Jörn KuhnJörn Kuhn | New Work | 08.09.2017

Beim Tippen durchleuchtet


Für den Schutz von Daten ist manchmal Überwachung von Arbeitnehmern nötig

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In dem Beitrag wird unter anderem die Frage geklärt, ob die Nutzung von Spähprogrammen zur Ausforschung der PC-Nutzung der Mitarbeiter erlaubt ist und, ob die daraus gewonnen Daten für eine Kündigung genutzt werden dürfen. Unternehmen müssen sich immer höheren Anforderungen an den sicheren IT-Betrieb und differenzierten sicherheitsrechtlichen Interessen stellen. Das kann den Einsatz von Keyloggern und anderen vergleichbaren Anwendungen zur Überwachung der Arbeitnehmer erforderlich machen.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 06. September 2017

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