27.08.2019 Newsletter

EU-Studie: Zunehmend konsequentere Anwendung des Beihilferechts durch nationale Gerichte

Nationale Gerichte wenden das EU-Beihilferecht zunehmend konsequenter an. Das ist das Ergebnis einer Studie der Europäischen Kommission zur Durchsetzung des Beihilferechts durch die nationalen Gerichte in allen 28 EU-Mitgliedsstaaten. Sie enthält in den Länderberichten unter anderem zum Stand der Umsetzung außerdem eine Übersicht über die wichtigsten beihilferechtlichen Entscheidungen in der EU zwischen 2007 und 2018. Den Länderbericht für Deutschland erstellte ein Oppenhoff-Team unter Federführung von Partner Dr. Andrés Martin-Ehlers.

Trotz der allgemein strikteren Durchsetzung des Beihilferechts halten sich deutsche Gerichte aber nicht immer an Unionsrecht und Urteile der europäischen Gerichte; bisweilen übergehen sie diese sogar.

Dr. Andrés Martin-Ehlers: „Erhebliche Differenzen, wie etwa zwischen Bundesverwaltungsgericht und Europäischer Kommission bzw. EuG im Fall Tierkörperbeseitigung, dürften aber zunehmend der Vergangenheit angehören. Das Beihilferecht wird sich zukünftig in Deutschland noch stärker etablieren.“

Unternehmen sollten sich daher keinesfalls auf eine ausbleibende Einordnung von Zuwendungen als Beihilfe verlassen. Erst kürzlich hat die EU-Kommission in ihrer „Bekanntmachung über die Rückforderung rechtswidriger und mit dem Binnenmarkt unvereinbarer staatlicher Beihilfen“ (2019/C 247/01) neue Regeln zur strikten Rückforderung rechtswidriger Beihilfen formuliert.

Die vollständigen Studienergebnisse inklusive der einzelnen Länderberichte sind zu finden unter: https://state-aid-caselex-accept.mybit.nl/report

 

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