Kartellrecht und Fusionskontrolle

Kartellrecht und Fusionskontrolle

Ihre Projekte werden komplexer: Wir beherrschen die Herausforderungen.

Die digitalen Märkte fordern das klassische Kartellrecht heraus. Unternehmen werden zusätzliche Regelungen auferlegt.

Wir beraten Unternehmen im europäischen und deutschen Kartellrecht sowie im deutschen und europäischen Fusionskontrollrecht. Schwerpunkt sind u. a. kartellrechtliche Compliance, Vertriebssysteme sowie die Betreuung von Kartell- und Bußgeldverfahren. Darüber hinaus verfügen wir über eine hohe Expertise im Bereich der kartellrechtlichen Prozessführung. So vertreten wir regelmäßig in kartellrechtlichen Schadensersatzklagen auf Kläger- und Beklagtenseite.

Besondere Expertise haben wir in den Bereichen der Zulieferer zur Automobilindustrie, Chemie, Presse, Sport und Verpackungen.

Unser Team erarbeitet kreative Lösungen. In Zusammenarbeit mit den Kollegen aus den Bereichen Gesellschafts- Prozess- und Arbeitsrecht identifizieren wir frühzeitig die optimale Lösung und setzen sie kurzfristig um. 

Unser Beratungsangebot im Bereich Kartellrecht und Fusionskontrolle umfasst u. a.:

  • Vertragsgestaltungen, insbesondere im Vertriebskartellrecht sowie bei Kooperationen und Arbeitsgemeinschaften
  • Compliance-Schulungen und Audits
  • Kartell- und Bußgeldverfahren vor dem Bundeskartellamt und vor der Europäischen Kommission
  • Begleitung im Fall kartellrechtlicher Durchsuchungen („Dawn Raids“)
  • Fusionskontrollverfahren beim Bundeskartellamt und bei der Europäischen Kommission
  • Koordinierung von internationalen Fusionskontrollverfahren in Zusammenarbeit mit führenden Kanzleien in anderen Jurisdiktionen
  • Zivilstreitigkeiten vor ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten sowie Streitigkeiten vor den europäischen Gerichten
Dr. Daniel Dohrn

Dr. Daniel Dohrn

PartnerRechtsanwalt

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Sehr große fachliche Expertise.

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Top-Kanzlei im Kartellrecht.

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Zum dritten Mal Top 10 Kanzlei im Bereich Kartellrecht.

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Personalmärkte unter Druck: EU-Kartellbehörden verhängen Bußgelder wegen No-Poach Agreements

Abwerbeverbote sind ins Visier der Kartellbehörden geraten: Die Europäische Kommission hat zum ersten Mal Bußgelder wegen Kartellabsprachen auf dem Arbeitsmarkt verhängt. Mit ihrem Beschluss vom 2. Juni 2025 stellt sie klar, dass der „War for Talents“ nicht durch einen gegenseitigen Abwerbeverzicht ausgebremst werden darf. Nur eine Woche später zog die französische Kartellbehörde nach und sanktionierte No-Poach Agreements ebenfalls mit hohen Bußgeldern.

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EuGH präzisiert Voraussetzungen für Verbote des aktiven Verkaufs im Alleinvertrieb

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 8. Mai 2025 (EuGH, Urt. v. 8.5.2025, C-581/23) wesentliche Anforderungen an die kartellrechtliche Zulässigkeit von Verkaufsverboten im Rahmen von Alleinvertriebssystemen präzisiert. Ein Anbieter darf seinen Händlern den aktiven Ver-kauf in ein einem anderen Händler exklusiv zugewiesenes Gebiet verbieten, wenn er seine übrigen Händler zuvor ausreichend über den Bestand und den Schutz der Exklusivgebiete informiert hat und die Händler der Beschränkung ausdrücklich oder durch konkludentes Verhalten zugestimmt haben.

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