NIS-2-Check
NIS-2-Check
Die auch in Deutschland umzusetzende NIS-2-Richtlinie enthält zahlreiche Pflichten im Bereich Cybersicherheit (wir haben hierüber berichtet) und greift für eine Vielzahl von Unternehmen, die erstmals einer entsprechenden Regulierung unterworfen werden. Allein der deutsche Gesetzgeber geht von ca. 30.000 erfassten Unternehmen aus. Angesichts erheblicher Sanktionen bei fehlender NIS-2-Compliance ist es für Unternehmen wichtig zu wissen, ob Vorgaben der NIS-2-Richtlinie einzuhalten sind. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens.
Mit unserem interaktiven und digitalen NIS-2-Check können Unternehmen prüfen, ob die NIS-2-Richtline voraussichtlich auf sie Anwendung findet.
Der NIS-2-Check bildet grundsätzlich sämtliche denkbaren Szenarien ab, die für die Beurteilung der sachlichen Anwendbarkeit der NIS-2-Richtline vorgesehen sind. Zur einfacheren Nutzung haben wir aber bewusst gewisse Vereinfachungen vorgenommen. Die in unserem Tool abgebildeten rechtlichen Erwägungen zur Bewertung der Anwendbarkeit orientieren sich hierbei am Inhalt der Richtlinie. Die endgültigen Kriterien werden dann mit dem deutschen Umsetzungsgesetz festgelegt. Wir werden das Tool dabei fortlaufend weiterentwickeln und künftig auch die nationale Umsetzung des deutschen Gesetzgebers abbilden.
Räumlich anwendbar ist die NIS-2-Richtlinie nur auf Unternehmen, die ihre Dienste in der Union erbringen oder ihre Tätigkeit in der Union ausüben.
Christian Saßenbach
LL.M. (Norwich), CIPP/E
AssociateRechtsanwalt
Konrad-Adenauer-Ufer 23
50668 Köln
T +49 221 2091 115
M +49 151 1765 2240
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