Web-Seminar Fokus Arbeitsrecht – LIVE
22.02.2024Online
Neuregelung der Betriebsratsvergütung – Schafft der Gesetzesentwurf der Bundesregierung nun endlich Klarheit?
Die Bundesregierung hat am 1. November 2023 einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der Rechtsunsicherheiten bei der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern beenden soll. Diese waren nach einem Urteil des BGH vom 10. Januar 2023 im VW-Prozess entstanden. Die Urteilsgründe ließen vermuten, dass die BGH-Richter bei der Prüfung des Untreuestraftatbestandes strengere Maßstäbe bei der Frage der rechtmäßigen Vergütung von Betriebsratsmitgliedern anlegen. Als unmittelbare Folge hatten viele Unternehmen die Vergütung von Betriebsratsmitgliedern präventiv gekürzt, um – strafrechtliche – Haftungsrisiken zu vermeiden. Die Bundesregierung möchte daher die §§ 37, 78 BetrVG ändern, um für (mehr) Klarheit zu sorgen.
Was sich ändern soll und welche Handlungsspielräume Unternehmen verbleiben, erklären Ihnen unsere Experten Isabel Hexel und Dr. Johannes Kaesbach.
Da vor allem Organmitglieder und Führungskräfte, die über Betriebsratsvergütungen entscheiden müssen, einem erhöhten Strafbarkeitsrisiko ausgesetzt sind, ist die Betriebsratsvergütung regelmäßig zu überprüfen.
Was Sie dabei beachten müssen, erklären wir Ihnen in unserem Web-Seminar Fokus Arbeitsrecht – LIVE:
22.02.2024, von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr
(Sobald Sie sich erfolgreich für das Web-Seminar angemeldet haben, erhalten Sie den Einwahldaten-Link mit separater E-Mail)
Referierende

Isabel Hexel ist ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und bekannt für ihre besondere Erfahrung im Bereich der arbeitsrechtlichen Compliance, insbesondere im Umgang mit Internal Investigations als auch der vertragsrechtlichen Gestaltung beim Einsatz flexibler Personalressourcen. Sie unterstützt ihre Mandanten bei ihren Herausforderungen sowohl im Individual- als auch Kollektivarbeitsrecht, beispielsweise in Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften im Rahmen von Restrukturierungen, betrieblichen Einigungsstellen oder im Bereich New Work.
Isabel Hexel ist Mitglied der Compliance-Gruppe bei Oppenhoff und der Sektorgruppe Handel und Konsumgüter. Sie leitet die Gruppe Nachhaltigkeit der Sozietät.

Johannes Kaesbach berät und vertritt nationale und internationale Unternehmen auf sämtlichen Gebieten des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Seine Tätigkeit umfasst die Gestaltung, Durchführung und Beendigung von Arbeits- und Dienstverträgen. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der arbeitsrechtlichen Compliance, insbesondere im Antidiskriminierungs- und Arbeitsschutzrecht. Er ist zudem erfahren in der Beratung betriebsverfassungsrechtlicher Fragen und der Begleitung von Verhandlungen zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern.