EU beschließt 12. Sanktionspaket gegen Russland

Die EU hat das zwölfte Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet. Nach mehrwöchigen Verhandlungen hat die EU – in enger Zusammenarbeit mit den G7-Partnern – insbesondere zusätzliche Ein- und Ausfuhrverbote gegen Russland verhängt, mehr als 140 weitere Personen sanktioniert und weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Sanktionsumgehungen getroffen.

Einführung zusätzlicher Ausfuhrbeschränkungen

Im Rahmen des neuen Sanktionspakets wird die Liste der Güter, die zur militärischen und technologischen Aufrüstung Russlands oder zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen, insbesondere um folgende Güter mit doppeltem Verwendungszweck und fortgeschrittene technologische und industrielle Güter erweitert:

  • Chemikalien
  • Thermostate
  • Gleichstrommotoren und Servomotoren für unbemannte Luftfahrzeuge (UAV)
  • Werkzeugmaschinen und Maschinenteile
  • Baugüter
  • Verarbeitete Stahl-, Kupfer- und Aluminiumerzeugnisse
  • Laser
  • Lithiumbatterien

Verschärfung der Ölpreisobergrenze

Die internationale Koalition der G7+ hat die Durchsetzung der Ölpreisobergrenze durch die Einführung neuer Maßnahmen gestärkt. Um die Preisobergrenze von auf dem Seeweg befördertem russischen Öl zu gewährleisten und gleichzeitig die Fälschung von Bescheinigungen zu erschweren, verlangt das neue Paket, dass die Reedereien die Transport- und Versicherungskosten für die von ihnen beförderten russischen Ölladungen detailliert angeben. Diese Aufschlüsselung von Kosteninformationen soll es den Unternehmen in der Lieferkette für russisches Öl ermöglichen, nachzuweisen, dass das Öl zur oder unter der Preisobergrenze eingekauft wurde. Daneben werden neue Maßnahmen zur strengeren Überwachung des Verkaufs von Tankschiffen, insbesondere solchen Schiffen, die zur Umgehung des Einfuhrverbots für russisches Rohöl oder russische Erdölerzeugnisse verwendet werden können, erlassen. So sieht das Paket eine Meldepflicht für den Verkauf von Tankschiffen an Drittländer sowie eine Ausnahmeregelung von dem Verbot für den Verkauf von Tankschiffen an russische Personen und Organisationen oder zur Verwendung in Russland vor.

Strengere Verpflichtungen zum Einfrieren von Vermögenswerten

Der Rat hat sich unter anderem auf ein neues Kriterium für die Aufnahme von Personen in die Sanktionsliste geeinigt. Danach sollen Personen in die Liste aufgenommen werden können, die Profit aus der zwangsweisen Übertragung des Eigentums von EU-Unternehmen an russische Tochtergesellschaften bzw. der zwangsweisen Übertragung der Verfügungsgewalt über solche Unternehmen ziehen. Zudem besteht fortan die Möglichkeit, verstorbene Personen auf der Liste des Einfrierens von Vermögenswerten zu belassen, wenn nicht auszuschließen ist, dass die entsprechenden Vermögenswerte andernfalls zur Finanzierung des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine oder für andere Handlungen gegen die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine genutzt würden.

Neue Maßnahmen zur Verhinderung der Umgehung von Sanktionen

Der Geltungsbereich des Durchfuhrverbots durch Russland ausgeweitet. Weiterhin werden Wirtschaftsbeteiligte dazu verpflichtet, die Wiederausfuhr von Gütern und Technologien in der Liste der Anhänge XI, XX und XXXV der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 nach Russland vertraglich zu untersagen. Außerdem müssen von nun an Unternehmen, die zu mehr als 40 % direkt oder indirekt von russischen Staatsbürgern oder in Russland niedergelassenen Unternehmen gehalten werden, sämtliche Geldtransfers aus der EU von mehr als 100.000 € quartalsmäßig an die nationalen Behörden melden.

Einfuhrverbot für russische Rohdiamanten

Mit dem zwölften Sanktionspaket gegen Russland wird auch das Verbot verhängt, aus Russland stammende, aus- oder durch das Land durchgeführte Diamanten einzuführen, zu kaufen oder zu verbringen. In enger Zusammenarbeit mit den G7-Mitgliedern zielt die neue Verordnung darauf ab, den russischen Diamantenhandel in der EU zu verbieten und damit die Einnahmen Russlands aus der Ausfuhr von Diamanten nach Europa und weltweit zu verringern. Das Verbot für die Einfuhr von in Russland abgebauten, verarbeiteten oder hergestellten Diamanten (mit Ausnahme von Industriediamanten) wird spätestens am 1. Januar 2024 umgesetzt. Im Laufe des Jahres erfolgt die schrittweise Einführung eines indirekten Einfuhrverbots durch Ausweitung auf in Drittländern verarbeitete russische Diamanten.

Weitere Maßnahmen

Darüber hinaus umfassen die neuen Sanktionen die folgenden Maßnahmen:

  • Sanktionierung von über 140 weiteren natürlichen und juristischen Personen und Einfrierung ihrer Vermögenswerte.
  • Aufnahme von 29 zusätzlichen Organisationen aus Russland oder anderen Drittländern, die mit dem russischen militärisch-industriellen Komplex in Verbindung stehen, in die Liste des Anhang IV der Verordnung 833/2014, die bei der Erteilung von Genehmigungen durch Mitgliedsstaaten zur berücksichtigen ist.
  • Einfuhrverbot für Rohstoffe für die Stahlproduktion, verarbeitete Aluminiumprodukte und andere Metallwaren sowie für verflüssigtes Propangas (LPG) gemäß bestimmter Zolltarifnummern.
  • Verbot der Bereitstellung von unternehmens- und designbezogener Software an für russische Regierung oder russische Unternehmen.

Inkrafttreten des Sanktionspakets

Die Änderungen des zwölften Sanktionspakets gegen Russland sind am 18. bzw. 19. Dezember 2023 in Kraft getreten.

Was sollen Unternehmen jetzt tun?

Wie auch bei den vorherigen Sanktionspaketen gilt es nun zu prüfen, ob

  • bestehende ebenso wie neue Geschäftskontakte nunmehr sanktioniert sind und
  • hergestellte und vertriebene Produkte oder Technologien von den neuen Verboten betroffen sind.

Vor dem Hintergrund der neuen Durchfuhrverbote und der neuen vertraglichen Verpflichtung, ein Verbot des Re-Exports in bestimmte Verträge aufzunehmen, sollten auch Verträge mit Kunden und Frachtführern geprüft und gegebenenfalls um die erforderlichen Regelungen ergänzt werden.

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Mareike Heesing<br/>LL.M. (Köln/Paris I)

Mareike Heesing
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