Beihilferecht

An Ihrer Seite, wenn Förderung auf dem Prüfstand steht.
Unternehmen, die Zuwendungen erhalten, müssen damit rechnen, dass diese als Beihilfe eingeordnet werden. Wettbewerber können dagegen vorgehen. Wir stehen an Ihrer Seite, gleich in welcher Situation.
Wir beraten Unternehmen, Behörden und öffentliche Institutionen umfassend im Europäischen Beihilferecht. Ein Schwerpunkt ist die Vertretung vor den europäischen Gerichten und – auf nationaler Ebene – die gerichtliche Durchsetzung des Beihilferechts gegenüber Wettbewerbern. In beiden Bereichen haben wir über die Jahre Präzedenzentscheidungen erzielt, die den Bereich nachhaltig geprägt haben.
Besondere Expertise haben wir in den Bereichen Luftverkehr, Infrastruktur, Energieversorgung, Kreditinstitute sowie öffentliche Unternehmen und Beteiligungen.
Unser Beratungsangebot im Bereich Beihilferecht umfasst u. a.:
- Beihilferechtliche Compliance und Schulungen
- Vertretung von Unternehmen gegenüber der Europäischen Kommission, vor europäischen Gerichten sowie vor nationalen Behörden und Gerichten
- Private Durchsetzung des Beihilferechts, insbesondere gegenüber Wettbewerbern
- Rückforderung von Beihilfen
- Beratung im Rahmen von Forschungskooperationen
- Beratung im Rahmen von Akquisitionen, Veräußerungen und Umstrukturierungen
- Beratung im Rahmen von öffentlichen Finanzierungen
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Dr. Simon Spangler
LL.M. (UCT)
PartnerRechtsanwalt
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Awards
JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien, 2021/22
Das Team hat sich einen Namen bei der Beratung zu Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen gemacht.