Fremdpersonal Compliance Check

Fremdpersonal Compliance Check

Fremdpersonal Compliance Check

Die Beauftragung Dritter durch die Unternehmen ist ein typischer Geschäftsvorgang. Stets dann, wenn Dritte Aufgaben erhalten, die in engem Zusammenhang mit der Organisation oder in Betriebsprozesse des Unternehmens fallen und man damit von einem Fremdpersonaleinsatz spricht, kann es kritisch werden.  

Mit der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in 2017 hatte der Gesetzgeber die rechtlichen Anforderungen an die Beauftragung Dritter deutlich verschärft. Nicht nur die Verhinderung einer illegalen Arbeitnehmerüberlassung, sondern auch die Schein-Selbständigkeit standen im Fokus. Eine Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen, u.a. die Crowd-Worker Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 01.12.2020, Az. 9 AZR 102/20), und weitergehender gesetzlicher Initiativen wie z.B. die Änderungen des Statusfeststellungsverfahrens zum 01.04.2022 lassen damit den Fremdpersonaleinsatz zu einem Dauerbrenner für die Unternehmen werden.

Erfolgt eine illegale Arbeitnehmerüberlassung oder werden Schein-Selbständige beauftragt, laufen Unternehmen in die Gefahr erheblicher Compliance-Risiken. Dieses betrifft primär empfindliche Bußgelder bis zu 500.000 Euro und Strafbarkeitsrisiken. Darüber hinaus stehen behördliche Zahlungsforderungen im Raum. Ungeachtet dessen geht die Rechtsprechung auch davon aus, dass bei unzulässigen Vertragsgestaltungen bei mangelhafter Leistung Haftungsansprüche gegen den Dritten ausgeschlossen sind.

Mit unserem Fremdpersonal Compliance Check können Sie in wenigen Minuten eine digitalisierte Prüfung der beabsichtigten Beauftragung von Fremdpersonal vornehmen. Ihnen steht ein Ampelsystem zur Verfügung, welches die Risiken visualisiert. Daneben stehen Ihnen Kurzauswertungen zur weiteren Verwendung zur Verfügung.

Gerne senden wir Ihnen bei Interesse das Passwort zu, mit dem Sie unser Tool nutzen können. Bitte wenden Sie sich an unseren Ansprechpartner Jörn Kuhn.

Jörn Kuhn

Jörn Kuhn

PartnerRechtsanwaltFachanwalt für Arbeitsrecht

Konrad-Adenauer-Ufer 23
50668 Köln
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