Beihilferecht

Beihilferecht

An Ihrer Seite, wenn Förderung auf dem Prüfstand steht.

Unternehmen, die Zuwendungen erhalten, müssen damit rechnen, dass diese als Beihilfe eingeordnet werden. Wettbewerber können dagegen vorgehen. Wir stehen an Ihrer Seite, gleich in welcher Situation.

Wir beraten Unternehmen, Behörden und öffentliche Institutionen umfassend im Europäischen Beihilferecht. Ein Schwerpunkt ist die Vertretung vor den europäischen Gerichten und – auf nationaler Ebene – die gerichtliche Durchsetzung des Beihilferechts gegenüber Wettbewerbern. In beiden Bereichen haben wir über die Jahre Präzedenzentscheidungen erzielt, die den Bereich nachhaltig geprägt haben.

Besondere Expertise haben wir in den Bereichen Luftverkehr, Infrastruktur, Energieversorgung, Kreditinstitute sowie öffentliche Unternehmen und Beteiligungen.

Unser Beratungsangebot im Bereich Beihilferecht umfasst u. a.:

  • Beihilferechtliche Compliance und Schulungen
  • Vertretung von Unternehmen gegenüber der Europäischen Kommission, vor europäischen Gerichten sowie vor nationalen Behörden und Gerichten
  • Private Durchsetzung des Beihilferechts, insbesondere gegenüber Wettbewerbern
  • Rückforderung von Beihilfen
  • Beratung im Rahmen von Forschungskooperationen
  • Beratung im Rahmen von Akquisitionen, Veräußerungen und Umstrukturierungen
  • Beratung im Rahmen von öffentlichen Finanzierungen
  • Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Dr. Daniel Dohrn

Dr. Daniel Dohrn

PartnerRechtsanwalt

Konrad-Adenauer-Ufer 23
50668 Köln
T +49 221 2091 441
M +49 172 1479758

E-Mail

LinkedIn

Awards

Das Team hat sich einen Namen bei der Beratung zu Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen gemacht.

JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien, 2021/22

Das Team

Newsbeiträge

Relevante Newsbeiträge

Förderung von Unternehmen durch den Clean Industrial Deal und CISAF: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Am 26. Februar 2025 hat die EU-Kommission mit dem Clean Industrial Deal (CID) ihre Strategie zur Dekarbonisierung der europäischen Wirtschaft vorgestellt (siehe unser Beitrag „EU-Kommission veröffentlicht Clean Industrial Deal“). Sie hat nun die Rahmenbedingungen für verschiedene Förderungen in dem Bereich verabschiedet: Das Clean Industrial Deal State Aid Framework (CISAF) sieht für Unternehmen der EU-Mitgliedsstaaten diverse förderfähige Beihilfen zur Umsetzung klimafreundlicher Projekte vor.

Zum Beitrag

EuGH präzisiert Voraussetzungen für Verbote des aktiven Verkaufs im Alleinvertrieb

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 8. Mai 2025 (EuGH, Urt. v. 8.5.2025, C-581/23) wesentliche Anforderungen an die kartellrechtliche Zulässigkeit von Verkaufsverboten im Rahmen von Alleinvertriebssystemen präzisiert. Ein Anbieter darf seinen Händlern den aktiven Ver-kauf in ein einem anderen Händler exklusiv zugewiesenes Gebiet verbieten, wenn er seine übrigen Händler zuvor ausreichend über den Bestand und den Schutz der Exklusivgebiete informiert hat und die Händler der Beschränkung ausdrücklich oder durch konkludentes Verhalten zugestimmt haben.

Zum Beitrag

Beihilferecht11.01.2024 Newsletter

Wichtige Änderungen im Beihilferecht: Die neuen De-minimis-Verordnungen im Überblick

Staatliche Subventionen von EU-Mitgliedstaaten unterliegen dem EU-Beihilferecht (Art. 107 ff. AEUV). Danach sind staatliche Beihilfen grundsätzlich verboten, da sie den Wettbewerb verzerren können. Nur ausnahmsweise können sie gerechtfertigt sein. Für staatliche Beihilfen besteht daher ein sogenanntes „Anmelde- und Stillhalteerfordernis“. Das heißt: staatliche Beihilfen sind von den Mitgliedstaaten bei der EU-Kommission anzumelden und dürfen erst ausgeführt werden, wenn die EU-Kommission diese genehmigt hat.

Zum Beitrag

NL Anmeldung