Versicherungsunternehmensrecht

Unsere Anwältinnen und Anwälte beraten zu sämtlichen Fragen des Versicherungsunternehmensrechts, ob im Aufsichts-, Gesellschafts- oder Steuerrecht, zu branchenspezifischen Fragen des Kartell-, Arbeits- oder Datenschutzrechts, bei M&A-Transaktionen bis hin zum Rückversicherungswesen.
Uns vertrauen bereits seit vielen Jahren zahlreiche führende nationale und internationale Erst- und Rückversicherungsunternehmen, Versicherungsvermittler und versicherungsnahe Dienstleister sowie deren Organe. In enger Zusammenarbeit entwickeln wir auch für Sie individuelle und wirtschaftsnahe Lösungen.
Unser Beratungsangebot im Bereich Versicherungsunternehmensrecht umfasst u. a.:
- Gründung und Zulassung neuer Marktteilnehmer (inkl. Insurance Captives), Begleitung des Zulassungsverfahrens bei der BaFin
- nationale und grenzüberschreitende Mergers & Acquisitions, Joint Ventures und andere Transaktionen (z. B. Verschmelzungen, Spaltungen, grenzüberschreitende Sitzverlegungen, Bestandsübertragungen)
- Versicherungsaufsicht-Compliance: Corporate Governance / MaGO, Vermeidung von Interessenkonflikten, Vergütungsfragen, Funktionsausgliederungen, Unternehmensverträge, Investmentstrategien und Kapitalausstattung
- IT- und Datenschutz: Outsourcing, Nutzung von Apps / Plattformen und Cloud-Diensten, DORA, NIS-2, Big Data, AI Act / Künstliche Intelligenz, Data Act, FiDA, DSGVO, Metaverse
- Erwerb und Einbindung von InsurTechs, Venture Capital-Beteiligungen und versicherungsnahen Dienstleistern
- Strukturierung von Vertriebssystemen und -vereinbarungen, Gewerbeaufsicht, IDD
- Entwicklung von Versicherungsprodukten
- Sonstige branchenspezifische Compliance: Wettbewerbsrecht, Kartellrecht, Geldwäschegesetz, Sanktions- und Embargorecht, Foreign Direct Investment (FDI)
- Versicherungssteuer-Compliance und -verfahren
- Rückversicherungs- und Retrozessionsverträge
- streitige Auseinandersetzungen, insbesondere zu Großschäden und Schiedsverfahren im Bereich Rückversicherungen
- Transactional Risk Insurance (TRI) sowohl aufseiten von Versicherern als auch aufseiten der Transaktionsparteien
- Prüfung der Erlaubnis- und Versicherungssteuerpflicht von Geschäftsmodellen (z. B. Händler- und Herstellergarantien, Gruppenversicherungen, embedded insurance), Abstimmung mit Aufsichtsbehörden
Anna-Catharina von Girsewald
PartnerinRechtsanwältin
Konrad-Adenauer-Ufer 23
50668 Köln
T +49 221 2091 407
M +49 173 3138 081
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Am 17. Januar 2025 ist die Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (Digital Operational Resilience Act) – kurz „DORA“ – in Kraft getreten. Mit ihr werden EU-weit geltende Cybersicherheitsstandards für Finanzunternehmen eingeführt, um die Resilienz des gesamten europäischen Finanzsektors gegenüber IT-Risiken und Cyberangriffen zu stärken. Der Bundestag hat mit dem Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG), das bereits Ende 2024 wirksam wurde, den Weg für die (vermeintlich) reibungslose Anwendung in Deutschland geebnet.