowie jeweils ein Unternehmen mit Sitz in Kasachstan (TOO Elem Group), Indien (Si2 Microsystems Pvt Ltd), Serbien (Conex Doo Beograd-Stari Grad), Thailand (Thai IT Hardware Co. Ltd), Sri Lanka (Euro Asia Cargo (Private) Ltd)  und der Türkei (Yildiz Çip Teknoloji Elektronik Elektrik Bilgisayar Malzemeleri Ticaret Sanayi Limited Sirketi). Mit den Maßnahmen sollen insbesondere Geschäfte zur Umgehung von EU-Sanktionen verhindert werden.

Das neue Paket sieht auch weitere Exportbeschränkungen für Güter vor, die zur Herstellung von Drohnen verwendet werden können. Drohnentechnologien sind ein zentrales Element der russischen Kriegsführung gegen die Ukraine. Um die russische Offensivkraft zu schwächen, werden im neuen Anhang VII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 nun Güter aufgeführt, die zur Entwicklung und Herstellung solcher Drohnen verwendet werden. Unter die Ausfuhrbeschränkungen nach Art. 2a(1) und 2b(1) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 fallen u.a. folgende Güter:

  • Elektrische Transformatoren,
  • Statische Konverter und Induktoren, die u.a. in Drohnen zu finden sind,
  • Aluminiumkondensatoren, die zu militärischen Zwecken verwendet werden können, etwa in Raketen und Drohnen sowie in Kommunikationssystemen für Flugzeuge und Schiffe.

Erweiterung der Liste der in Anhang XXIII der Verordnung 833/2014 aufgeführten Waren, die insbesondere zur Entwicklung der russischen Industriekapazitäten beitragen könnten, auf alle Waren der Tarifposition 8504, d.h. alle "elektrischen Transformatoren, Stromrichter (z.B. Gleichrichter) und Drosselspulen", anstatt nur auf Waren der KN-Codes 850432, 850433 und 850434.


Stärkung bestehender Einfuhrverbote

Mit dem neuen Sanktionspaket wird zudem das Vereinigte Königreich in die Liste der Partnerländer für Eisen- und Stahlimporte aufgenommen. Die Partnerländer, zu denen darüber hinaus die Schweiz und Norwegen gehören, wenden eine Reihe restriktiver Maßnahmen auf die Einfuhr von Eisen und Stahl sowie entsprechende Kontrollmaßnahmen an, die im Wesentlichen den Maßnahmen der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 entsprechen.
 

Inkrafttreten des Sanktionspakets

Die Änderungen des dreizehnten Sanktionspaktes gegen Russland sind am 23. Februar 2024 in Kraft getreten.
 

Was sollen Unternehmen jetzt tun?

Wie auch bei den bisherigen Sanktionspaketen müssen Unternehmen in Zukunft prüfen, ob bestehende sowie neue Geschäftskontakte nunmehr sanktioniert sind. Gleichzeitig gilt es zu beobachten, ob hergestellte und vertriebene Produkte oder Technologien von den neuen Verboten betroffen sind.

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Stephan Müller

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