Außenhandel05.05.2022 Newsletter

EU-Kommission streicht Russland als Bestimmungsland aus dem Geltungsbereich der allgemeinen Ausfuhrgenehmigung der Union

Die EU-Kommission hat in Reaktion auf den andauernden völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine mit der Delegierten Verordnung (EU) 2022/699 vom 3. Mai 2022 als weitere Maßnahme die bislang bestehenden allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen der Union für Russland gestrichen.

Allgemeine Ausfuhrgenehmigungen (AGG) sind Ausfuhrgenehmigungen, welche die Ausfuhr mehrerer oder einer Vielzahl von Gütern an eine unbeschränkte Anzahl von Empfängern gestatten. Voraussetzung ist, dass die Ausfuhr den Bedingungen in der jeweiligen Allgemeingenehmigung entspricht. Dementsprechend verringern Allgemeingenehmigungen den für die Ausfuhr oder Verbringung von bestimmten Dual-Use-Gütern erforderlichen Aufwand erheblich.

Sowohl die Europäische Union als auch die Bundesrepublik Deutschland haben Allgemeingenehmigungen erlassen. Mit der Neufassung der Dual-Use Verordnung (VO (EU) 2021/821) wurden acht allgemeine Ausfuhrgenehmigungen der Union für Ausfuhren bestimmter Güter in ausgewählte Bestimmungsziele unter Nebenbestimmungen und Voraussetzungen eingeführt. Hiervon konnten bislang drei allgemeine Ausfuhrgenehmigungen der Union für Ausfuhren nach Russland genutzt werden:

  • EU003 (Wiederausfuhr von Gütern nach Instandsetzung oder Ersatz in der EU)
  • EU004 (Ausfuhr von Gütern für Messen oder Ausstellungen)
  • EU005 (Ausfuhr von Telekommunikationseinrichtungen)

Diese allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen können mit Inkrafttreten der Delegierten Verordnung (EU) 2022/699 am 5. Mai 2022 nicht mehr für Ausfuhren nach Russland genutzt werden. Die praktischen Auswirkungen dieser Änderung sollten allerdings überschaubar sein, da die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern des Anhangs I der EU Dual-Use-Verordnung nach Art. 2 Abs. 1 der Verordnung 833/2014 (angepasst durch Verordnung (EU) 2022/328) grundsätzlich unabhängig von dem Empfänger bzw. Endverwender verboten ist. Insofern dient die jetzige Anpassung vor allem der Vereinheitlichung der Vorschriften und hilft, Missverständnisse über die Anwendbarkeit der Allgemeinen Genehmigungen zu vermeiden.

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Stephan Müller

Stephan Müller

PartnerRechtsanwalt

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