Cornelia-Cristina Scupra ist seit 2017 Rechtsanwältin bei Oppenhoff. Sie absolvierte ihre juristische Ausbildung an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main. Studiumsbegleitend war sie für Freshfields Bruckhaus Deringer in Frankfurt am Main (People & Reward/Arbeitsrecht) tätig. Ihre Referendarausbildung absolvierte sie unter anderem bei White & Case LLP (Arbeitsrecht) und DLA Piper UK LLP (Arbeitsrecht) in Frankfurt am Main.

Schwerpunkte
Cornelia-Cristina Scupra ist im Bereich Arbeitsrecht tätig. Sie berät nationale und internationale Unternehmen auf sämtlichen Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, insbesondere zur Gestaltung, Durchführung und Beendigung von Arbeits- und Dienstverträgen. Ein besonderer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist die Beratung von Arbeitgebern zum Betriebsrentenrecht sowie die sozialversicherungsrechtliche Beratung und die arbeitsrechtliche Begleitung von M&A-Transaktionen. Cornelia-Cristina Scupra begleitet zudem Mandanten in Restrukturierungsprojekten und vertritt Arbeitgeber vor den deutschen Arbeitsgerichten.
Cornelia-Cristina Scupra ist Mitglied im Latin America Desk bei Oppenhoff und in der Sektorgruppe Handel und Konsumgüter.
Beruflicher Werdegang
Cornelia-Cristina Scupra
Junior PartnerinRechtsanwältin
Sprachen
Deutsch, Englisch, Spanisch, Rumänisch
Bockenheimer Landstraße 2-4
60306 Frankfurt am Main
T +49 69 707968 215
M +49 152 533373 40
Artikel und Aufsätze
Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung gilt ausnahmslos und bedingungslos
DER BETRIEB v. 31.01.2022, Heft 5, S. 259
Zur Zulässigkeit der Kürzung der betrieblichen Altersversorgung von Teilzeitarbeitskräften bei Beachtung des Pro-rata-temporis-Grundsatzes
DER BETRIEB v. 07.12.2020, Heft 49, S. 2640 (gemeinsam mit Anja Dombrowsky)
Keine arbeitszeitrechtlichen Vorgaben für Sitzungen der Einigungsstelle
DER BETRIEB v. 12.10.2020, Heft 41, S. 2185-2189 (gemeinsam mit Jörn Kuhn)
Betriebsratswahlen: Mitwirkungspflichten des Betriebsrats im gerichtlichen Anfechtungsverfahren
DER BETRIEB v. 27.11.2019 (gemeinsam mit Anja Dombrowsky)
Spätehenklauseln mit fester Altersgrenze wirksam
DER BETRIEB v. 05.08.2019 (gemeinsam mit Anja Dombrowsky)
Diskriminierende Urlaubsstaffelung nach dem Lebensalter
DER BETRIEB v. 11.06.2019, S. 1336
Business Continuity Management: Störfälle und Handlungsoptionen für Arbeitgeber
DER BETRIEB v. 15.02.2019, S. 367-372 (gemeinsam mit Jörn Kuhn)
Auslandsentsendungen innerhalb der EU – Praxisfragen zur A1-Bescheinigung
DER BETRIEB v. 24.08.2018 (gemeinsam mit Jörn Kuhn)
Tarifliche Mehrarbeitszuschläge: Keine Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten
DB kompakt v. 26.04.2018, DB1268984 (gemeinsam mit Jörn Kuhn)
Kein Kündigungsschutz für Organe
DER BETRIEB v. 09.03.2018, S. 581 (gemeinsam mit Anja Dombrowsky)