Cornelia-Cristina Scupra

Arbeitsrecht

Cornelia-Cristina Scupra

Schwerpunkte

Cornelia-Cristina Scupra ist im Bereich Arbeitsrecht tätig. Sie berät nationale und internationale Unternehmen auf sämtlichen Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, insbesondere zur Gestaltung, Durchführung und Beendigung von Arbeits- und Dienstverträgen. Ein besonderer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist die Beratung von Arbeitgebern zum Betriebsrentenrecht sowie die sozialversicherungsrechtliche Beratung und die arbeitsrechtliche Begleitung von M&A-Transaktionen. Cornelia-Cristina Scupra begleitet zudem Mandanten in Restrukturierungsprojekten und vertritt  Arbeitgeber vor den deutschen Arbeitsgerichten. 

Cornelia-Cristina Scupra ist Mitglied im Latin America Desk bei Oppenhoff und in der Sektorgruppe Handel und Konsumgüter. 

Beruflicher Werdegang

Cornelia-Cristina Scupra ist seit 2017 Rechtsanwältin bei Oppenhoff. Sie absolvierte ihre juristische Ausbildung an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main. Studiumsbegleitend war sie für Freshfields Bruckhaus Deringer in Frankfurt am Main (People & Reward/Arbeitsrecht) tätig. Ihre Referendarausbildung absolvierte sie unter anderem bei White & Case LLP (Arbeitsrecht) und DLA Piper UK LLP (Arbeitsrecht) in Frankfurt am Main.

Cornelia-Cristina Scupra

Junior PartnerinRechtsanwältin

Sprachen
Deutsch, Englisch, Spanisch, Rumänisch

Bockenheimer Landstraße 2-4
60306 Frankfurt am Main
T +49 69 707968 215
M +49 152 533373 40

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