Web-Seminar Fokus Arbeitsrecht – LIVE

22.02.2024Online

Neuregelung der Betriebsratsvergütung – Schafft der Gesetzesentwurf der Bundesregierung nun endlich Klarheit?

Die Bundesregierung hat am 1. November 2023 einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der Rechtsunsicherheiten bei der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern beenden soll. Diese waren nach einem Urteil des BGH vom 10. Januar 2023 im VW-Prozess entstanden. Die Urteilsgründe ließen vermuten, dass die BGH-Richter bei der Prüfung des Untreuestraftatbestandes strengere Maßstäbe bei der Frage der rechtmäßigen Vergütung von Betriebsratsmitgliedern anlegen. Als unmittelbare Folge hatten viele Unternehmen die Vergütung von Betriebsratsmitgliedern präventiv gekürzt, um – strafrechtliche – Haftungsrisiken zu vermeiden. Die Bundesregierung möchte daher die §§ 37, 78 BetrVG ändern, um für (mehr) Klarheit zu sorgen.

Was sich ändern soll und welche Handlungsspielräume Unternehmen verbleiben, erklären Ihnen unsere Experten Isabel Hexel und Dr. Johannes Kaesbach.

Da vor allem Organmitglieder und Führungskräfte, die über Betriebsratsvergütungen entscheiden müssen, einem erhöhten Strafbarkeitsrisiko ausgesetzt sind, ist die Betriebsratsvergütung regelmäßig zu überprüfen.

Was Sie dabei beachten müssen, erklären wir Ihnen in unserem Web-Seminar Fokus Arbeitsrecht – LIVE:

 22.02.2024, von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr

(Sobald Sie sich erfolgreich für das Web-Seminar angemeldet haben, erhalten Sie den Einwahldaten-Link mit separater E-Mail)

Referierende

Louisa Kulke

Louisa Kulke

Marketing & Event Specialist

Konrad-Adenauer-Ufer 23 50668 Köln+49 221 2091-453[email protected]

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