Kartellrecht und Fusionskontrolle

Ihre Projekte werden komplexer: Wir beherrschen die Herausforderungen.
Die digitalen Märkte fordern das klassische Kartellrecht heraus. Unternehmen werden zusätzliche Regelungen auferlegt.
Wir beraten Unternehmen im europäischen und deutschen Kartellrecht sowie im deutschen und europäischen Fusionskontrollrecht. Schwerpunkt sind u. a. kartellrechtliche Compliance, Vertriebssysteme sowie die Betreuung von Kartell- und Bußgeldverfahren. Darüber hinaus verfügen wir über eine hohe Expertise im Bereich der kartellrechtlichen Prozessführung. So vertreten wir regelmäßig in kartellrechtlichen Schadensersatzklagen auf Kläger- und Beklagtenseite.
Besondere Expertise haben wir in den Bereichen der Zulieferer zur Automobilindustrie, Chemie, Presse, Sport und Verpackungen.
Unser Team erarbeitet kreative Lösungen. In Zusammenarbeit mit den Kollegen aus den Bereichen Gesellschafts- Prozess- und Arbeitsrecht identifizieren wir frühzeitig die optimale Lösung und setzen sie kurzfristig um.
Unser Beratungsangebot im Bereich Kartellrecht und Fusionskontrolle umfasst u. a.:
- Vertragsgestaltungen, insbesondere im Vertriebskartellrecht sowie bei Kooperationen und Arbeitsgemeinschaften
- Compliance-Schulungen und Audits
- Kartell- und Bußgeldverfahren vor dem Bundeskartellamt und vor der Europäischen Kommission
- Begleitung im Fall kartellrechtlicher Durchsuchungen („Dawn Raids“)
- Fusionskontrollverfahren beim Bundeskartellamt und bei der Europäischen Kommission
- Koordinierung von internationalen Fusionskontrollverfahren in Zusammenarbeit mit führenden Kanzleien in anderen Jurisdiktionen
- Zivilstreitigkeiten vor ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten sowie Streitigkeiten vor den europäischen Gerichten
Awards
Legal 500 Deutschland, 2022
Sehr große fachliche Expertise.
WirtschaftsWoche
Top-Kanzlei im Kartellrecht.
Chambers Europe
Consistently strong advice and a high level of partner involvement.
Kanzleimonitor
Zum dritten Mal Top 10 Kanzlei im Bereich Kartellrecht.
Das Team
Newsbeiträge
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Compliance & Internal Investigations / Kartellrecht und Fusionskontrolle08.05.2025 Newsletter
Bußgelder wegen unzulässiger vertikaler Preisbindung: Bundeskartellamt geht gegen Sennheiser und Sonova vor
Ein aktueller Fall des Bundeskartellamts zeigt in besonderer Deutlichkeit, dass (kartellrechtliche) Compliance-Schulungen allein noch kein Garant für regelkonformes Verhalten sind, sondern Unternehmen gut beraten sind, die Einhaltung gesetzlicher Spielregeln kontinuierlich zu überwachen.
Mergers & Acquisitions / Kartellrecht und Fusionskontrolle / Bank- und Kapitalmarktrecht, Finanzierungen08.05.2025 Pressemitteilungen
Oppenhoff berät MRH Trowe-Gruppe beim Erwerb der Heubeck AG
Oppenhoff hat die MRH Trowe & Lurse GmbH beim Erwerb der Heubeck AG strategisch und regulatorisch beraten.
Digital BusinessKartellrecht und Fusionskontrolle24.04.2025 Newsletter
EuGH bejaht Zugangsansprüche zu digitalen Plattformen: Verfeinerung der Essential-Facilities-Doctrine
Der Europäische Gerichtshof hat im Februar 2025 in einem wichtigen Urteil „Android Auto“ (EuGH, Urteil vom 25.2.2025, C‑233/23) die Anwendung der Essential-Facilities-Doctrine im Kontext digitaler Plattformen präzisiert. Der Gerichtshof stellte fest, dass die Weigerung eines marktbeherrschenden Unternehmens, die Interoperabilität seiner Plattform mit einer Drittanbieter-App zu gewährleisten, missbräuchlich sein kann. Dabei muss die Plattform für die kommerzielle Nutzung der App durch den Drittanbieter nicht unverzichtbar sein, es reicht bereits aus, dass sie die App für die Nutzer attraktiver macht.