Außenhandel

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Alles bleibt anders. Bleiben Sie auf dem Laufenden.

Stetiger Wandel auf politischer Ebene und in der Weltwirtschaft erfordern umfassendes Know-how zu Handelswegen und Exportkontroll-Compliance. Sie nennen das Ziel, wir finden einen Weg.

Themen wie Investitionskontrolle oder Sanktionen erfordern viel Erfahrung. Mit führender Expertise beraten wir Unternehmen, Logistikdienstleister und Finanzinstitute bei der Entwicklung und Umsetzung von Compliance-Strategien, bei der Vertragsgestaltung, in Genehmigungs- und Auskunftsverfahren sowie im Tagesgeschäft.

Wir vertreten Unternehmen vor den nationalen Behörden und der Europäischen Kommission sowie vor Finanz- und Verwaltungsgerichten bis hin zum Europäischen Gerichtshof. In Straf- und Bußgeldverfahren vertreten wir Unternehmen und ihre leitenden Mitarbeiter.

Zu unseren Beratungsschwerpunkten im Bereich Außenhandel zählen u. a.:

  • Grenzüberschreitende Transaktionen: Investitionsprüfung und Kartellrecht
  • Außenwirtschaftsrecht/Exportkontrolle
  • Wirtschaftssanktionen und Embargos
  • Internationales Vertragsrecht
  • Verbrauchsteuerrecht
  • WTO-Recht und weitere internationale Wirtschaftsabkommen
  • Zollrecht

Unsere spezialisierte, interdisziplinäre Oppenhoff Foreign Trade Group berät Sie darüber hinaus zu den aktuellen Herausforderungen in den Bereichen Exportkontrolle, Sanktionen, Zoll- und Außenwirtschaftsrecht sowie bei internationalen Handelsstreitigkeiten.

Stephan Müller

Stephan Müller

PartnerRechtsanwalt

Konrad-Adenauer-Ufer 23
50668 Köln
T +49 221 2091 448
M +49 173 3088 038

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Zum neunten Mal in Folge Platz 1 für Außenhandel & Exportkontrolle in Deutschland.

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