Außenhandel24.02.2022 Newsletter

Ukraine-Konflikt: Europäische Union und USA verhängen Sanktionen gegen Russland

In den letzten Tagen hat sich die Lage in der Ukraine brisant zugespitzt. Die USA und die EU erließen neue Sanktionen. Wir erläutern, welche Sanktionen erlassen wurden und was Unternehmen mit Geschäft in Russland oder der Ukraine nun beachten müssen. 

Am 23. Februar 2022 erließ die EU insbesondere folgende Verordnungen: 

  • Verordnung 2022/259 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 
  • Verordnung 2022/262 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, 
  • Verordnung 2022/263 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete

Die EU erließ zudem Änderungen der zugehörigen Durchführungsverordnungen und der entsprechenden GASP-Beschlüsse. Diese finden Sie im Amtsblatt der EU.

Die USA erließen ebenfalls neue Sanktionen, insbesondere gegen Nord Stream 2. 

Europäischer Fokus bisher auf Separatistengebieten

Die neuen EU Verordnungen umfassen: 

  • Sanktionen gegen die 351 Mitglieder der russischen Staatsduma (Unterhaus des Parlaments), die am 15. Februar für den Appell an Präsident Putin gestimmt haben, die Unabhängigkeit der selbsternannten "Republiken" Donezk und Luhansk anzuerkennen
  • Sanktionen gegen weitere 27 Personen und Einrichtungen, die zur Untergrabung oder Bedrohung der territorialen Integrität, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine beigetragen haben
  • Beschränkungen der wirtschaftlichen Beziehungen zu den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Oblaste Donezk und Luhansk
  • Beschränkungen für den Zugang des russischen Staates und der russischen Regierung zu den Kapital- und Finanzmärkten und -dienstleistungen der EU

Die Verordnungen haben insgesamt die sogenannten Separatistengebiete im Fokus. Sie enthalten Ein- und Ausfuhrverbote bestimmter Güter des Verkehrs-, Telekommunikations- Energie-, Mineröl- und Gassektors in diese Gebiete (im Anhang II der Verordnung 2022/263).

Um Missverständnissen vorzubeugen: Sie erweitern nicht den Genehmigungsvorbehalt für Verkäufe oder Ausfuhren von Gütern und Technologien gemäß Anhang II der Verordnung 833/2014 an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder wenn diese Ausrüstung oder Technologie für eine Nutzung in Russland bestimmt ist. 

Die Sanktionen vom 23. Februar sind daher nur für eine kleine Gruppe deutscher Unternehmen relevant. 

Neue Sanktionen der EU mit wesentlich weiterreichenden Folgen für die deutsche und europäische Wirtschaft stehen aber unmittelbar bevor. Welche Form diese Sanktionen annehmen, ist bisher nicht bekannt. Kommissionspräsidentin von der Leyen sagte heute Morgen: „Mit diesem Paket werden wir auf strategische Sektoren der russischen Wirtschaft zielen, indem wir ihren Zugang zu Schlüsseltechnologien und Märkten blockieren“ und „Wir werden die wirtschaftliche Basis Russlands schwächen und seine Fähigkeit, sich zu modernisieren.“ Zudem sei es geplant, russische Vermögenswerte in der EU einzufrieren und den Zugang russischer Banken zum europäischen Finanzmarkt zu „beenden“. „Diese Sanktionen sind darauf angelegt, die Interessen des Kremls und seine Fähigkeiten, den Krieg zu finanzieren, mit hohen Kosten zu belegen“. 

US-Sanktionen gegen Nord Stream 2-Sanktionen hinsichtlich non-US Persons nicht eindeutig

Auch die USA haben mit Sanktionen reagiert.

Durch die gestern erlassenen US-Sanktionen wird unter anderem Nord Stream 2 nunmehr auf der Specially Designated Persons List (SDN-List) geführt. Somit ist es jedenfalls US-Personen verboten, mit dieser Gesellschaft - oder in ihrem Eigentum stehenden Tochtergesellschaften – direkt oder indirekt Geschäfte zu machen (primary sanctions). Ob dieses Verbot auch für Personen außerhalb der USA gilt (secondary sanctions), geht aus den Sanktionen nicht mit hervor. Das zur Verfügung stehende Material spricht aber dafür, dass es sich gegenwärtig nicht um auch für non-US persons unmittelbar geltende Sanktionen handelt. 

Auch die USA arbeiten nach den Ereignissen der vergangenen Nacht an weiteren, tiefer gehenden Sanktionen, mit deren Erlass jederzeit zu rechnen ist. 

Was ist jetzt zu tun?

Monitoring

Jedes Unternehmen mit Geschäft in Russland oder der Ukraine, insb. den sogenannten Separatistengebieten, muss jetzt zwingend ein enges Monitoring der rechtlichen Entwicklungen aufsetzen. Die rechtlichen Grundlagen für Geschäft mit dieser Region werden sich in der nächsten Zeit – soweit vorhersagbar – dramatisch verändern und die Reaktionszeiten dürften kurz sein. (Die wind down period für Geschäft mit Nord Stream 2 endet nach den US-Bestimmungen bereits am 2. März 2022.)

Sanctions Screening

Dem Sanctions Screening – also die Überprüfung der Geschäftspartner – ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Die Erweiterung der Sanctions List ist gesetzgebungstechnisch sehr leicht möglich und geschieht daher oft ohne große Aufmerksamkeit zu erzeugen. Die Aktualität des Screenings und der Grundlagen des Screenings sind daher wichtiger denn je. Dem Screening ist in diesen Tagen also eine besonders hohe Aufmerksamkeit zu schenken.

Task force

Insbesondere bei substantiellem Geschäft mit der betroffenen Region, sollte eine task force zusammengestellt werden, die in jedem Fall die Bereiche Recht, Compliance, Key Account Management und Öffentlichkeitsarbeit abdecken sollte. Eine enge Anbindung an die Unternehmensleitung wird dringend empfohlen. Einige Unternehmen haben diese Teams in Zuständigkeiten unterteilt – für die USA und für die EU.

Es ist nicht auszuschließen, dass schon sehr bald harte Entscheidungen getroffen werden müssen. 
 

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Stephan Müller

Stephan Müller

PartnerRechtsanwalt

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